Da Schienenersatzverkehr kein Autobus-Linienverkehr ist, braucht man dafür eh keine Linienkonzession!
In der Semmering-Region gibt es mehrere Buslinien [1754, 1756, 6615 (ehemals 180)], von denen jede nur einen einzigen Kurs pro Jahr und Richtung fährt. Zufälligerweise sind das genau jene Strecken, die im Fall einer Störung der Semmeringbahn vom Ersatzverkehr befahren werden. Es gibt auch bisweilen
ORF-Meldungen, die behaupten, dass für einen SEV eine Konzession nötig wäre und die genannten Linien daher einmal pro Jahr fahren, um selbige nicht zu verlieren.
Dann gibt's aber den § 18d Eisbärengesetz (EisbG)
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Bei vorübergehenden Störungen des Betriebes einer öffentlichen Eisenbahn oder bei einer Einstellung aus Sicherheitsgründen (§ 19b) ist ein zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten auf öffentlichen Eisenbahnen berechtigtes Eisenbahnunternehmen während dieses Zeitraumes berechtigt, den allgemeinen Personen-, Reisegepäck- oder Güterverkehr mit Fahrzeugen durchzuführen, die nicht an Schienen gebunden sind.
Ich nehme einmal an, dass dies auch dann gilt, wenn das Eisenbahnunternehmen nicht selbst fährt, sondern ein Busunternehmen beauftragt. Denn schließlich hat nicht jedes Eisenbahnunternehmen ausreichend Busse und Fahrer …
Also warum gibt es diese Eintageslinien dann? Nun, bei einigen davon handelt es sich um Linien, die früher, als es noch mehr Bedarf gab, regelmäßiger fuhren. Hofft man vielleicht darauf, dass irgendwann diese Zeiten wieder zurückkehren?