Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien > Badner Bahn
Störungen und Fahrtbehinderungen (WLB)
hema:
--- Zitat von: U4 am 02. August 2015, 15:47:51 ---
Deine Sorgen möchte ich haben :fp: :bh:
--- Ende Zitat ---
Nimm nicht jede Spitzfindigkeit so bierernst! ;D
--- Zitat von: HLS am 02. August 2015, 15:15:08 ---
Es wäre auch mal anzudenken solche Unfallschwerpunkte mit Rotblitzanlagen zu versehen und Strafen in ausreichender Höhe incl. 2-6monatiger Fahrverbote auszusprechen.
--- Ende Zitat ---
Ein Problem dabei ist, dass das vorschriftswidrige Befahren von Eisenbahnkreuzungen unter die EKV fällt und nicht unter die StVO. Diese Rotlkicht-Beweisfotos könnten daher nur im Verfahren nach einem Unfall eine Rolle spielen*. Man könnte natürlich auch in der Eisenbahnkreuzungsverordnung einen Strafkatalog vorsehen, wobei diese Verstöße aber wohl kaum von Straßenaufsichtsorganen (Polizei) von sich aus exekutiert werden können.
*) Es wäre natürlich sicher möglich, dass die Bahn, aber auch die Polizei oder jedermann bei solchen Rotfahrten (ohne Unfall) eine Anzeige wegen Gemeingefährdung usw. macht, was im Fall des Vorliegens eines Fotos besonders leicht fallen würde.
HLS:
Bedeutet das, wenn wer bei Rot über eine Eisenbahnkreuzung fährt, könnte die Polizei, selbst wenn sie direkt dahinter wäre, nix machen? :o
Edit: Wie ist das in Österreich überhaupt geregelt bzgl. Eisenbahn, welche Polizei ist zuständig? So wie in Deutschland die Bundespolizei oder die Landespolizei oder gar ganz andere?
haidi:
Wir haben nur die Bundespolizei (ausgenommen ein paar Gemeinden mit Gemeindepolizei).
coolharry:
--- Zitat von: HLS am 03. August 2015, 09:21:48 ---Bedeutet das, wenn wer bei Rot über eine Eisenbahnkreuzung fährt, könnte die Polizei, selbst wenn sie direkt dahinter wäre, nix machen? :o
--- Ende Zitat ---
Natürlich darf die Polizei was machen. 1. Rotlicht ist Rotlicht Egal ob das Rotlich wegen der EKV oder STVO leuchtet. 2. Kann man dann denjenigen immer noch solang buserieren bis man einen Fehler findet den man Ahnden kann.
3. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geht immer.
haidi:
--- Zitat von: coolharry am 03. August 2015, 09:55:30 ---3. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geht immer.
--- Ende Zitat ---
Da muss meines Wissens eine konkrete Gefahrenlage gegeben sein, 200 auf der leeren Autobahn - nein, auf der Tangente um 8 Uhr morgens - ja.
In diesem Falle wäre es aber eher etwas wie "Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr"
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