Autor Thema: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten  (Gelesen 7789 mal)

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RobertK

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Der Spazier- und Radweg auf der ehemaligen 181er-Strecke (Straßenbezeichnung "Prater 80er-Linie") ist seit einiger Zeit mit Verbotstafeln gesperrt, bei Zuwiderhandeln wird mit einer Besitzstörungsklage gedroht:

https://wien.orf.at/stories/3052449/

Schon davor habe ich mich gefragt, weshalb die dortige Fahrverbots-Tafel mit einer Zusatztafel "Privatgrund" versehen ist und wie die ehemalige Straßenbahnstrecke in Privatbesitz gelangt sein könnte. Im ORF-Artikel findet sich die Erklärung:

Zitat
Der eigentliche Grundbesitzer des Areals ist die Bundesimmobiliengesellschaft, die der Republik Österreich gehört. Seit 1996 besteht zwischen ihr und Karl Friedrich H. [dem Geschäftsführer der Interrace Management GmbH, der Betreibergesellschaft der Galopprennbahn Freudenau] ein Baurechtsvertrag, der ihn dazu befugt, wie ein Eigentümer über das Grundstück zu verfügen.

Die beliebte Rad-, Lauf- und Spazierstrecke entlang des Donaukanals ab der Freudenau flussabwärts ist somit nun auf einer Länge von 1,5 km ziemlich unbrauchbar geworden, da sie nun eine Sackgasse darstellt, mit ihrem Beginn in der dünn besiedelten Gegend bei der Seitenhafenbrücke.

hema

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #1 am: 14. Juni 2020, 17:03:14 »
. . . . bei Zuwiderhandeln wird mit einer Besitzstörungsklage gedroht:

Wie will man (schon rein technisch) einen Fußgänger oder Radfahrer wegen Besitzstörung belangen?  ???

Auch ist es ja gar nicht so einfach, einen Weg zu sperren, der über Jahrzehnte frei begehbar war ("Gewohnheitsrecht").
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Anrew Wiggin

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #2 am: 14. Juni 2020, 17:52:30 »

Auch ist es ja gar nicht so einfach, einen Weg zu sperren, der über Jahrzehnte frei begehbar war ("Gewohnheitsrecht").

Gewohnheitsrecht passt hier nicht. Es geht um die Ersitzung einer Dienstbarkeit (Wegerecht), dazu muss nachgewiesen werden, dass dieser Weg 40 Jahre lang öffentlich zugänglich war.
Im Falter war vor ca 1 Monat ein Bericht zu dem Thema, die Verkehrsstadträtin ist auf der Suche nach einer Lösung mit dem Pächter, ohne das Wegerecht gerichtlich geltend zu machen.

Klingelfee

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #3 am: 14. Juni 2020, 17:52:46 »
. . . . bei Zuwiderhandeln wird mit einer Besitzstörungsklage gedroht:

Wie will man (schon rein technisch) einen Fußgänger oder Radfahrer wegen Besitzstörung belangen?  ???

Auch ist es ja gar nicht so einfach, einen Weg zu sperren, der über Jahrzehnte frei begehbar war ("Gewohnheitsrecht").

Besitzstörung kannst du schon bei betreten einklagen. Es ist halt nur die Frage, wie du da die Personalien der Personen feststellen willst. Weil eine rechtliche Handhabe zum Anhalten der Personen hat der Eigentümer und dessen Vertreter nicht.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob das nicht eine Nachwirkung auch von dem Rechtstreit des Bergbauers, der eine Teilschuld bekommen hat, weil seine Kuh eine Wanderin getötet hat. Das ist nämlich zumindest lt. ORF.AT die Sorge des Grundstückseigentümer

Zitat von: ORF.at
Auf diesen Wegen rund um die 80er-Linie laufen Pferde auch teilweise frei herum, es kann vorkommen, dass sie ausbrechen. Wenn dann zum Beispiel eine Familie mit Kleinkind und Kinderwagen niedergerannt wird, bin ich dafür haftbar“, so Karl Friedrich Habel gegenüber wien.ORF.at.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

coolharry

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #4 am: 14. Juni 2020, 20:09:35 »


Die beliebte Rad-, Lauf- und Spazierstrecke entlang des Donaukanals ab der Freudenau flussabwärts ist somit nun auf einer Länge von 1,5 km ziemlich unbrauchbar geworden, da sie nun eine Sackgasse darstellt, mit ihrem Beginn in der dünn besiedelten Gegend bei der Seitenhafenbrücke.
Der Weg ist keine Sackgasse. Man kann bis zur Schüttelstraße, und weiter, gehen. Mit möglichkeit zur Quering der Autobahn und des Kanals bei der Ostbahn, bei dem Fußgehersteg und bei der Stadionbrücke. Ähnlich dem Weg am andere Ufer.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

RobertK

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #5 am: 14. Juni 2020, 20:29:38 »
Der Weg ist keine Sackgasse. Man kann bis zur Schüttelstraße, und weiter, gehen. Mit möglichkeit zur Quering der Autobahn und des Kanals bei der Ostbahn, bei dem Fußgehersteg und bei der Stadionbrücke. Ähnlich dem Weg am andere Ufer.

