Autor Thema: Linie 5  (Gelesen 387310 mal)

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martin8721

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Re: Linie 5
« Antwort #225 am: 28. November 2014, 11:02:23 »
Ich denke, das einzige, was es von dem Bild noch unverändert heute gibt, ist das Firmenschild des russischen Lokals "Feuervogel". :D

Und den 1261 gibt's auch noch, wenn auch nicht ganz unverändert.  ;)

nord22

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Re: Linie 5
« Antwort #226 am: 28. November 2014, 12:18:25 »
Herbststimmung im Oktober 2008 mit E1 4499 + c4 am Mariahilfer Gürtel (Foto: kaffeeeinstein). Mit E1 4499 und 4729 begann einst das Geamatic - Zeitalter in Wien. E1 4499 wurde nach der Ausmusterung per 20.03.2009 nach Krakau verkauft.
Die Gleisanlage, welche gerade vom 5er passiert wird, ist das Paradebeispiel einer nach rechts abzweigenden "Linksweiche" = Konfliktweiche, bei der die frühere Linksweichenregel (heute: Konfliktweichenregel) zur Anwendung kommt.

LG nord22


 

HLS

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Re: Linie 5
« Antwort #227 am: 28. November 2014, 12:57:06 »
Die Linksweichenregelung, findet dort natürlich keine Anwendung, da der 5er allein schon durch die Rechtsregel benachrangt ist. ;)
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Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

luki32

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Re: Linie 5
« Antwort #228 am: 28. November 2014, 13:06:18 »
Die Linksweichenregelung, findet dort natürlich keine Anwendung, da der 5er allein schon durch die Rechtsregel benachrangt ist. ;)

Wie bitte? Wo soll da eine Rechtsvorrang angewandt werden, wenn der 5er dort links in die innere Mariahilfer Straße abbiegt? Der 5er kreuzt dort ja niemanden, wenn alle Weichen richtig stehen.
Es geht nur um die Weiche, auf der gerade das mittlere Drehgestell des E1 steht, und da gilt natürlich die Konfliktweichenregel, wenn gerade ein 52er oder 58er kommt und in die Schleife einfährt.

mfG
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60er

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Re: Linie 5
« Antwort #229 am: 28. November 2014, 13:17:49 »
Herbststimmung im Oktober 2008 mit E1 4499 + c4 am Mariahilfer Gürtel (Foto: kaffeeeinstein). Mit E1 4499 und 4729 begann einst das Geamatic - Zeitalter in Wien. E1 4499 wurde nach der Ausmusterung per 20.03.2009 nach Krakau verkauft.
Übrigens beachtlich ist, dass der 4499 etwa ein Jahr vor seinem Verkauf noch eine neu lackierte Front bekommen hat. Vorher war er lange Zeit als "Manner-Wagen" rosa ausgebleicht im Einsatz.

hema

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Re: Linie 5
« Antwort #230 am: 28. November 2014, 15:42:45 »
. . . . da der 5er allein schon durch die Rechtsregel benachrangt ist. ;)
Wo gibt es Vor- oder Nachrang, wenn keine Überschneidung der Fahrwege beabsichtigt ist?  ???
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: Linie 5
« Antwort #231 am: 28. November 2014, 15:45:41 »
. . . . da der 5er allein schon durch die Rechtsregel benachrangt ist. ;)
Wo gibt es Vor- oder Nachrang, wenn keine Überschneidung der Fahrwege beabsichtigt ist?  ???
Gitbt eh kan, nur wenn der Fünfer falsch abbiegt, hat er REchsvorrang :)
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HLS

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Re: Linie 5
« Antwort #232 am: 28. November 2014, 18:03:05 »
. . . . da der 5er allein schon durch die Rechtsregel benachrangt ist. ;)
Wo gibt es Vor- oder Nachrang, wenn keine Überschneidung der Fahrwege beabsichtigt ist?  ???
Es wird ja bei uns immer von dem "wenn" Fall ausgegangen und da hat der 5er, sofern irgendeine Linie in die 52/58 Schleife fährt, den Nachrang und da brauch ich dann nicht die Linksweichenregel, sondern spätestens die Rechtsregel greift, normal greift schon die Grundregel "Fahrender vor stehendem(da ja er noch abgefertigt werden muß, wärend der andere schon in Bewegung ist).
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nord22

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Re: Linie 5
« Antwort #233 am: 28. November 2014, 18:10:50 »
1976 wurde M 4129 + m3 5425 in der Schleife Praterstern aufgenommen (Foto: A. Gavillet). Auf der Plakatsäule findet sich eine Konzertankündigung von Sammy Davis Jr.  :)

LG nord22

haidi

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Re: Linie 5
« Antwort #234 am: 28. November 2014, 18:14:03 »
Es wird ja bei uns immer von dem "wenn" Fall ausgegangen und da hat der 5er, sofern irgendeine Linie in die 52/58 Schleife fährt, den Nachrang und da brauch ich dann nicht die Linksweichenregel, sondern spätestens die Rechtsregel greift, normal greift schon die Grundregel "Fahrender vor stehendem(da ja er noch abgefertigt werden muß, wärend der andere schon in Bewegung ist).
Ich hab das zwar geblödelt, aber wenn es zu einer Kreuzung kommt, dann ist der Fünfer der Rechtskommende, er fährt dem 52/58er in die Türseite und das ist die rechte Seite.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

