Autor Thema: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)  (Gelesen 7416 mal)

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4020er

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In der hier gezeigten Form nicht mehr oft beobachtbar: im Bahnhof Marchegg steht am 22.2.24 neben 4020 293 (Linie S1, kurzgeführt nach Floridsdorf!) der mit der 2016 002 bespannte REX8 aus Bratislava nach Wien Hbf. Am 3.3. endet vor der Elektrifizierung des slowakischen Streckenteils die Dieselära dieser Relation!
Weiß man schon, wann die Elektrifizierung des Abschnitts Marchegg - Devinska Nova Ves fertig sein wird und welche Fahrzeuge dann auf der Stecke Wien Hbf - Bratislava hl. st. eingesetzt werden?

Linie 58

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #1 am: 25. Februar 2024, 19:12:40 »
In der hier gezeigten Form nicht mehr oft beobachtbar: im Bahnhof Marchegg steht am 22.2.24 neben 4020 293 (Linie S1, kurzgeführt nach Floridsdorf!) der mit der 2016 002 bespannte REX8 aus Bratislava nach Wien Hbf. Am 3.3. endet vor der Elektrifizierung des slowakischen Streckenteils die Dieselära dieser Relation!
Weiß man schon, wann die Elektrifizierung des Abschnitts Marchegg - Devinska Nova Ves fertig sein wird und welche Fahrzeuge dann auf der Stecke Wien Hbf - Bratislava hl. st. eingesetzt werden?

Nach derzeitigem Stand im Dezember 2024 (ob Fahrplanwechsel oder erst Jahresende machbar ist, wird sich noch zeigen). Fahrzeugmäßig wäre der derzeit eingesetzte Fuhrpark mit einem E-Tfz statt der 2016 vorgesehen (alles andere hat derzeit entweder keine Zulassung in der Slowakei oder ist noch nicht vorhanden).

hewerner

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #2 am: 26. Februar 2024, 07:39:39 »
Auf jeden Fall ein Mehrsystem-E-Tfz, am besten wäre hier die 1116 oder 1293.
Lg Helmut

4020er

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #3 am: 26. Februar 2024, 09:15:49 »
Auf jeden Fall ein Mehrsystem-E-Tfz, am besten wäre hier die 1116 oder 1293.
Ich gehe mal eher von den 1116ern aus als von den 1293ern, weil die 1293 derzeit nur für den Güterverkehr bei der ÖBB zugelassen sind

T1

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #4 am: 26. Februar 2024, 09:31:36 »
Und woher sollen diese 1216er kommen?

Straßenbahn Graz

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #5 am: 26. Februar 2024, 09:43:52 »
Warum überhaupt 1216er? Bis Bratislava reichen ja die 1116er.

normalbuerger

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #6 am: 26. Februar 2024, 10:08:14 »
Denke 1216 wird man dafür kaum freispielen können, denke da auch eher an eine 1116.
Das Problem ist auch, man müsste die Kollegen der ZSSK auf die Type Schulen, 1116 sind in der Slowakei eher nicht vertreten.
Vectron fahren doch so einige.
Oder es gibt ein neues Abkommen wie die ÖBB Triebfahrzeugführer bis Bratislava durch fahren.
Lassen wir uns einmal überraschen.

abc

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #7 am: 26. Februar 2024, 10:28:28 »
Oder es gibt ein neues Abkommen wie die ÖBB Triebfahrzeugführer bis Bratislava durch fahren.

Hieße dann wahrscheinlich aber auch, dass viele von ihnen Sprachkurse absolvieren müssten; ist die Frage, was weniger Aufwand ist - slowakische Lokführerinnen und Lokführer auf eine Baureihe einschulen oder ein Sprachkurs.

normalbuerger

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #8 am: 26. Februar 2024, 14:12:03 »
Das stimmt natürlich, wäre abzuwägen was einfacher wäre.
Ist auch die Frage wie die FDL Deutsch können.
In Sopron können alle FDL sehr gut Deutsch. Aber klar, die Strecke nach Deutschkreutz verläuft nicht so lange durch Ungarn. Von Marchegg bis Bratislava ist es ein Stück weiter.

abc

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #9 am: 26. Februar 2024, 14:17:14 »
Es gibt m.E. für jeden Grenzübergang genaue Vereinbarungen, wer bis wohin fährt bzw. infrastrukturseitig zuständig ist und bei wem welche Sprachkenntnisse (und auf welchem Niveau) vorliegen müssen. Nachdem die Strecke zwischen Devínska Nová Ves und Bratislava h.st. ja im Grunde eine ganz normale innerstaatliche Bahnstrecke ist, gehe ich davon aus, dass die Vereinbarung zwischen ÖBB und slowakischer Seite sich nur auf den Abschnitt Marchegg - Devínska Nová Ves bezieht.

normalbuerger

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #10 am: 26. Februar 2024, 15:19:10 »
Ja von dem gehe ich auch aus, sonst wäre die ÖBB ja jetzt auch schon bis dahin gefahren.

4020er

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #11 am: 26. Februar 2024, 16:33:27 »
Warum überhaupt 1216er? Bis Bratislava reichen ja die 1116er.
Hab mich verschrieben: meinte eh die 1116er! Hab's schon korrigiert

Katana

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #12 am: 26. Februar 2024, 17:16:06 »
Es widerstrebt mir, hier OT zu schreiben, aber trotzdem:

Es gibt m.E. für jeden Grenzübergang genaue Vereinbarungen, wer bis wohin fährt bzw. infrastrukturseitig zuständig ist und bei wem welche Sprachkenntnisse (und auf welchem Niveau) vorliegen müssen. Nachdem die Strecke zwischen Devínska Nová Ves und Bratislava h.st. ja im Grunde eine ganz normale innerstaatliche Bahnstrecke ist, gehe ich davon aus, dass die Vereinbarung zwischen ÖBB und slowakischer Seite sich nur auf den Abschnitt Marchegg - Devínska Nová Ves bezieht.

