Autor Thema: Türnotbetätigung Unterschiede  (Gelesen 9839 mal)

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HLS

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #15 am: 12. Oktober 2014, 21:22:26 »
Zitat
Deshalb ist man auch ein Sonderzug, wenn 2 Türen nebeneinander versperrt werden müssen.

Maaa, mir steigt das grausen auf wenn ich das schon höre!
Bei den Wagentypen E1 und E2 mag das auf den Triebwagen noch zutreffen, auch noch auf den ULF A (A1)), da ist bei 2 gestörten Türen als Sonderzug zu fahren, bei der Wagentype B, B1, und meinetwegen B2 ist es vollkommen egal ob 2 Türen nebeneinander gestört sind, die NUTZFAHRT ist zu beenden! :bh:

Und wer sagt das???
Wer was anderes behauptet, kennt sich mit der Bedienung der Fahrzeuge nicht aus.
Im Ulf(lang) haben immer wieder einige behauptet, dass zwei Türen, die nebeneinander liegen, einen SZ darstellen, weil sonst der Fluchtweg zu lang wird, dem ist aber eindeutig nicht so. Es ist völlig egal ob die ersten beiden oder die letzten beiden oder irgendwelche in der Mitte oder in sonst irgendeiner Konstellation defekt sind, ein SZ ist man erst ab der dritten!
Das ein Disponent, den Zug wsl dennoch als SZ einziehen und tauschen lässt, liegt eher daran, dass er sich nicht die Linie komplett zusammen hauen lassen will.
Beim Ulf kann es aber durchaus vorkommen, dass wenn die T1 versperrt werden muß, der Zug eine B-Störung aufweißt und das bedeutet im Umkehrschluß einen sofortigen Sonderzug.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #16 am: 12. Oktober 2014, 21:50:50 »

Und wer sagt das???

Interessant ist jedenfalls, was das Gesetz sagt:

Zitat von: StrabVO1999

§ 45. Türen für den Fahrgastwechsel

(6) Türen müssen in geschlossener Stellung festgehalten sein. Sie müssen jedoch Einrichtungen besitzen, die den Fahrgästen das
Öffnen der Türen im Notfall ermöglichen.
Nämlich, dass Türen im Notfall durch Fahrgäste zu öffnen sein müssen. Die WiLi schert das natürlich wenig, da macht man lieber eigene "Gesetze", wie so oft!  :down:



Ein Versperren oder Verlegen von Notaustiegen, Notausgängen und Fluchtwegen bedeutet, ganz unabhängig von der StrabVO, rechtlich zumindest Gemeingefährdung (oder im tatsächlichen Unglücksfall grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) und verstößt auch gegen diverse Bestimmungen bzgl. Brandschutz, Fluchtwegen etc.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #17 am: 13. Oktober 2014, 06:22:46 »
Ein Versperren oder Verlegen von Notaustiegen, Notausgängen und Fluchtwegen bedeutet, ganz unabhängig von der StrabVO, rechtlich zumindest Gemeingefährdung (oder im tatsächlichen Unglücksfall grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) und verstößt auch gegen diverse Bestimmungen bzgl. Brandschutz, Fluchtwegen etc.

Nur das  eine Türe in der Straßenbahn oder U-Bahn NICHT als Notausstieg gekennzeichnet ist und so im Störungsfall aus einer Türe ein Fenster machen kann
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

coolharry

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #18 am: 13. Oktober 2014, 07:50:01 »
Ein Versperren oder Verlegen von Notaustiegen, Notausgängen und Fluchtwegen bedeutet, ganz unabhängig von der StrabVO, rechtlich zumindest Gemeingefährdung (oder im tatsächlichen Unglücksfall grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) und verstößt auch gegen diverse Bestimmungen bzgl. Brandschutz, Fluchtwegen etc.