HLS

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Re: Linie 5
« Antwort #235 am: 28. November 2014, 18:32:03 »
Es wird ja bei uns immer von dem "wenn" Fall ausgegangen und da hat der 5er, sofern irgendeine Linie in die 52/58 Schleife fährt, den Nachrang und da brauch ich dann nicht die Linksweichenregel, sondern spätestens die Rechtsregel greift, normal greift schon die Grundregel "Fahrender vor stehendem(da ja er noch abgefertigt werden muß, wärend der andere schon in Bewegung ist).
Ich hab das zwar geblödelt, aber wenn es zu einer Kreuzung kommt, dann ist der Fünfer der Rechtskommende, er fährt dem 52/58er in die Türseite und das ist die rechte Seite.
Stell dich in die 5er Schleife und schaue zur Gerstnerstraße und dann sag mir bitte wer rechts und wer links steht.
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95B

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Re: Linie 5
« Antwort #236 am: 28. November 2014, 18:59:47 »
Stell dich zu deinem Bücherregal und schau in deine Unterlagen, was die Rechtsregel besagt. Abgesehen davon: Sind dort nicht eh Erinnerungssignale "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen"?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: Linie 5
« Antwort #237 am: 28. November 2014, 19:42:07 »

Stell dich in die 5er Schleife und schaue zur Gerstnerstraße und dann sag mir bitte wer rechts und wer links steht.
Es zählt natürlich der unmittelbare Schnittpunkt! Und mit deiner Grundregel hast du auch ein Problem, soweit beide fahren. Der 5er steht ja dort nicht mehr in der Haltestelle. Aber dort gibt es ja eh diese "komische" Vorrangbestimmung mit per Dienstauftrag missbräuchlich verwendeter Gelb/Gelb-Signale!


Die "Linksweichenregel" ist in der gelebten Form, also ohne Konfliktstellung der Weiche, natürlich keine Vorrangbestimmung, sonder eine betriebsinterne Regelung*, welche eine Zugsbegegnung auf solchen Weichen grundsätzlich verbietet. Ausgenommen auf jenen Weichen, wo der Betrieb es den Fahrern ausdrücklich erlaubt! Vorrangbestimmung war sie in ihrem ursprünglichen Sinn (in den Vorschriften vor 1978) und im Sinn des § 63. DV-Strab, wo sie Züge vor Linksweichen wartepflichtig macht(e), falls sich aus der beabsichtigten Fahrt eine Überschneidung der Fahrwege, also eine Berührungsgefahr mit einem anderen Zug ergibt. Schon vor längerer Zeit wurde aus der "Berührungsgefahr" auch jener Fall abgeleitet, wo sich eine Weiche unter oder unmittelbar vor einem Zug unbeabsichtigt umstellt, was allerdings ein schwerer technischer Fehler wäre, der unbedingt dem Netzbetreiber und somit Verwender derart unsicherer technischer Ausrüstung anzulasten ist und den er nicht per irgendeiner Vorschrift auf seine Bediensteten abwälzen darf! 



*) Wie das in den neuen Vorschriften ausschauen wird, weiß ich nicht. Aber soweit kolportiert wird, ist dort die Konfliktweichenregel als Sicherheitsbestimmung ganz prominent enthalten. Wobei es jedem Betrieb natürlich unbenommen bleibt, wie er seine Vorschriften gestaltet. Geltendes Recht darf man halt nicht unterlaufen, alles andere ist Sache des Eisenbahnunternehmens (und nicht meine  ;) ).




Sind dort nicht eh Erinnerungssignale "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen"?
Am wichtigsten ist dort, dass sich nicht zwei Züge "in einem Knoten" fangen!  ;D
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

HLS

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Re: Linie 5
« Antwort #238 am: 29. November 2014, 13:37:21 »
Weil das Gelb/Gelb ja eigentlich nur für Einzieher und kurzgeführte Züge gilt, man aber vergessen(?) hat, dass es ja trotzdem eine Konfliktweiche ist, daher mußte man zusätzlich definieren, dass es auch für den 5er FR Prater gilt. Ob das sinnvoll oder nicht ist, steht außer Frage.

So ich hab jetzt nochmals genau geschaut und nochmal gefragt und zweimal als Antwort Rechtsregel bekommen. Eine Begründung war, dass an dieser Stelle eine gleichranige Straße anzunehmen ist und somit der, in FR 52/58er Schleife, fahrende Zug den Vorrang hat.
Eine andere Meinung war, mit der man es auch lösen könnte, ohne die Linksweichenregel anzuwenden wäre: Züge die aus Bahnhöfen, Gleisschleifen, Ausweichen oder Abstellgleisen fahren, haben Wartepflicht gegenüber allen anderen Zügen. In dem Falle wäre es also eine Gleisschleife.
"Grüß Gott"

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hema

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Re: Linie 5
« Antwort #239 am: 29. November 2014, 14:23:53 »
Wer erzählt die immer so viel Blödsinn!?  ::)
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