Straßenbahn Wien > Chronik

Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U

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petestoeb:

--- Zitat von: 2er am 18. August 2024, 14:33:29 ---
--- Zitat von: 95B am 17. August 2024, 13:33:12 ---In diesem Fall hat jedoch keines der beiden Fahrzeuge seine Fahrtrichtung beibehalten.

--- Ende Zitat ---


Und da ist dann die Frage ob die Kreuzung als eine Gewertet wird oder als zwei eigenständige Kreuzungen, da ja extra eine Ampel für die Linksabbieger errichtet wurde wenn sie zur Parkgarage fahren. Dann würde der Bus aus der Haltestelle gerade fahren.

--- Ende Zitat ---

Wäre ohne belang, da der Bus eben Wartepflicht gegenüber der Straßenbahn hat.

95B:
Ich stelle einmal die Grundsatzfrage in den Raum, inwieweit es überhaupt zulässig ist, dass Busse auf öffentlichen Straßen nach Signalen fahren, die nicht der StVO entsprechen (seien es, wie hier, Straßenbahnverkehrslichtsignale, oder auch weiße Schrägbalken mit Pfeil und "A").

Klingelfee:

--- Zitat von: 95B am 18. August 2024, 18:01:00 ---Ich stelle einmal die Grundsatzfrage in den Raum, inwieweit es überhaupt zulässig ist, dass Busse auf öffentlichen Straßen nach Signalen fahren, die nicht der StVO entsprechen (seien es, wie hier, Straßenbahnverkehrslichtsignale, oder auch weiße Schrägbalken mit Pfeil und "A").

--- Ende Zitat ---

Die Schägbalken für Busse sind mWn auch in der STVO verankert. Ansonsten wären auch nicht bei so vielen Kreuzungen auch Bussignale in Balkenausführung in Wien angebracht. Auch habe ich einmal den Passus gelesen, dass die Balkensignale mittels Leuchtpunkte ausgeführt werden. Daher sind auch die Straßenbahnlichtsignale STVO-konform.

Nahctrag: Im übrigen hast du selbst im Straßenbahnjournal die Lichtsignale beschrieben.

haidi:
In der StVO habe ich sie auf die Schnelle nicht gefunden. ABer es gibt ja eine eigene Gesetzesmaterie für den Kraflinienverkehr, da sollten sie sich finden.

hema:

--- Zitat von: haidi am 18. August 2024, 18:25:07 ---In der StVO habe ich sie auf die Schnelle nicht gefunden. ABer es gibt ja eine eigene Gesetzesmaterie für den Kraflinienverkehr, da sollten sie sich finden.

--- Ende Zitat ---
StVO § 38 (8)]

--- Zitat ---(8) Zur gesonderten Regelung des Verkehrs auf einzelnen Fahrstreifen oder für bestimmte Gruppen
von Straßenbenützern, wie etwa Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs sowie
Taxifahrzeuge, dürfen auch andere leicht erkennbare Lichtzeichen verwendet werden, wobei hinsichtlich
des grünen Lichtes die Bestimmung des Abs. 6 erster Satz anzuwenden ist. Hinsichtlich der Bedeutung
solcher Lichtzeichen und des Verhaltens der betroffenen Straßenbenützer gelten die Bestimmungen der
Abs. 1 bis 7 sinngemäß.

--- Ende Zitat ---
Allerdings müsste da Freisignal vor seinem Ende blinken. da es ja sinngemäß dem Grünlicht gleichgesetzt ist!

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