Generell ist zu beobachten, dass die Bezeichnung "Mezzanin" in Neubauten nicht mehr verwendet wird - nach dem "Erdgeschoß" folgt dort sofort der "Erste Stock".
Die Verwendung von Begriffen wie Tiefparterre, Hochparterre oder Mezzanin hatte damals rechtliche Gründe. In den Bauvorschriften war die maximale Anzahl der Stockwerke festgelegt. Wenn beispielsweise ein Haus 3 Stockwerke haben durfte, hieß das nicht, dass man nur viergeschoßig (E, 1, 2, 3) bauen konnte, sondern, dass die Zählung nur bis zum 3. Stock ging. Ein "dreistöckiges" Haus konnte also durchaus sechs Geschoße haben.