Nur das  eine Türe in der Straßenbahn oder U-Bahn NICHT als Notausstieg gekennzeichnet ist und so im Störungsfall aus einer Türe ein Fenster machen kann

Und du erklärst, einem in Panik geratenen Fahrgast, dass er nicht durch die Tür sondern durch ein z.B. Fenster flüchten soll. Sehr praktikabel das ganze. Wenn dem wirkluich so ist, was ich persönlich schlicht nicht glaube, dann wäre das sehr schwachmatisch.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Klingelfee

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #19 am: 13. Oktober 2014, 08:31:41 »
Ein Versperren oder Verlegen von Notaustiegen, Notausgängen und Fluchtwegen bedeutet, ganz unabhängig von der StrabVO, rechtlich zumindest Gemeingefährdung (oder im tatsächlichen Unglücksfall grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) und verstößt auch gegen diverse Bestimmungen bzgl. Brandschutz, Fluchtwegen etc.

Nur das  eine Türe in der Straßenbahn oder U-Bahn NICHT als Notausstieg gekennzeichnet ist und so im Störungsfall aus einer Türe ein Fenster machen kann

Und du erklärst, einem in Panik geratenen Fahrgast, dass er nicht durch die Tür sondern durch ein z.B. Fenster flüchten soll. Sehr praktikabel das ganze. Wenn dem wirkluich so ist, was ich persönlich schlicht nicht glaube, dann wäre das sehr schwachmatisch.

Würdest du das NICHT machen dürfen, dann wäre ein Zug bereits ab der 1. gesperrten Türe ein Sonderzug. Damit eine Türe ein Notausgang ist, MUSS er auch als solches gekennzeichnet sein.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

coolharry

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #20 am: 13. Oktober 2014, 08:55:05 »
Würdest du das NICHT machen dürfen, dann wäre ein Zug bereits ab der 1. gesperrten Türe ein Sonderzug. Damit eine Türe ein Notausgang ist, MUSS er auch als solches gekennzeichnet sein.

Ich kenne das ganze aus der Gebäudetechnik. Wo es auch Türen gibt, die eigentlich nach definition kein Fluchtweg sind, doch der Mensch flüchtet dorthin, wo er glaubt raus zu kommen. Schilder und Kennzeichnungen sind ihm dabei meist ziemlich wurscht. Deswegen müssen Fluchtwege so intuitiv wie möglich sein. D.h. eine Tür die ins freie führt, ist IMMER ein Fluchtweg. Egal ob sie als solche gekennzeichnet ist oder nicht (Sprich: Jede Tür ins freie muss einen Panikverschluß haben). Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei einer U-Bahn/Tram/Bus anders sein soll ausser das mit dem Panikverschluß.
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schaffnerlos

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #21 am: 13. Oktober 2014, 09:43:46 »
Wenn ich das Verhältnis Personen in einem Raum versus Anzahl der Fluchttüren (bzw. deren Gesambreite) hernehme, so steht selbst eine Straßenbahn mit 3 versperrten Türen noch besser da als die meisten Veranstaltungsräume. Mehr Bedenken hätte ich bei den meisten Reisezugwagen, vor allem, wenn es nur eine Türe pro Wagenseite gibt.

hema

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #22 am: 13. Oktober 2014, 16:11:03 »

Würdest du das NICHT machen dürfen, dann wäre ein Zug bereits ab der 1. gesperrten Türe ein Sonderzug. Damit eine Türe ein Notausgang ist, MUSS er auch als solches gekennzeichnet sein.
Du redest oft viel Unsinn, wenn der Tag lang ist!  ::)


Eine Türe ist eine Türe, das kann man nicht umdeuten. Und wer sagt, dass eine Türe, die außer Betrieb genommen werden muss, nicht im Notfall öffenbar sein darf? Und in den seltenen Fällen, wo ein Türe mechanisch so kaputt ist, dass sie nicht bewegt werden kann, wird der Zug dann halt als Sonderzug eingezogen. Das kommt ein- oder zweimal im Jahr vor!
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Hubi

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #23 am: 13. Oktober 2014, 17:44:50 »
Zitat
...im Notfall öffenbar sein darf....
Dürfen tut sie ja, nur scheinbar müssen nicht!
Das funktioniert ja bei keiner Strassenbahntype, zumindestens in Wien, nicht!

