Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien > Sonstiges

Eisenbahnkreuzung oder nicht Eisenbahnkreuzung?

<< < (2/5) > >>

Signalabhängigkeit:

--- Zitat ---Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
--- Ende Zitat ---

Ist hier mMn nicht der Fall, somit wäre eine dieser


--- Zitat ---§ 4. (1) Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung kann vorgenommen werden durch
                              
1. Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes;
2. Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus;
3. Lichtzeichen;
4. Lichtzeichen mit Schranken oder
5. Bewachung.
--- Ende Zitat ---

Sicherungsarten notwendig.

60:

--- Zitat von: Signalabhängigkeit am 17. Mai 2019, 08:01:14 ---

--- Zitat ---§ 4. (1) Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung kann vorgenommen werden durch
                              
1. Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes;
2. Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus;
3. Lichtzeichen;
4. Lichtzeichen mit Schranken oder
5. Bewachung.
--- Ende Zitat ---

Sicherungsarten notwendig.

--- Ende Zitat ---
Man hat vor ca. einem Jahr das Halten und Parken auf allen 4 Seiten jeweils 5-7m vor der Kreuzung verboten. Das sollte zur Verbesserung der Sichtbeziehung beitragen und vielleicht sogar den von dir erwähnten Paragraphen erfüllen.

hema:

--- Zitat von: Signalabhängigkeit am 17. Mai 2019, 08:01:14 ---
--- Zitat ---Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren

§ 8. (1) Innerhalb von Ortsgebieten bedürfen Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und straßenabhängigen Straßenbahnen und Eisenbahnkreuzungen zwischen Straßen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren und die sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen, keiner Sicherung gemäß dieser Verordnung.
--- Ende Zitat ---

Ist hier mMn nicht der Fall . . . .


--- Ende Zitat ---
Dann lies mal genau(er)!   ;)


Bezüglich Halten und Parken heißt es in der EKV 2012übrigens:

--- Zitat ---§ 96. Verbote

(1) Verboten ist

4. das Halten, Parken oder Umkehren unmittelbar vor oder nach einer Eisenbahnkreuzung, wenn
durch das haltende, parkende oder umkehrende Fahrzeug der Lenker eines anderen Fahrzeuges
gehindert wird, die Annäherung eines Schienenfahrzeuges oder Sicherungseinrichtungen
rechtzeitig wahrzunehmen;

--- Ende Zitat ---

Rodauner:
Das eigentliche Problem ist an dieser Stelle - wie bei den meisten ungeregelten Kreuzungen, dass sehr viele Lenker folgendes nicht wissen oder ignorieren: Das Anhalten eines Schienenfahrzeuges in einer Haltestelle ist kein Vorrangverzicht. Da kannst hinstellen was du willst, die würden selbst dann - meist ohne anzuhalten - die Kreuzung vor der Bim queren, wenn dort Brigitte Bardot (in ihren besten Jahren 8) :P) im Bikini stünde. :lamp:

Klingelfee:
 Kön te man bitte wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln