Tramwayforum
Allgemeines => Viennensia => Thema gestartet von: E1-c3 am 23. Februar 2020, 19:20:34
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M + c2 1086 in der Mariahilfer Straße nach dem Einbiegen aus der Millergasse (Foto: Trotskee, 1966).
LG nord22
Interessantes Einbahnschild! Wie lange gab es die zirka?
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M + c2 1086 in der Mariahilfer Straße nach dem Einbiegen aus der Millergasse (Foto: Trotskee, 1966).
LG nord22
Interessantes Einbahnschild! Wie lange gab es die zirka?
Das heutige Einbahnschild wurde mit BGBl. Nr. 412/1976 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1976_576_0/1976_576_0.pdf) eingeführt. Laut der dortigen Übergangsbestimmungen waren die bis dahin verwendeten Einbahnschilder bis 31.12.1986 zu entfernen.
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Interessantes Einbahnschild! Wie lange gab es die zirka?
Entlang des 5ers gibt es noch immer eines bei der Nordbahnstraße gegenüber der Darwingasse.
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Interessantes Einbahnschild! Wie lange gab es die zirka?
Entlang des 5ers gibt es noch immer eines bei der Nordbahnstraße gegenüber der Darwingasse.
Sollte man das auf Google Street View (https://www.google.com/maps/@48.2214165,16.3899308,3a,75y,67.04h,92.82t/data=!3m6!1e1!3m4!1s8mVeKZs-PVbuv-vB5hINgA!2e0!7i13312!8i6656) sehen?
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Sollte man das auf Google Street View (https://www.google.com/maps/@48.2214165,16.3899308,3a,75y,67.04h,92.82t/data=!3m6!1e1!3m4!1s8mVeKZs-PVbuv-vB5hINgA!2e0!7i13312!8i6656) sehen?
Ja genau das ist es.
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Ist das jetzt ein Suchbildrätsel??
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Ist das jetzt ein Suchbildrätsel??
Ich habe es zuerst auch nicht gefunden. ;) Es ist ganz hinten auf der niedrigen Garage (oder was auch immer) links neben der grünen Dachrinne.
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Beliebte Frage bei der Führerscheinprüfung: "Wieviele Ecken hat ein Einbahnschild?"
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Beliebte Frage bei der Führerscheinprüfung: "Wieviele Ecken hat ein Einbahnschild?"
Die Frage könnte ich noch immer beantworten, das Schild aus dem Gedächtnis aufzeichnen...
Danke übrigens für die Hilfe beim Finden des Schildes auf dem Nordbahnstraßen-Bild!
Es gab auch andere STOP-Tafeln, bevor das achteckige Schild eingeführt wurde. Und andere Halteverbotstafeln. Da merke ich wieder, wie alt ich geworden bin... :(
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Es gab auch andere STOP-Tafeln, bevor das achteckige Schild eingeführt wurde.
Ja, die waren rund und daher von der Rückseite aus nicht als Stopptafeln zu erkennen. Die achteckigen Tafeln wurden eingeführt, um dieses Manko zu beheben (d.h., damit der Querverkehr erkennen kann, dass er gegenüber diesem Straßenzug bevorrangt ist).
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Das ist ein gern kolportierter Irrtum. Kein Verkehrszeichen gilt "von hinten" und außerdem nur, wenn es, für den ankommenden Verkehr gesehen, an der vorgeschriebenen Position angebracht ist.
Vorrang (als Fahrzeuglenker) hat man nur auf Vorrangstraßen, als Rechtskommender auf gleichrangigen Straßen, gegenüber ruhendem Verkehr oder falls einem andere Verkehrsteilnehmer diesen überlassen (freiwillig oder gezwungen durch ein Verkehrszeichen).
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Es gab auch andere STOP-Tafeln, bevor das achteckige Schild eingeführt wurde.
Ja, die waren rund und daher von der Rückseite aus nicht als Stopptafeln zu erkennen. Die achteckigen Tafeln wurden eingeführt, um dieses Manko zu beheben (d.h., damit der Querverkehr erkennen kann, dass er gegenüber diesem Straßenzug bevorrangt ist).
Meines Wissens nach ist das wegen der Problematik mit Schnee so. Alle Verkehrszeichen, die dermaßen mit Schnee bedeckt sind, dass man sie nicht erkennen kann, sind ungültig, außer sie sind durch ihre Form erkennbar. Deshalb haben die Vorrangzeichen, weil sie eben so wichtig sind, spezielle Formen, sprich Achteck bei Stopptafel, umgedrehtes Dreieck bei Vorranggeben und 45° gedrehtes Quadrat bei Vorrangstraßen.
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Täusche ich mich, oder waren die achteckigen Stop-Tafeln vorher schon in den USA Standard? (ja, aber früher gelb, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Stoppschilder (https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Stoppschilder)) Heute sind sie international, manchmal mit den Aufschriften in unterschiedlichen Schriften, wie ich schon bemerken konnte (Israel, Thailand).
