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Aufgelassene Haltestellen

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MK:

--- Zitat von: Klingelfee am 08. Juli 2025, 10:25:26 ---Grundsätzlich ist eine Mitfahrt zulässig. Aber was sollte diese bringen?

--- Ende Zitat ---

Der Vorteil der Zulässigkeit der Mitfahrt für die Fahrgäste ist, dass der Fahrer dann nicht überprüfen muss, ob jemand verbotenerweise drinsitzt. Wenn derjenige dann zum Beispiel so stark angetschechert ist, dass er zum selbstständigen Verlassen des Zuges nicht mehr in der Lage ist, erzeugt es eine Betriebsstörung, wenn der Fahrer nicht weiterfährt, bevor es Polizei oder Rettung erledigt haben.

Klingelfee:

--- Zitat von: MK am 08. Juli 2025, 17:24:56 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 08. Juli 2025, 10:25:26 ---Grundsätzlich ist eine Mitfahrt zulässig. Aber was sollte diese bringen?

--- Ende Zitat ---

Der Vorteil der Zulässigkeit der Mitfahrt für die Fahrgäste ist, dass der Fahrer dann nicht überprüfen muss, ob jemand verbotenerweise drinsitzt. Wenn derjenige dann zum Beispiel so stark angetschechert ist, dass er zum selbstständigen Verlassen des Zuges nicht mehr in der Lage ist, erzeugt es eine Betriebsstörung, wenn der Fahrer nicht weiterfährt, bevor es Polizei oder Rettung erledigt haben.

--- Ende Zitat ---

Und wenn jemand in so einen Zustand ist, dann bleibt man stehen und ruft die Rettung. Denn man kann als Fahrer nicht überwachen, ob sich der Zustand des Fahrgastes verschlechtert.

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