Autor Thema: Stadtbahn Type N und N1  (Gelesen 158670 mal)

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #375 am: 04. Februar 2021, 21:19:37 »
Ja, der Z wurde bei der großen Parade ja auch vom damaligen Betriebsleiter der U-Bahn gefahren.
Ich denke, dass es für den Z wohl damals schon keinen Fahrer mehr gab, der eine Fahrberechtigung besaß.
Das ergibt aber die interessante Frage, wie man sich für ein Fahrzeug, für das es keinen Fahrberechtigten mehr gibt, einen Fahrberechtigten erzeugt. Wer prüft den Fahrberechtigungswerber?

Die gleiche Frage stellt sich (realistischer) auch bei jeder neuen Fahrzeugtype. Wer erteilt Fahrberechtigungen für eine neue Type, wer ist berechtigt, Leute zu ernennen, die Fahrberechtigungen erteilen dürfen?

Ferry

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #376 am: 05. Februar 2021, 13:59:46 »
Wenngleich nicht davon auszugehen ist, dass diese Garnitur infolge fehlender Schienenbremsen je wieder mit Fahrgästen im Einsatz sein wird.
Haben die Ux und V Schienenbremsen? Ich denke, die haben auch keine, oder?
Nein, haben sie nicht.

Das ist in diesem Zusammenhang aber bedeutungslos, weil es sich um Fahrzeuge handelt, die nicht im Straßenverkehr eingesetzt sind. Die N60 Garnitur kam ja im Straßenbahnbetrieb zum Einsatz und dort dürfen heutzutage Fahrzeuge ohne Schienenbremse nicht mehr mit Fahrgästen eingesetzt werden.
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Klingelfee

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #377 am: 05. Februar 2021, 14:27:46 »
Ja, der Z wurde bei der großen Parade ja auch vom damaligen Betriebsleiter der U-Bahn gefahren.
Ich denke, dass es für den Z wohl damals schon keinen Fahrer mehr gab, der eine Fahrberechtigung besaß.
Das ergibt aber die interessante Frage, wie man sich für ein Fahrzeug, für das es keinen Fahrberechtigten mehr gibt, einen Fahrberechtigten erzeugt. Wer prüft den Fahrberechtigungswerber?

Die gleiche Frage stellt sich (realistischer) auch bei jeder neuen Fahrzeugtype. Wer erteilt Fahrberechtigungen für eine neue Type, wer ist berechtigt, Leute zu ernennen, die Fahrberechtigungen erteilen dürfen?

Die Prüfung der ersten Mitarbeiter werden von der Herstellerfirma auf die Fahrzeuge eingeschult. Anschließend nimmt der Betriebsleiter das Wissen mit einer Prüfung ab und entscheidet auch, ob diese Mitarbeiter auch dann Schulen, bzw Prüfungen auch die Prüfungen abnehmen dürfen.

Und für den Z-Wagen wird es sicherlich genügend (Ex-)Mitarbeiter der WL beim VEF/WTM geben, die auch mit dem Z-Wagen fahren dürfen. Also mir fallen da auf Anhieb 4 Leute ein, die sicherlich mit dem Fahrzeug fahren dürfen. Und sollte da der eine oder andere dann aus Altersgründen nicht mehr fahren dürfen, dann werden sicherlich Leute auf das Fahrzeug nachgeschult.

Weiters sind alle Fahrberechtigungen in Gruppen eingeteilt, so dass gewisse Fahrberechtigungen nicht verfallen, auch wenn der Mitarbeiter längere Zeit nicht mehr mit dem einem Fahrzeug gefahren ist.

Wichtig ist es nur, dass sie regelmässig mit einem Fahrzeug aus der entsprechenden Fahrzeuggruppe fahren. So wie im Prinzip noch viele Fahrer mit einem E1 fahren dürfen, obwohl sie schon jahrelang nicht. mehr damit gefahren sind.

Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #378 am: 05. Februar 2021, 14:42:08 »
Wieder einmal: Bitte lies Deine Beiträge vor dem Absenden durch. Der erste Absatz ist ein Kauderwelsch ersten Ranges.

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #379 am: 05. Februar 2021, 15:11:41 »
Die Prüfung der ersten Mitarbeiter werden von der Herstellerfirma auf die Fahrzeuge eingeschult. Anschließend nimmt der Betriebsleiter das Wissen mit einer Prüfung ab und entscheidet auch, ob diese Mitarbeiter auch dann Schulen, bzw Prüfungen auch die Prüfungen abnehmen dürfen.