13er

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #24 am: 13. Oktober 2014, 17:56:27 »
Das funktioniert ja bei keiner Strassenbahntype, zumindestens in Wien, nicht!
Bei jedem E1 und E2 sowie Beiwagen bekommt man die Tür spielend auf, außer es gibt einen schweren mechanischen Defekt.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

W_E_St

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #25 am: 13. Oktober 2014, 18:06:56 »
Das funktioniert ja bei keiner Strassenbahntype, zumindestens in Wien, nicht!
Bei jedem E1 und E2 sowie Beiwagen bekommt man die Tür spielend auf, außer es gibt einen schweren mechanischen Defekt.

Kleiner Haken: wie soll man dann eine während der Fahrt offene Tür erkennen? Türkontrolle gibt es bei einer deaktivierten aber nicht versperrten Tür ja keine.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

hema

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #26 am: 13. Oktober 2014, 18:56:30 »
Das funktioniert ja bei keiner Strassenbahntype, zumindestens in Wien, nicht!
Bei jedem E1 und E2 sowie Beiwagen bekommt man die Tür spielend auf, außer es gibt einen schweren mechanischen Defekt.
Nicht, wenn sie versperrt ist! Und beim ULF versperrt man bei A/B (nur) die Notenriegelung, bei A1/B1 Notentriegelung und Türe.



Türkontrolle gibt es bei einer deaktivierten aber nicht versperrten Tür ja keine.
Wird nur die Türelektrik (Steuerung, Motor) abgeschaltet abgeschaltet, bleibt die Türkontrolle aktiv. Beim E1 lässt sie sich gar nicht deaktivieren, beim E2 mit einem eigenen Schalter, den man aber so gut wie nie (wirklich) braucht. Bei A/B gibt es einen Automaten, bei A1/B1 wird die Türkontrolle nur durch das Versperren des Türblattes deaktiviert.




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Hubi

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #27 am: 13. Oktober 2014, 21:46:34 »
Zitat
Bei A/B gibt es einen Automaten, bei A1/B1 wird die Türkontrolle nur durch das Versperren des Türblattes deaktiviert.
Laut neuesten Anweisungen von F52 ist bei allen Türstörungen der Wagentype ULF-alt der Türsteuerungsautomat immer auszuschalten, daher auch keine Türüberwachung mehr vorhanden!
Bei den Typen ULF-neu ändert das versperren des Türblattes und der Notentriegelung an der Türüberwachung gar nichts, die "Rote" käme trotzdem!
Bei den ganz neuen (die mit durchgehender Rückwand) kann der Automat bei ständig leuchtender Türkontrolle wieder ausgeschaltet werden, das wäre bei ULF-neu fatal, da alle Türen in einer Serienschleife hängen! 3 ULF-Varianten, 3 verschiedene Handlungsweisen bei einer simplen Türstörung!

hema

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Re: Türnotbetätigung Unterschiede
« Antwort #28 am: 13. Oktober 2014, 22:45:17 »
Zitat
Bei A/B gibt es einen Automaten, bei A1/B1 wird die Türkontrolle nur durch das Versperren des Türblattes deaktiviert.
Laut neuesten Anweisungen von F52 ist bei allen Türstörungen der Wagentype ULF-alt der Türsteuerungsautomat immer auszuschalten, daher auch keine Türüberwachung mehr vorhanden!
Wozu? Es wird ja gar nicht mehr unterrichtet, wo sich Automaten befinden, weil sie eh nicht angeschaut werden müssen. Ausnahme: Automaten in den Türfächern von E1 und E2.


Zitat
Bei den Typen ULF-neu ändert das versperren des Türblattes und der Notentriegelung an der Türüberwachung gar nichts, die "Rote" käme trotzdem!
Da bist du leider falsch informiert. Bei Versperren der Notenriegelung lässt sich die Türe elektrisch ganz normal ansteuern, aber trotz geschlossener Tür leuchtet die Türkontrolle weiter (am Display steht dann "Türe X versperren"). Was nicht mehr funktioniert, ist die Notöffnung. Erst durch das Versperren des Türblattes erlischt die Türkontrolle, weil sie deaktiviert wird (Display: "Tür X versperrt").

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