Weil das Gelb/Gelb ja eigentlich nur für Einzieher und kurzgeführte Züge gilt, man aber vergessen(?) hat, dass es ja trotzdem eine Konfliktweiche ist, daher mußte man zusätzlich definieren, dass es auch für den 5er FR Prater gilt. Ob das sinnvoll oder nicht ist, steht außer Frage.
So ich hab jetzt nochmals genau geschaut und nochmal gefragt und zweimal als Antwort Rechtsregel bekommen. Eine Begründung war, dass an dieser Stelle eine gleichranige Straße anzunehmen ist und somit der, in FR 52/58er Schleife, fahrende Zug den Vorrang hat.
Eine andere Meinung war, mit der man es auch lösen könnte, ohne die Linksweichenregel anzuwenden wäre: Züge die aus Bahnhöfen, Gleisschleifen, Ausweichen oder Abstellgleisen fahren, haben Wartepflicht gegenüber allen anderen Zügen. In dem Falle wäre es also eine Gleisschleife.