Jedenfalls gibt es ein staatliches Abkommen dazu, das in der aktualisierten Fassung u.a. folgendes besagt:
Zitat

Artikel 3
Grenzübergang
(1) Für den Grenzübergang sind nachfolgende Strecken eröffnet:
  a) Marchegg/Bratislava-Devinska Nova Ves
  b) Kittsee/Bratislava-Petrzalka
(2) Für die im Absatz 1 genannten Strecken sind folgende Betriebswechselbahnhöfe festgelegt:
  a) Marchegg
  b) Bratislava-Petrzalka
(3) Im Sinne dieses Abkommens gelten als Grenzbahnhöfe:
  a) Bratislava-Devinska Nova Ves
  b) Kittsee
(4) Die Eisenbahnverwaltungen können vereinbaren, daß einzelne Züge mit Triebfahrzeugen und Personal der anderen Eisenbahnverwaltung auch über den Betriebswechselbahnhof hinausgefahren werden. Diesfalls gelten die Bestimmungen der Artikel 4 Absatz 5, 7, 11 bis 14, 16 und 19, die den Anschluß- und Übergangsdienst auf der Anschlußgrenzstrecke und im Betriebswechselbahnhof regeln, sinngemäß.

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen über den Anschluß- und Übergangsdienst; Tarifschnittpunkt
(1) Die Eisenbahnverwaltungen haben den Anschluß- und Übergangsdienst durch besondere Vereinbarungen derart zu regeln, daß hiedurch eine rasche und ordnungsgemäße Dienstabwicklung gesichert ist.
(2) Die Übergabe und Übernahme von Reisegepäck, Expreßgut, Gütern, Wagen, Lademitteln, Behältern, Paletten und den dazugehörigen Beförderungspapieren erfolgt unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 4 dieses Abkommens in den Betriebswechselbahnhöfen.
(3) Die auf den Anschlußgrenzstrecken verkehrenden Züge werden, soweit sie die Staatsgrenze überschreiten, von der Nachbarverwaltung nach ihren Verkehrsvorschriften mit ihren Triebfahrzeugen und ihrem Personal bis zum Betriebswechselbahnhof geführt.
(4) In den Betriebswechselbahnhöfen gelten die Vorschriften der Eigentumsverwaltung. Die Eisenbahnverwaltungen können jedoch vereinbaren, daß für bestimmte Teile des Eisenbahndienstes die Vorschriften der Nachbarverwaltung angewendet werden.
(5) Zulassungen von Triebfahrzeugen und Prüfungen des Bedienungspersonals im Gebiet des einen Vertragsstaates gelten auch für das Gebiet des anderen Vertragsstaates. Die Eisenbahnverwaltungen haben das zur Sicherheit des Betriebes erforderliche Einvernehmen herzustellen.
(6) Der Tarifschnitt liegt für alle Grenzübergänge auf der Staatsgrenze.

Artikel 10
Sprachgebrauch
(1) In den Betriebswechselbahnhöfen und auf den Anschlußgrenzstrecken wird im Verkehr mit Eisenbahnbediensteten der Nachbarverwaltung deren Dienstsprache angewendet. Demnach haben insbesondere alle fernmündlichen, schriftlichen und mündlichen Mitteilungen, die sich auf den Zugsverkehr beziehen, in der Sprache der Nachbarverwaltung zu erfolgen. Die in Betracht kommenden Eisenbahnbediensteten müssen die Dienstsprache in dem für die Durchführung des Dienstes erforderlichen Ausmaße beherrschen.
(2) Zur ausschließlichen Benützung für die Eisenbahnbediensteten der Nachbarverwaltung bestimmte Räume sind zweisprachig zu bezeichnen. Hiebei hat die Bezeichnung in der Dienstsprache der Nachbarverwaltung an erster Stelle zu stehen.
(3) Die Übergabe von Dienstvorschriften oder Geschäftsstücken zwecks Weiterleitung an die andere Eisenbahnverwaltung erfolgt ohne Übersetzung.
Q: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011371

normalbuerger

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #13 am: 26. Februar 2024, 17:21:10 »
Ist mir gerade eingefallen.
Es gibt slowakische Tfzf die 1116 und RJ Kundig sind, also denke ich wird man das Problem lösen können.

abc

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Re: Elektrifizierung Marchegg – Bratislava hl. st. (war: 4020er)
« Antwort #14 am: 26. Februar 2024, 22:30:57 »
Ah, das Abkommen ist sogar im RIS verfügbar. Danke fürs Einstellen.

Die Nutzung der bisherigen Garnituren mit elektrischer Lok ist hoffentlich aber nicht von allzulanger Dauer. Die Wagen sind hinsichtlich Barrierefreiheit, Fahrgastinformation und Klimatisierung (gut, die slowakischen Wagen haben eine Klimaanlage) einfach hoffnungslos veraltet. Gut, wir kennen alle die Fahrzeugsituation, die entspannt sich hoffentlich in einigen Jahren.

Mal schauen, wie der zwischenzeitliche Fahrzeugeinsatz beim bis Marchegg verkürzten REX8 aussieht. Wahrscheinlich wie beim R81: es wird halt eingesetzt, was gerade verfügbar ist.