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Das ist ein gern kolportierter Irrtum. Kein Verkehrszeichen gilt "von hinten" und außerdem nur, wenn es, für den ankommenden Verkehr gesehen, an der vorgeschriebenen Position angebracht ist.
Du hast mich falsch verstanden. Natürlich gilt es für den, der in einer Querstraße von hinten daran vorbeifährt, nicht. Es weist ihn aber darauf hin, dass der Querverkehr aus dieser Straße anhalten - und daher auf den Vorrang verzichten - muss und dass er somit, auch wenn der Querverkehr rechtskommend ist, Vorrang hat.
Vorrang (als Fahrzeuglenker) hat man nur auf Vorrangstraßen, als Rechtskommender auf gleichrangigen Straßen, gegenüber ruhendem Verkehr oder falls einem andere Verkehrsteilnehmer diesen überlassen (freiwillig oder gezwungen durch ein Verkehrszeichen).
Und genau das ist bei einer STOP-Tafel ja der Fall, oder?
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Täusche ich mich, oder waren die achteckigen Stop-Tafeln vorher schon in den USA Standard? (ja, aber früher gelb, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Stoppschilder (https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Stoppschilder)) Heute sind sie international, manchmal mit den Aufschriften in unterschiedlichen Schriften, wie ich schon bemerken konnte (Israel, Thailand).
Da täuscht du dich nicht, die haben wir beide schon in Serien wie Lassie oder Fury gesehen.
Von der Einbahntafel gab es auch linke Tafeln für breite Einbahnstrassen.
Erkennen von der Hinterseite: Bei beleuchteten Tafeln folgt in Wien das Gehäuse tunlichst der Kontur, es war aber auch möglich in einem runden Gehäuse bei Vorrang geben die Freiflächen lichtdicht schwarz auszufüllen, damit war die Erkennbarkeit an der Kontur dahin.
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M + c2 1086 in der Mariahilfer Straße nach dem Einbiegen aus der Millergasse (Foto: Trotskee, 1966).
Die Datierung kann nicht ganz stimmen, da der im Bild zu sehende Mercedes Strich 8 erst Ende 1967 erschienen ist.
Ich habe es zuerst auch nicht gefunden. ;) Es ist ganz hinten auf der niedrigen Garage (oder was auch immer) links neben der grünen Dachrinne.
Naja, das ist ja Privatgrund...
Bis vor ein paar Jahren stand bei einer der Einfahrten zum Arsenal bei der Ghegastraße noch eine alte Halteverbotstafel (ebenfalls nur gültig bis 31.12.1986).
Das ist ein gern kolportierter Irrtum. Kein Verkehrszeichen gilt "von hinten" und außerdem nur, wenn es, für den ankommenden Verkehr gesehen, an der vorgeschriebenen Position angebracht ist.
Du hast mich falsch verstanden. Natürlich gilt es für den, der in einer Querstraße von hinten daran vorbeifährt, nicht. Es weist ihn aber darauf hin, dass der Querverkehr aus dieser Straße anhalten - und daher auf den Vorrang verzichten - muss und dass er somit, auch wenn der Querverkehr rechtskommend ist, Vorrang hat.
Es ist für den Verkehrsfluss jedenfalls förderlich, wenn auch der Vorrang-habende Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang möglichst einfach erkennen kann - daher die acht- bzw. dreieckige Form.
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Jeder soll glauben, was er will. Im Fall des (Un-)Falles sagt dann eh der Richter, was Sache ist!
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§ 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen.
(2) .... Die äußere Form der Zeichen „Vorrang geben“ und „Halt“ muß auch von der Rückseite her erkennbar sein.
Wird wohl seinen Grund haben.
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Und so habe ich es auch in der Fahrschule (fürs Auto) gelernt.
Lang. lang ist's her ... ::)
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§ 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen.
(2) .... Die äußere Form der Zeichen „Vorrang geben“ und „Halt“ muß auch von der Rückseite her erkennbar sein.
Wird wohl seinen Grund haben.
Grundsätzlich muss das Zeichen vorallem von vorne erkennbar sein und das auch wenn grad ein Schneesturm ( >:D) herrscht. Sprich das Verkehrszeichen nur mehr weiß ist. Damit man dann eben Vorrangezichen immer noch erkennen kann, haben die alle eine Form die kein anderes Verkehrszeichen hat. Deswegen steht das Schild, welches eine Vorrangstraße kennzeichnet, am Spitz. Die Vorrang geben am Kopf und deswegen hat die "Stop" Tafel 8 Ecken. Alles andere ist ein Bonus.
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Falls man ein Verkehrszeichen, das eigentlich nicht für einen selbst gilt, von hinten oder sonstwie zu erkennen vermag, ist das eine brauchbare Information um einen besseren Überblick über die örtliche Situation zu gewinnen, mehr nicht. Einen Rechtsanspruch auf eigenes (Verkehrs-)Verhalten erwirkt man dadurch nicht! Jeder darf natürlich glauben, was er mag, es muss ja auch jeder selber die eventuellen rechtlichen Konsequenzen aus seinem Verhalten tragen.