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Vereinbarung Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse

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U4:
PM: Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG konnten in einer Verbandsschlichtung betreffend die Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse während der momentanen Umbauphase eine vorläufige Einigung erzielen.
Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen. Die Behinderung ist dabei nicht gesondert nachzuweisen, muss aber gegebenenfalls gegenüber dem Fahrtendienst glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass für die zu verrichtende Besorgung die Benützung der U4-Station Pilgramgasse in Fahrtrichtung Heiligenstadt erforderlich ist (Bereich Brückengasse/Hundsturm – Rüdigergase/Eggerthgasse – Gumpendorfer Straße – Wiedner Hauptstraße). Das bedeutet, dass Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, die aus diesem Bereich weg oder zu einem Ziel in diesem Bereich fahren, von den Wiener Linien ein barrierefrei nutzbarer Fahrtendienst zur Verfügung gestellt wird. Dieser bringt die betreffenden Personen dann „von Haustür zur Haustür).
Die Inanspruchnahme dieses Fahrtendienstes ist für die Berechtigten kostenlos und soll grundsätzlich bei taggleicher Buchung innerhalb von 30 Minuten ab Bestellung zur Verfügung stehen.
Dieser Fahrtendienst wird durch die Wiener Linien angemessen und in mehreren Sprachen beworben und soll vorerst für drei Monate, also bis 15.07.2021, probeweise eingerichtet werden. Nach 2,5 Monaten wird die Lösung in Rücksprache mit der Behindertenanwaltschaft evaluiert. Wenn der Testbetrieb erfolgreich ist, soll die Einigung bis zum Ende der momentanen Umbauarbeiten an der U4-Station Pilgramgasse fortgesetzt werden.
Quelle:
APA
Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

95B:
Das ist etwas, das die Bezeichnung U4Z verdienen würde.

Klingelfee:
Also klar ist es gut, wenn man so etwas einführt. Ich frage mich nur, wie viele Fahrgäste es wirklich am Tag betrifft und ob diese Maßnahme somit wirklich gerechtfertigt ist. Ich denke da zurück an den U6z, der die meiste Zeit leer gefahren ist.

T1:
Je verlässlicher bei Bauarbeiten solche Angebote vorhanden sind, desto eher werden sich auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf den ÖV verlassen können und ihn auch im Alltag benutzen. Aber wahrscheinlich siehst du sie genauso wie alle anderen Fahrgäste als notwendiges Übel – auch eine Form der Inklusion ::)

Klingelfee:

--- Zitat von: T1 am 15. April 2021, 10:20:40 ---Je verlässlicher bei Bauarbeiten solche Angebote vorhanden sind, desto eher werden sich auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf den ÖV verlassen können und ihn auch im Alltag benutzen. Aber wahrscheinlich siehst du sie genauso wie alle anderen Fahrgäste als notwendiges Übel – auch eine Form der Inklusion ::)

--- Ende Zitat ---

Ich sehe es von Angebot und Nachfrage. Wenn es wirklich 2-3 Fahrgäste pro Tag dieses Service unbedingt benötigen, dann sehe ich es als Irrsinn und als "Zucker in den Arsch blasen" und als rauschmeißen von Steuergelder. Wenn es aber > 2-3 Fahrgäste pro Stunde und Richtung, dann sage - OK.

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