Und für den Z-Wagen wird es sicherlich genügend (Ex-)Mitarbeiter der WL beim VEF/WTM geben, die auch mit dem Z-Wagen fahren dürfen. Also mir fallen da auf Anhieb 4 Leute ein, die sicherlich mit dem Fahrzeug fahren dürfen. Und sollte da der eine oder andere dann aus Altersgründen nicht mehr fahren dürfen, dann werden sicherlich Leute auf das Fahrzeug nachgeschult.

Weiters sind alle Fahrberechtigungen in Gruppen eingeteilt, so dass gewisse Fahrberechtigungen nicht verfallen, auch wenn der Mitarbeiter längere Zeit nicht mehr mit dem einem Fahrzeug gefahren ist.

Wichtig ist es nur, dass sie regelmässig mit einem Fahrzeug aus der entsprechenden Fahrzeuggruppe fahren. So wie im Prinzip noch viele Fahrer mit einem E1 fahren dürfen, obwohl sie schon jahrelang nicht. mehr damit gefahren sind.
Den Sinn deines ersten Absatzes kann ich verstehen, das stimmt.
Beim zweiten Absatz melde ich meine Bedenken an: beim WTM gibt es niemanden, der die Type Z im Verwendungsausweis stehen hat! Beim VEF gehe ich davon aus, dass das auch so ist, wenngleich Pensionisten (gehe von 2 Mann aus) wissen wie der TWG zu bedienen ist, dürfen sie es nicht! All jene, die behaupten mit dem Z fahren zu dürfen. sind sogenannte "Selbsternannte" - der TWG darf nur geschleppt werden!
Zu den "Gruppen": der Z mit seinem Fahrschalter und der Bremseinrichtung ist ein Exot und gehört keiner Gruppe an!
Sollte jemand einen Tipp- oder Rechtschreibfehler finden darf er diesen behalten!

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #380 am: 07. Februar 2021, 13:49:05 »
Und für den Z-Wagen wird es sicherlich genügend (Ex-)Mitarbeiter der WL beim VEF/WTM geben, die auch mit dem Z-Wagen fahren dürfen. Also mir fallen da auf Anhieb 4 Leute ein, die sicherlich mit dem Fahrzeug fahren dürfen. Und sollte da der eine oder andere dann aus Altersgründen nicht mehr fahren dürfen, dann werden sicherlich Leute auf das Fahrzeug nachgeschult.

Meinst du mit "fahren dürfen", dass diese Leute eine aufrechte Fahrberechtigung für den Z haben, die auch in deren Verwendungsausweisen eingetragen ist? Das würde mich sehr wundern. Vielleicht können sie mit dem Wagen einigermaßen fahren, aber "fahren können" heißt nicht automatisch "fahren dürfen".

Zitat von: Klingelfee
Wichtig ist es nur, dass sie regelmässig mit einem Fahrzeug aus der entsprechenden Fahrzeuggruppe fahren. So wie im Prinzip noch viele Fahrer mit einem E1 fahren dürfen, obwohl sie schon jahrelang nicht. mehr damit gefahren sind.

Und genau da ist das Problem: abgesehen davon, dass der Z mit seinem exotischen Fahrschalter sicher keiner Gruppe angehört, ist das in Wien vorhandene Fahrzeug schon seit längerem nicht fahrtauglich. Wer sollte also wann damit fahren, um seine Fahrberechtigung aufrecht zu halten? Der Z war m.W. schon jahr(zehnte)lang nicht mehr im Einsatz und allfällige Fahrberechtigungen, so sie je vorhanden waren, sind längst erloschen.

Und das gleiche Problem wird es, wie schon erwähnt, früher oder später auch bei der N60 Garnitur geben, wobei dieser Zug wenigstens fahrtauglich ist und es daher die Möglichkeit gäbe, Mitarbeiter der Vereine für diese Type zu schulen (die dann allerdings natürlich auch regelmäßig damit fahren müssten, um ihre Berechtigung zu erhalten). Wobei die Fahrzeuge der Garnitur derzeit ja als Museumsfahrzeuge eingestuft sind; ich weiß nicht, ob für den regelmäßigen Einsatz eine Umwidmung in Betriebsfahrzeuge notwendig wäre und falls ja, wieviel Aufwand daraus resultieren würde.

