Autor Thema: 12.10.2020 - 13.12.2020: Gleiserneuerung Kreuzung Hütteldorfer Straße/Reinlgasse  (Gelesen 66603 mal)

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Klingelfee

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Die Gleisplatten auf der Hütteldorfer Straße ab der Reinlgasse bis zur Hustergasse stadteinwärts hat man inzwischen entfernt. Der IV auf der Hütteldorfer Straße wird, wie @Pat1305 es bereits im Bezug auf den N49 erwähnt hat, stadteinwärts über Gurkgasse - Meiselstraße (wo der IV auf der Meiselstraße bei der Kreuzung mit der Reinlgasse Vorrang haben) - Beckmanngasse und stadtauswärts über die Kienmayergasse bzw. der Matthias-Schönerer-Gasse (Kreuzung Flachgasse) umgeleitet, die Durchfahrt ist jedoch noch bis zur Hustergasse gestattet. Auf der Reinlgasse zwischen Breitenseer Straße und der Meiselstraße ist der IV noch gestattet, wobei dort ein abbiegeverbot in die Hütteldorfer Straße (ausgenommen Straßenbahn) herrscht.
Blld 1 und Bild 3: Schaut aus wie ein Fahrverbot, ist aber keines.
Und wieso ist das keines?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Katana

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Die Gleisplatten auf der Hütteldorfer Straße ab der Reinlgasse bis zur Hustergasse stadteinwärts hat man inzwischen entfernt. Der IV auf der Hütteldorfer Straße wird, wie @Pat1305 es bereits im Bezug auf den N49 erwähnt hat, stadteinwärts über Gurkgasse - Meiselstraße (wo der IV auf der Meiselstraße bei der Kreuzung mit der Reinlgasse Vorrang haben) - Beckmanngasse und stadtauswärts über die Kienmayergasse bzw. der Matthias-Schönerer-Gasse (Kreuzung Flachgasse) umgeleitet, die Durchfahrt ist jedoch noch bis zur Hustergasse gestattet. Auf der Reinlgasse zwischen Breitenseer Straße und der Meiselstraße ist der IV noch gestattet, wobei dort ein abbiegeverbot in die Hütteldorfer Straße (ausgenommen Straßenbahn) herrscht.
Blld 1 und Bild 3: Schaut aus wie ein Fahrverbot, ist aber keines.
Und wieso ist das keines?
Wahrscheinlich will haidi auf eine Regelwidrigkeit hinweisen.

Klingelfee

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Die Gleisplatten auf der Hütteldorfer Straße ab der Reinlgasse bis zur Hustergasse stadteinwärts hat man inzwischen entfernt. Der IV auf der Hütteldorfer Straße wird, wie @Pat1305 es bereits im Bezug auf den N49 erwähnt hat, stadteinwärts über Gurkgasse - Meiselstraße (wo der IV auf der Meiselstraße bei der Kreuzung mit der Reinlgasse Vorrang haben) - Beckmanngasse und stadtauswärts über die Kienmayergasse bzw. der Matthias-Schönerer-Gasse (Kreuzung Flachgasse) umgeleitet, die Durchfahrt ist jedoch noch bis zur Hustergasse gestattet. Auf der Reinlgasse zwischen Breitenseer Straße und der Meiselstraße ist der IV noch gestattet, wobei dort ein abbiegeverbot in die Hütteldorfer Straße (ausgenommen Straßenbahn) herrscht.
Blld 1 und Bild 3: Schaut aus wie ein Fahrverbot, ist aber keines.
Und wieso ist das keines?
Wahrscheinlich will haidi auf eine Regelwidrigkeit hinweisen.
Und die würde ich eben gerne erfahren.
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Katana

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Die Gleisplatten auf der Hütteldorfer Straße ab der Reinlgasse bis zur Hustergasse stadteinwärts hat man inzwischen entfernt. Der IV auf der Hütteldorfer Straße wird, wie @Pat1305 es bereits im Bezug auf den N49 erwähnt hat, stadteinwärts über Gurkgasse - Meiselstraße (wo der IV auf der Meiselstraße bei der Kreuzung mit der Reinlgasse Vorrang haben) - Beckmanngasse und stadtauswärts über die Kienmayergasse bzw. der Matthias-Schönerer-Gasse (Kreuzung Flachgasse) umgeleitet, die Durchfahrt ist jedoch noch bis zur Hustergasse gestattet. Auf der Reinlgasse zwischen Breitenseer Straße und der Meiselstraße ist der IV noch gestattet, wobei dort ein abbiegeverbot in die Hütteldorfer Straße (ausgenommen Straßenbahn) herrscht.
Blld 1 und Bild 3: Schaut aus wie ein Fahrverbot, ist aber keines.
Und wieso ist das keines?
Wahrscheinlich will haidi auf eine Regelwidrigkeit hinweisen.
Und die würde ich eben gerne erfahren.
Als Autofahrer würde ich am ersten Bild die rechtsseitige Aufstellung vermissen.

