Autor Thema: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)  (Gelesen 3006 mal)

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RobertK

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Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
« Antwort #15 am: 24. Februar 2020, 19:56:00 »
M + c2 1086 in der Mariahilfer Straße nach dem Einbiegen aus der Millergasse (Foto: Trotskee, 1966).
Die Datierung kann nicht ganz stimmen, da der im Bild zu sehende Mercedes Strich 8 erst Ende 1967 erschienen ist.

Ich habe es zuerst auch nicht gefunden. ;) Es ist ganz hinten auf der niedrigen Garage (oder was auch immer) links neben der grünen Dachrinne.
Naja, das ist ja Privatgrund...

Bis vor ein paar Jahren stand bei einer der Einfahrten zum Arsenal bei der Ghegastraße noch eine alte Halteverbotstafel (ebenfalls nur gültig bis 31.12.1986).

Das ist ein gern kolportierter Irrtum. Kein Verkehrszeichen gilt "von hinten" und außerdem nur, wenn es, für den ankommenden Verkehr gesehen, an der vorgeschriebenen Position angebracht ist.
Du hast mich falsch verstanden. Natürlich gilt es für den, der in einer Querstraße von hinten daran vorbeifährt, nicht. Es weist ihn aber darauf hin, dass der Querverkehr aus dieser Straße anhalten - und daher auf den Vorrang verzichten - muss und dass er somit, auch wenn der Querverkehr rechtskommend ist, Vorrang hat.
Es ist für den Verkehrsfluss jedenfalls förderlich, wenn auch der Vorrang-habende Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang möglichst einfach erkennen kann - daher die acht- bzw. dreieckige Form.

hema

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Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
« Antwort #16 am: 25. Februar 2020, 09:34:06 »
Jeder soll glauben, was er will. Im Fall des (Un-)Falles sagt dann eh der Richter, was Sache ist!
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Katana

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Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
« Antwort #17 am: 25. Februar 2020, 21:34:03 »
Zitat
§ 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen.
(2) .... Die äußere Form der Zeichen „Vorrang geben“ und „Halt“ muß auch von der Rückseite her erkennbar sein.
Wird wohl seinen Grund haben.

Halbstarker

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Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
« Antwort #18 am: 25. Februar 2020, 23:41:07 »
Und so habe ich es auch in der Fahrschule (fürs Auto) gelernt.
Lang. lang ist's her ...  ::)
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coolharry

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Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
« Antwort #19 am: 26. Februar 2020, 11:29:13 »
Zitat
§ 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen.
(2) .... Die äußere Form der Zeichen „Vorrang geben“ und „Halt“ muß auch von der Rückseite her erkennbar sein.
Wird wohl seinen Grund haben.

Grundsätzlich muss das Zeichen vorallem von vorne erkennbar sein und das auch wenn grad ein Schneesturm ( >:D) herrscht. Sprich das Verkehrszeichen nur mehr weiß ist. Damit man dann eben Vorrangezichen immer noch erkennen kann, haben die alle eine Form die kein anderes Verkehrszeichen hat. Deswegen steht das Schild, welches eine Vorrangstraße kennzeichnet, am Spitz. Die Vorrang geben am Kopf und deswegen hat die "Stop" Tafel 8 Ecken. Alles andere ist ein Bonus.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

hema

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Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
« Antwort #20 am: 26. Februar 2020, 12:57:07 »
Falls man ein Verkehrszeichen, das eigentlich nicht für einen selbst gilt, von hinten oder sonstwie zu erkennen vermag, ist das eine brauchbare Information um einen besseren Überblick über die örtliche Situation zu gewinnen, mehr nicht. Einen Rechtsanspruch auf eigenes (Verkehrs-)Verhalten erwirkt man dadurch nicht! Jeder darf natürlich glauben, was er mag, es muss ja auch jeder selber die eventuellen rechtlichen Konsequenzen aus seinem Verhalten tragen.
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