Damals hatten weder Autos noch Straßenbahnen Stoßverzehrelemente. Durch die steife Bauform der Fahrzeuge übertrugen sich die Kräfte ungemindert auf die Fahrgastzelle, deren Insassen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht angeschnallt waren, denn die Gurtenpflicht gilt erst seit 1976, Verstöße werden gar erst seit 1984 geahndet, sodass der Anreiz, sich anzuschnallen, damals dementsprechend gering war.