Elin Lohner

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Bin schon gespannt, wann wir dort das erste Auto in der Baustelle haben.

Es hat nicht lang gedauert, es ist schon einer drin. :))
Seit 6:49 ist, laut f59.at, der 49er abermals in dem Abschnitt fahrtbehindert. :fp:
Laut rueckgr.at landetete diesmal ein LKW in den offenen Gleistrog.
Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

Halbstarker

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  • The Streetcar strikes back!
Wäre ich nicht stets zurückhaltend in meiner Ausdrucksweise, würde ich schreiben, das automobile Trottelvolk ist einfach zu blöd! :bh:
Ceterum censeo autocineta omnibus delenda esse!

coolharry

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Wäre ich nicht stets zurückhaltend in meiner Ausdrucksweise, würde ich schreiben, das automobile Trottelvolk ist einfach zu blöd! :bh:

Als ob die Menschen, die bei einer Haltestelle stehen, bei der ersichtlich ist, das hier derzeit nichts fahren kann (Strab Haltestelle ohne Schienen und Baufahrzeuge + Hinweistafel) intelligenter sind. Menschen sind gewohnheitstiere.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

68er

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Das Warten bei der Haltestelle ist im Gegensatz zur Bedienung eines Kraftfahrzeugs keine Tätigkeit, die der Gefährdungshaftung unterliegt und besonderer Aufmerksamkeit bedarf.

haidi

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Die Gleisplatten auf der Hütteldorfer Straße ab der Reinlgasse bis zur Hustergasse stadteinwärts hat man inzwischen entfernt. Der IV auf der Hütteldorfer Straße wird, wie @Pat1305 es bereits im Bezug auf den N49 erwähnt hat, stadteinwärts über Gurkgasse - Meiselstraße (wo der IV auf der Meiselstraße bei der Kreuzung mit der Reinlgasse Vorrang haben) - Beckmanngasse und stadtauswärts über die Kienmayergasse bzw. der Matthias-Schönerer-Gasse (Kreuzung Flachgasse) umgeleitet, die Durchfahrt ist jedoch noch bis zur Hustergasse gestattet. Auf der Reinlgasse zwischen Breitenseer Straße und der Meiselstraße ist der IV noch gestattet, wobei dort ein abbiegeverbot in die Hütteldorfer Straße (ausgenommen Straßenbahn) herrscht.
Blld 1 und Bild 3: Schaut aus wie ein Fahrverbot, ist aber keines.
Und wieso ist das keines?
Wahrscheinlich will haidi auf eine Regelwidrigkeit hinweisen.
Und die würde ich eben gerne erfahren.
StVO § 48 (5)
Bei Anbringung auf dem Gehsteig: Abstand zum Fahrbahnrand mindestens 30 cm
Bei Anbringung auf der Fahrbahn: Abstand zum Fahrbahnrand max. 30 cm, das Verkehrszeichen darf in der Fahrbahnmitte wiederholt werden.

Kannst die WL-Leute, die die Verkehrszeichen anbringen, darauf hinweisen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

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Die Gleisplatten auf der Hütteldorfer Straße ab der Reinlgasse bis zur Hustergasse stadteinwärts hat man inzwischen entfernt. Der IV auf der Hütteldorfer Straße wird, wie @Pat1305 es bereits im Bezug auf den N49 erwähnt hat, stadteinwärts über Gurkgasse - Meiselstraße (wo der IV auf der Meiselstraße bei der Kreuzung mit der Reinlgasse Vorrang haben) - Beckmanngasse und stadtauswärts über die Kienmayergasse bzw. der Matthias-Schönerer-Gasse (Kreuzung Flachgasse) umgeleitet, die Durchfahrt ist jedoch noch bis zur Hustergasse gestattet. Auf der Reinlgasse zwischen Breitenseer Straße und der Meiselstraße ist der IV noch gestattet, wobei dort ein abbiegeverbot in die Hütteldorfer Straße (ausgenommen Straßenbahn) herrscht.
Blld 1 und Bild 3: Schaut aus wie ein Fahrverbot, ist aber keines.
Und wieso ist das keines?
Wahrscheinlich will haidi auf eine Regelwidrigkeit hinweisen.
Und die würde ich eben gerne erfahren.
StVO § 48 (5)
Bei Anbringung auf dem Gehsteig: Abstand zum Fahrbahnrand mindestens 30 cm
Bei Anbringung auf der Fahrbahn: Abstand zum Fahrbahnrand max. 30 cm, das Verkehrszeichen darf in der Fahrbahnmitte wiederholt werden.