Ich meinte aber die andere Seite:
entlang des Donaukanals ab der Freudenau flussabwärts

Also den hier rot eingezeichneten Abschnitt, der ist nur noch von Osten aus erreichbar.

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coolharry

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #6 am: 14. Juni 2020, 20:49:42 »
Der Weg ist keine Sackgasse. Man kann bis zur Schüttelstraße, und weiter, gehen. Mit möglichkeit zur Quering der Autobahn und des Kanals bei der Ostbahn, bei dem Fußgehersteg und bei der Stadionbrücke. Ähnlich dem Weg am andere Ufer.

Ich meinte aber die andere Seite:
entlang des Donaukanals ab der Freudenau flussabwärts

Also den hier rot eingezeichneten Abschnitt, der ist nur noch von Osten aus erreichbar.

[ Für Gäste keine Dateianhänge sichtbar]

Muss man halt beim Donaukanal bleiben und dann bei der Ostbahn drüber gehen.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

tramway.at

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #7 am: 14. Juni 2020, 20:54:52 »
Übrigens war ich mehrmals dort auf Spurensuche - Gleise habe ich keine mehr gefunden (1988 lagen noch welche), aber dieses Hüttl dürfte noch aus der Tramwayzeit stammen (vergl. letztes Bild)!
Harald A. Jahn, www.tramway.at

RobertK

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #8 am: 14. Juni 2020, 21:50:46 »
Muss man halt beim Donaukanal bleiben und dann bei der Ostbahn drüber gehen.

Ach so, jetzt verstehe ich, was du meinst. D.h. von Osten kommend unter der Autobahn-Unterführung (bei der 181er-Endschleife) durch, und ab da kann man den gesperrten Weg südlich (entlang der Autobahn) umfahren.

Gleise habe ich keine mehr gefunden (1988 lagen noch welche)

Ich glaube, ich habe im Frühjahr 1992 noch Gleisreste gesehen, bei meiner ersten Auto-Fahrstunde bin ich durch die ehemalige Schleife gefahren. Ganz sicher bin ich mir aber nicht, denn damals habe ich mich mehr für Autos interessiert als für Straßenbahnen.

Südlich der 181er-Schleife müsste es im Gebüsch noch Reste der Laderampe der Eisenbahn-Stichstrecke geben, vor ein paar Jahren hat jemand in einem anderen Forum Fotos davon gepostet.


fr3

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #9 am: 14. Juni 2020, 23:08:32 »
Schon davor habe ich mich gefragt, weshalb die dortige Fahrverbots-Tafel mit einer Zusatztafel "Privatgrund" versehen ist und wie die ehemalige Straßenbahnstrecke in Privatbesitz gelangt sein könnte. Im ORF-Artikel findet sich die Erklärung:

Zitat
Der eigentliche Grundbesitzer des Areals ist die Bundesimmobiliengesellschaft, die der Republik Österreich gehört. Seit 1996 besteht zwischen ihr und Karl Friedrich H. [dem Geschäftsführer der Interrace Management GmbH, der Betreibergesellschaft der Galopprennbahn Freudenau] ein Baurechtsvertrag, der ihn dazu befugt, wie ein Eigentümer über das Grundstück zu verfügen.
Es ist in der Tat die einzige Straßenbahnstrecke auf nicht öffentlichem Grund, die mir bekannt ist. Denn Bundeseigentum heißt ja nicht automatisch öffentlich. Die Sache hat übrigens eine Fortsetzung, denn es gibt heute eine Bushaltestelle auf dem Gelände des Rennplatzes, direkt hinter den Tribünen (und innerhalb des umzäunten Geländes).




fr3

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #10 am: 14. Juni 2020, 23:08:48 »
Übrigens war ich mehrmals dort auf Spurensuche - Gleise habe ich keine mehr gefunden (1988 lagen noch welche), aber dieses Hüttl dürfte noch aus der Tramwayzeit stammen (vergl. letztes Bild)!

Die Fahrleitungsmasten aus ehemaligen Schienen bei der Endstelle waren im Sommer 2018 noch dort. Und es riecht definitiv nach Straßenbahn dort...
Die Gegend ist übrigens schön. Vorigen Sommer war ich bei einer Hochzeitsfeier direkt im Pavillion der Tribünen - sehenswert.


schaffnerlos

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #11 am: 15. Juni 2020, 19:11:01 »
Besitzstörung kannst du schon bei betreten einklagen.

