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Regenbogenparade 2024

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nord22:
Anbei ein Schnappschuss von LH 6435 und 6461 am Franz-Josefs-Kai kurz nach dem Julius-Raab-Platz (Foto: nord22, 08.06.2024). Im Bild nicht sichtbar LH 6424 und 6425. Eine Neuerung ist die Tafel auf LH 6435 "Vienna Pride demonstration" mit der Startnummer 2. Die Regenbogen LH wurden in FAV in der Nacht vom 7. auf den 8. Juni von einem privaten Wachdienst bewacht. Die Fahrt des rechten Zugs ist lt. DV eine "Fahrt am falschen Gleis" und die VETAG Weiche ist der richtigen Stellung, da ein Aufschneiden bei aktivem Umstellschutz nicht zulässig ist.   

nord22 

Bus:
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/u-bahn-fahrer-wollte-pride-besucher-aus-u4-werfen/597210941

Hat diese Hausordnung jemals wer gelesen? Meines Wissens ist ja essen und trinken verboten, was aber an diesem Tag auch allen egal war.

Katana:

--- Zitat von: Bus am 10. Juni 2024, 10:56:05 ---https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/u-bahn-fahrer-wollte-pride-besucher-aus-u4-werfen/597210941

Hat diese Hausordnung jemals wer gelesen? Meines Wissens ist ja essen und trinken verboten, was aber an diesem Tag auch allen egal war.

--- Ende Zitat ---

Hast du sie nicht gelesen? ;) Die Verbote umfassen vieles, nachzulesen unter https://www.wienerlinien.at/hausordnung-im-detail

3. Verboten im gekennzeichneten Bereich ist:
1. jede Handlung, die einen reibungslosen Betriebsablauf verhindert und/oder die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Arbeit stören könnte. Darunter fällt unter anderem auch:
- jedes Verhalten, das die ruhige Privatsphäre anderer Menschen nachhaltig stört
- jede Handlung, die ein pietätloses Verhalten darstellt
2. das Versperren und/oder Einschränken von Flucht-, Rettungs- oder Verkehrswegen
3. unsere Noteinrichtungen missbräuchlich zu verwenden
4. das Sitzen und/oder Liegen auf dem Boden sowie auf nicht dafür vorgesehenen Einrichtungen der Wiener Linien
5. das Rauchen (auch zB. das Dampfen von E-Zigaretten und dergleichen)
6. das Lärmen und/oder Musizieren (Ausnahme: das von den Wiener Linien schriftlich genehmigte Musizieren auf ausgewiesenen Flächen) sowie das laute Abspielen von Tonträgern
7. jede Handlung oder Tätigkeit, die eine Gefahr für andere Personen darstellt und/oder diese belästigt (zB. das Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen)
8. das Fahren mit Fahrzeugen und/oder Sportgeräten aller Art (zB. Fahrrädern, E-Bikes, Skateboards, Inlineskates, Scooter, E-Scooter, Mofa und dergleichen) ausgenommen Rollstühle
9. der Konsum von alkoholischen Getränken (Ausnahme: in den dafür vorgesehenen Lokalitäten) und/oder illegalen Suchtmitteln
10. das Betteln, Hausieren und/oder Campieren
11. das Anbieten und/oder Verkaufen von Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
12. das Führen von Schusswaffen, sowie das sichtbare Tragen von Waffen aller Art (Ausgenommen von dieser Regelung sind Organe der Exekutive (BMI), Finanzverwaltung (BMF) und Landesverteidigung (BMLV) während der Ausübung ihres Dienstes.)
13. der Aufenthalt mit gefährlichen Gegenständen und/oder gefährlichen Tieren
14. das Beschriften, Bemalen, Besprühen, Bekleben und/oder Beschmutzen von Wänden, Böden, Fahrzeugen und/oder anderen Flächen ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
15. das Mitnehmen und/oder der Aufenthalt von Hunden ohne angelegten Maulkorb und Leine. Kleine, ungefährliche Haustiere müssen in einem geschlossenen Behältnis (zB. ein Tragekorb für Katzen) so verwahrt werden, dass Verletzungen und Verunreinigungen von anderen Kundinnen und Kunden ausgeschlossen werden können
16. das Betreten und/oder Queren von Gleisanlagen
17. das Beschädigen, Entwenden und/oder missbräuchliche Verwenden der Einrichtungen der Wiener Linien
18. der Aufenthalt im Gefahrenraum zwischen Bahnsteigkante und Sicherheitslinie (ausgenommen beim Ein- und Aussteigen)
19. das unbeaufsichtigte Abstellen von Gepäckstücken und/oder Gegenständen
20. das Abstellen von Fahrrädern und/oder anderen Fahrzeugen
21. das Verteilen von Flugblättern, Prospekten und/oder Handzetteln sowie Sammel- und/oder Unterschriftenaktionen ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
22. die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen
23. das Fotografieren und/oder Filmen für kommerzielle Zwecke ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
24. das Erregen öffentlichen Ärgernisses
25. mit dem Kinderwagen, anderen Fahrzeugen (z.B. Rollstuhl) und/oder Sportgeräten die Rolltreppe zu benutzen
26. den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht Folge zu leisten

Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.

Ferry:

--- Zitat von: Katana am 10. Juni 2024, 12:50:42 ---Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.

--- Ende Zitat ---

Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.

Anders natürlich, wenn sich ein Fahrgast beschwert. Dann muss der Fahrer aktiv werden und die Fahrgäste entweder auffordern, sich mehr anzuziehen oder, wenn sie sonst nichts mithaben, zum Verlassen des Zuges auffordern. Aber soviel ich verstanden habe, waren die übrigen Fahrgäste ja sogar eher auf der Seite der Paradenbesucher, daher hätte ich in diesem Fall keinen Anlass zum Einschreiten gesehen.

Klingelfee:

--- Zitat von: Ferry am 10. Juni 2024, 13:31:42 ---
--- Zitat von: Katana am 10. Juni 2024, 12:50:42 ---Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.

--- Ende Zitat ---

Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.

Anders natürlich, wenn sich ein Fahrgast beschwert. Dann muss der Fahrer aktiv werden und die Fahrgäste entweder auffordern, sich mehr anzuziehen oder, wenn sie sonst nichts mithaben, zum Verlassen des Zuges auffordern. Aber soviel ich verstanden habe, waren die übrigen Fahrgäste ja sogar eher auf der Seite der Paradenbesucher, daher hätte ich in diesem Fall keinen Anlass zum Einschreiten gesehen.

--- Ende Zitat ---

Dem kann man sich nur voll inhaltlich anschließen. Und wenn sich bei mir ein Fahrgast beschwert hätte, dann hätte ich ihm auch auf die Parade hingewiesen und ihm vorgeschlagen, dass er sich irgendwo anders einen Platz im Zug sucht. Aber die Besucher der Parade hätte ich sicher nicht aus dem Zug gewiesen.

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