Wieso wurde überhaupt nachträglich eine Beschränkung der Geschwindigkeit eingebaut? Wie schnell konnten die E6 vor dem Einbau fahren?
Es war, soweit ich mich erinnere (
Vorsicht Vermutung!) eine Stromabschaltung bei etwa 65 km/h und eine Zwangsbremsung ab etwa 70 vorgesehen. Vielleicht kann das hier jemand falsifizieren oder verifizieren.
Ohne Begrenzer wäre das Ding wahrscheinlich auch 100 gegangen, die 100er der Badner Bahn haben eine vergleichbare Leistung und waren vor Einbau ihres Begrenzers auch mit diesem Tempo unterwegs, zum Beispiel von der Haltestelle SCS Richtung Süden und dann in die Senke unter der Autobahnauffahrt.
Und ich gehe davon aus, dass die Utrechter sich vor der Übernahme sehr wohl nach der Höchstgeschwindigkeit erkundigt haben. Da mutet es etwas seltsam an, danach Wagen zu übernehmen, bei denen die Maximalgeschwindigkeit bekanntermaßen zu gering für einen normalen Einsatz ist.
Es mutet vor allem seltsam an, für einen Wiener Stadtbahn- und U-Bahnbetrieb Wägen zu kaufen, die nur 60 gehen, also nichts anderes sind als E2 mit ein bisschen mehr Leistung.
75 km/h.
Aha. Und warum hat man dann solche Wagen beschafft, wenn ohnehin geplant war, mit max. 60 km/h zu fahren? Und dann hinterher aufwendig eine Begrenzung auf 60 km/h eingebaut? Sehr seltsam, ich sagt es schon...
Gerade bei der ungünstigen Charakteristik der Gleichstrommaschine im oberen Drehzahlbereich muss man mit einem Leistungsplus dafür sorgen, dass die gewollte Geschwindigkeit auch in brauchbarer Zeit erreicht wird. Will man nur mit Leistung sicherstellen, dass die Geschwindigkeit nicht überschritten werden kann, dann hätte der E6 wohl nur etwa 150kW benötigt, eher sogar noch weniger.
Straßenbahnfahrzeuge müssen auch bremstechnisch dimensioniert werden. Wenn die Bremsen (elektrisch und mechanisch) nur auf 75km/h ausglegt sind, dann kann es durchaus auch sein, dass die Leistung 100km/h ermöglicht.
Bei Autos ist das anders. Ein 2-Tonnen-SUV, der durch die Motorleistung auf 130km/h begrenzt ist, hätte wahrscheinlich 50PS. Nur damit wird das Ding unfahrbar, deswegen hat er zum Beispiel 150PS, und diese erlauben in etwa 200km/h. Nur da müssen die Bremsen auf irgendwas bei 220km/h dimensioniert werden.
Zurück zu den E6 und vor allem der c6: Früher waren ja von der Wientalbrücke zur Längenfeldgasse runter die vollen 60 erlaubt. Dann wurde auf 50km/h runtergeschildert, obwohl die Trassierung offenbar 60 erlaubt hat. Der Grund waren die c6-Bremsen: Ein Straßenbahnfahrzeug, das auf 60 zugelassen ist, hat nun einmal Bremsen, die aus 60km/h runterbremsen können. Diese Bremsen sind aber nicht dafür gebaut, auf einer Bergabstrecke dauerzuschleifen, um die 60 nicht zu überschreiten und dann nachher noch eine Gewaltbremsung auf 0 hinzulegen. (Sind dort mittlerweile wieder 60?).
Auch beim Auto ist es so: Du kannst eine Notbremsung aus 220km/h hinlegen. Das wars dann. Wenn Du dann wieder Gas gibst und eine Minute später wieder aus 220 runterbremst, kannst Du die Bremsen wahrscheinlich schmeissen.