Da der Zug allerdings infolge fehlender Schienenbremsen ohnehin nicht mit Fahrgästen eingesetzt werden kann, wird es den Aufwand wohl kaum wert sein. Wenn die Garnitur einmal außerhalb von Erdberg ausgestellt werden soll und es niemanden mehr gibt, der damit fahren kann, werden die Wagen eben in der betriebslosen Zeit zum Zielort geschleppt.
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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #381 am: 07. Februar 2021, 13:51:54 »
Die N60-Garnitur ist als Betriebsfahrzeug deklariert, auch wenn das die Einsatzwahrscheinlichkeit nicht im Geringsten erhöht.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #382 am: 07. Februar 2021, 13:55:21 »
Die N60-Garnitur ist als Betriebsfahrzeug deklariert.

Gut, dann schon mal ein Hindernis weniger! Aber wie gesagt: nur dafür, dass die Garnitur einmal pro Quartal zwischen Erdberg und St. Marx oder Quartier Belvedere "spazieren geführt" wird, wird man keine Mitarbeiter darauf einschulen.

Übrigens: auch die Fahrer, die C1-Typenschule haben, werden nach und nach weniger...  ::)
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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #383 am: 07. Februar 2021, 16:07:54 »

..... Der Z war m.W. schon jahr(zehnte)lang nicht mehr im Einsatz ........

Letzter Einsatz was mW anlässlich "150 Jahre Straßenbahn" am 27.9.2015
Sollte jemand einen Tipp- oder Rechtschreibfehler finden darf er diesen behalten!

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #384 am: 07. Februar 2021, 16:43:42 »
Die Schulungen für Museumsfahrzeuge laufen seit letztem Jahr in 4 Modulen ab:

Fahrzeuge mit Nockenfahrschalter
Fahrzeuge mit Schleifringfahrschalter
Sonderfahrzeuge/"Exoten" (z.B. WLB 100er)
18 Fahrtage unter Aufsicht

Danach darf (nach einer Prüfung) mit allen Fahrzeugen Typenunabhängig (nach Einschulung auf Besonderheiten) gefahren werden. Ums können geht es da weniger! ;)

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #385 am: 07. Februar 2021, 20:52:58 »
Danach darf (nach einer Prüfung) mit allen Fahrzeugen Typenunabhängig (nach Einschulung auf Besonderheiten) gefahren werden. Ums können geht es da weniger! ;)

Ich nehme an, dass es sich ausschließlich um Fahrten ohne Fahrgäste handelt?

Und: wer schult und wer wird geschult?
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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #386 am: 08. Februar 2021, 07:12:49 »
Danach darf (nach einer Prüfung) mit allen Fahrzeugen Typenunabhängig (nach Einschulung auf Besonderheiten) gefahren werden. Ums können geht es da weniger! ;)

Ich nehme an, dass es sich ausschließlich um Fahrten ohne Fahrgäste handelt?

Und: wer schult und wer wird geschult?

Wer geschult wird kann ich nicht sagen. Aber schulen werden wahrscheinlich (Ex-)Mitarbeiter von der Schulungsabteilung der WL.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #387 am: 08. Februar 2021, 11:20:07 »
Zitat
Ich nehme an, dass es sich ausschließlich um Fahrten ohne Fahrgäste handelt?

Und: wer schult und wer wird geschult?

Die Fahrten finden ohne Fahrgäste statt, geschult werden Mitarbeiter der WL für den Museumsbetrieb und Mitarbeiter der Vereine (gegen Bezahlung der Schulungskosten) von (aktiven!) Mitarbeitern der Betrieblichen Ausbildung.

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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #388 am: 08. Februar 2021, 13:38:48 »
Die Fahrten finden ohne Fahrgäste statt, geschult werden Mitarbeiter der WL für den Museumsbetrieb und Mitarbeiter der Vereine (gegen Bezahlung der Schulungskosten) von (aktiven!) Mitarbeitern der Betrieblichen Ausbildung.

Wann war die letzte derartige Schulung? Auf welche(r|n) Type(n)?
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Re: Stadtbahn Type N und N1
« Antwort #389 am: 08. Februar 2021, 16:22:55 »
Zitat
Wann war die letzte derartige Schulung? Auf welche(r|n) Type(n)?

Genau kann ich es leider nicht sagen, gefühlsmässig würde ich sagen Sommer 2020, gefahren wurde mit BH, LH (Kurbelfahrschalter) und M (Schleifringfahrschalter).