So einfach ist das wieder auch nicht, es muss schon eine nachweisbare Beeinträchtigung des Besitzes vorliegen. Das dürfte hier aufgrund der Menschenmenge zwar der Fall sein, aber bei einer Einzelperson wird es u. U. schwierig.

RobertK

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #12 am: 26. März 2023, 21:59:57 »
Heute war ich wieder in der Gegend, und in drei Jahren ist nichts weitergegangen - ganz im Gegenteil: der zuvor erwähnte Umweg ist nun auch nicht mehr möglich. Wenn man sich von der Ostbahnbrücke entlang der Autobahn nach Osten bewegt, stößt man auch dort beim Erreichen des Areals auf ein "Betreten verboten"-Schild. Immerhin kann man von dort aus das Gelände der ehemaligen Schleifenanlage aus einiger Entfernung bewundern.

Der 1.5 km lange Weg entlang des Donaukanals ist nun tatsächlich eine Sackgasse und somit praktisch unbrauchbar geworden.

Ich habe aber einen Jogger und eine Gruppe Spaziergänger gesehen, die sich von den Verbotstafeln nicht haben beeindrucken lassen.

Was ich auch interessant finde: die dortige schmale Autobahn-Unterführung ist damals mit öffentlichen Geldern erbaut worden, und jetzt darf sie die Öffentlichkeit nicht mehr nutzen.

Ich bin kein Jurist: wie sieht es dort mit dem "Wegerecht" aus? Im Netz habe ich auf Anhieb nur Beispiele gefunden, wo es um Hausbesitzer geht, die zum Erreichen ihres Grundstücks ein anderes Privatgrundstück überqueren müssen. Aber gibt es nicht ein Recht für die Benützung eines Weges, wenn ihn die Allgemeinheit soundso viele Jahre lang benutzt hat? Könnte man eine Besitzstörungsklage mit dieser Begründung erfolgreich beeinspruchen?

Ferry

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #13 am: 27. März 2023, 10:01:45 »
Im Netz habe ich auf Anhieb nur Beispiele gefunden, wo es um Hausbesitzer geht, die zum Erreichen ihres Grundstücks ein anderes Privatgrundstück überqueren müssen.

Ich bin kein Jurist, aber das ist m.W. das sog. "Servitutsrecht": ein Grundbesitzer muss dulden, dass ein anderer Grundbesitzer sein Grundstück betritt bzw. durchquert, wenn es ansonsten nicht erreichbar ist. Ein solches Servitutsrecht ist auch im Grundbuch eingetragen.

Zitat von: RobertK
Aber gibt es nicht ein Recht für die Benützung eines Weges, wenn ihn die Allgemeinheit soundso viele Jahre lang benutzt hat? Könnte man eine Besitzstörungsklage mit dieser Begründung erfolgreich beeinspruchen?

Die Frage ist, warum das "Betreten verboten" Schild aufgehängt wurde und inwieweit sich die dortigen Besitzverhältnisse geändert haben, zB. dass der Grund verkauft wurde und jetzt Privatgrund ist. Auch wäre es denkbar, dass das Begehen des Weges ab der Sperre aufgrund von Witterungs- oder sonstigen Einflüssen nicht mehr ganz ungefährlich ist. Durch das "Betreten verboten" Schild sichert sich der Grundstückseigentümer ab: betrittst du das Areal trotzdem, hast du ihm gegenüber  im Falle von Verletzungen keinerlei Ansprüche.

Für eine Besitzstörungsklage müsste man dir beweisen, dass du das Areal zu einem bestimmten Zeitpunkt betreten hast, was nur möglich wäre, wenn dich jemand dabei fotografiert und danach Klage einbringt. Also nicht sehr wahrscheinlich. Ob du dann ein sog. "Gewohnheitsrecht" geltend machen könntest, hängt eben davon an, was mit dem Areal, seitdem es nicht mehr zugänglich ist, passiert ist (siehe oben).

Ich würde mich beim zuständigen magistratischen Bezirksamt erkundigen und dort ganz harmlos anfragen, warum das "Betreten verboten" Schild aufgehängt wurde und von wem.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Nulltarif

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Re: Ehemalige 181er-Strecke Freudenau: Zufahrt/Zutritt verboten
« Antwort #14 am: 27. März 2023, 10:15:30 »
Dass sich der Eigentümer bzw. Baurechts-Inhaber mit "Betreten verboten" aus der Haftung befreit, ist ja verständlich. Wenn er das Betreten (dadurch eben auf eigene Gefahr) allerdings dennoch dulden wollte, würde er wohl nicht mit Besitzstörungsklage drohen.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. (Dalai Lama)