Kannst die WL-Leute, die die Verkehrszeichen anbringen, darauf hinweisen.

Und wenn du jemanden vorwürfe machen willst, dann dem Sachbearbeiter der MA46. Denn der entscheidet, wo die Verkehrszeichen aufgestellt werden.

Denn die Arbeiter stellen die Verkehrszeichen gemäß dem Straßenbaubescheid auf.

Und auch wenn die Verkehrszeichen nicht genau dem Gesetzestext entsprechen. Das erlaubt noch lange nicht der Autofahrern das Hirn auszuschalten. Überhaupt dann, wenn auf Verkehrszeichen steht "offener Gleistrog", bzw "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge".
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coolharry

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Und wenn du jemanden vorwürfe machen willst, dann dem Sachbearbeiter der MA46. Denn der entscheidet, wo die Verkehrszeichen aufgestellt werden.

Denn die Arbeiter stellen die Verkehrszeichen gemäß dem Straßenbaubescheid auf.

Und auch wenn die Verkehrszeichen nicht genau dem Gesetzestext entsprechen. Das erlaubt noch lange nicht der Autofahrern das Hirn auszuschalten. Überhaupt dann, wenn auf Verkehrszeichen steht "offener Gleistrog", bzw "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge".

Haidi meint auch eher, dass man dann gegen einen eventuellen Strafbescheid Einspruch einlegen kann und dann auch recht bekommen kann. Nicht das man da sehenden Auges in eine Baustelle fährt, da man die Gefahr ja auch sehen kann. Man fährt ja auch nicht in eine gerade abgegangene Mure und sagt nachher:"Aber da war ja kein Fahrverbot". Es gibt halt auch Dinge die man nicht macht, obwohl sie nicht unmittelbar verboten sind.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

BadnerBahn

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Und auch wenn die Verkehrszeichen nicht genau dem Gesetzestext entsprechen. Das erlaubt noch lange nicht der Autofahrern das Hirn auszuschalten.
Leider sind Gleisbaustellen dahingehend wirklich oft kein besonderes Vorbild. Derzeit steht bei der Gleisbaustelle Knöllgasse auch am hinteren Ende der Haltestelle Davidgasse (FR Prater Hauptallee) ein Fahrverbot "ohne Ausnahme", obwohl bei der Kreuzung Inzersdorfer Straße keine Sackgassen-Schild steht und bei der Kreuzung Davidgasse ein "Rechtsabbiege-Gebot" für "augenscheinlich unerlaubte" Fahrten. Befahrbar ist die Haltestelle, gebaut wird ja erst nach der Kreuzung.

Auch die Leebgasse war vor einigen Monaten eine Einbahn, die im nichts endete. Die PKW-Lenker haben erst am Ende der Einbahn erfahren, dass die Kreuzung mit der Troststraße auf voller Breite gesperrt ist und mussten 120 Meter gegen die unverändert ausgeschilderte Einbahn zurück schieben. Wendehammer oder halbseitiges Halteverbot gab es auch nicht.

Der auf der Tafel angegebenen Stelle geschrieben: Reaktion +/- 0, es wurde nicht einmal das Einbahn-Schild "zugehängt".

Ein Blick ein wenig "über den Schienenrand hinaus" würde daher vielleicht doch manchmal nicht schaden. ;-)
Und nein: Klingelfee ist hierbei ausdrücklich nicht gemeint.

maybreeze

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(...) Denn die Arbeiter stellen die Verkehrszeichen gemäß dem Straßenbaubescheid auf. (...)


Das würde ich aus langjähriger Erfahrung für ein Gerücht halten ...

Klingelfee

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(...) Denn die Arbeiter stellen die Verkehrszeichen gemäß dem Straßenbaubescheid auf. (...)


Das würde ich aus langjähriger Erfahrung für ein Gerücht halten ...

Ich war oft genug bei solchen Baustelleneinrichtungen dabei. Und ohne das ich da etwas gesagt habe, wurde überhaupt bei großen Baustellen immer auch mit dem Bescheid überprüft, ob alle Verkehrszeichen an ihrem Platz stehen. Allerdings kann ich auch aus Erfahrung sagen, dass Verkehrszeichen nach kurzer Zeit oft auf nicht nachvollziehbarer Weise ihre Standorte verändert hatten.
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maybreeze

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Dann haben wir dieselbe Erfahrung gemacht ...  :)