Der Wagen geht auf den Schrott, also ist egal, wie mit ihm umgegangen wird. Ich frage mich aber, ob diese Art der Verladung in irgendeiner Form mit dem Arbeitnehmerschutz konform ging? Der 4000er schaukelte ja ordentlich hin und her während er auf der Gabel lag und hätte während der Verladung wohl mehr als einmal abrutschen oder herunterkippen können. Hier sollte man aus Selbstschutz auf einen Kran setzen oder das Fahrzeug auf andere Art „von oben“ heben (wenn es das Fahrzeug statisch aushält, könnte man auch einfach mit dem Gabelstapler durch die Fensteröffnungen fahren, dann „hängt“ es auch, reißt aber vielleicht auch nach unten ab, wenn der Wagenkasten das Wagengewicht nicht aushält).