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Straßenbahn Wien => Technik => Thema gestartet von: Hauptbahnhof am 05. Mai 2023, 16:34:20

Titel: Barrierefreier Einstieg
Beitrag von: Hauptbahnhof am 05. Mai 2023, 16:34:20
Hallo,

Es wird ja immer wieder die Wichtigkeit der Barrierefreiheit der Straßenbahn gepredigt. Warum sind dann die Haltestellenkanten nicht um ein paar Zentimeter höher? In der derzeit verwendeten Ausführung ist nämlich sehr wohl eine (kleine) Stufe beim Einstieg in einen ULF oder Flexity.
Titel: Re: Barrierefreier Einstieg
Beitrag von: 95B am 05. Mai 2023, 19:16:01
Eine kleine Stufe ist stets notwendig, um unter allen Umständen zu verhindern, dass man in den Wagen abwärts einsteigt.
Titel: Re: Barrierefreier Einstieg
Beitrag von: tramway.at am 05. Mai 2023, 19:31:17
Eine kleine Stufe ist stets notwendig, um unter allen Umständen zu verhindern, dass man in den Wagen abwärts einsteigt.

Aber auch nur bei uns in Bagdad - mittleres Bild übrigens von einer Translohr-Busbahn, also auf Gummiradeln
Titel: Re: Barrierefreier Einstieg
Beitrag von: mike1163 am 06. Mai 2023, 09:32:31
Hallo,

Es wird ja immer wieder die Wichtigkeit der Barrierefreiheit der Straßenbahn gepredigt. Warum sind dann die Haltestellenkanten nicht um ein paar Zentimeter höher? In der derzeit verwendeten Ausführung ist nämlich sehr wohl eine (kleine) Stufe beim Einstieg in einen ULF oder Flexity.
Wie Harald schon angedeutet hat, weil es hier niemanden interessiert. Im Zuge des U-Bahn Umbaus hätte man z.B. auch das Schottentor neu denken können, dort gibts in vielen Fällen noch überhaupt keine Kante. Das Podest bei den unteren Linien war das höchste der Gefühle was durchsetzbar war.
Titel: Re: Barrierefreier Einstieg
Beitrag von: Schienenchaos am 06. Mai 2023, 12:03:14
Eine kleine Stufe ist stets notwendig, um unter allen Umständen zu verhindern, dass man in den Wagen abwärts einsteigt.
Wobei das nur eine „soll“-Bestimmung in der StrabVO darstellt:

StrabVO §30:
(8)Absatz 8Der waagrechte Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugfußboden oder Trittstufen muss möglichst klein sein; er darf im ungünstigsten Fall in der Türmitte 0,25 m nicht überschreiten.
(9)Absatz 9Die Höhen von Bahnsteigen, Fahrzeugfußböden und Fahrzeugtrittstufen sind so aufeinander abzustimmen, dass die Fahrgäste bequem ein- und aussteigen können. Der Bahnsteig soll nicht höher liegen als der Fahrzeugfußboden in seiner tiefsten Lage; die Bahnsteigoberfläche muss rutschhemmend sein.