Straßenbahn Wien > Beschleunigungsmaßnahmen
Linie 31 – Entschleunigung!
95B:
--- Zitat von: 38ger am 27. November 2020, 08:55:31 ---(Ich hätte mir eingebildet es gibt Tempo 50-Straßen, wo die Straßenbahn dzrch quadratische 60er-Tafeln ein höheres Tempolimit haben am eigenen Gleiskörper - ist das dann falsch?)
--- Ende Zitat ---
Dort stehen zusätzliche Tafeln "(60) gilt für Straßenbahn". Achtung: "Eigenen Gleiskörper" gibt's kan. Es gibt selbstständige Gleiskörper (Teil der Straße) und eigene Bahnkörper (nicht Teil der Straße, nur dort dürfen die WL ihre Geschwindigkeiten allein festsetzen).
Schaltkurbel:
--- Zitat von: Klingelfee am 27. November 2020, 06:17:13 ---Deine Spekulationen in allen Ehren.
Aber die WL sind nun mal rechtlich gesehen ein Privatunternehmen und haben daher bei solchen Verkehrsmaßnahmen nicht mehr Mitspracherecht als zum Beispiel Dr. Richard.
Ob die Straßenbahn weiterhin mit 50 km/h fahren dürfte oder nicht, da nenne ich als Gegenbeispiel die Brünner Straße. Da hast du die Straßenbahn ebenfalls in der Mittellage und da darf die Straßenbahn 60 km/h fahren, während die Autofahrer nur 50 km/h fahren dürfen.
Bezüglich die Zusatztafeln. Die WL könne zwar beantragen, dass die Straßenbahn weiterhin 50 km/h fahren dürfen, die Zusatztafel dürfen jedoch erst errichtet werden, wenn es auch den entsprechenden Bescheid gibt. Und die Tafel werden dann in der Regel auch nicht von den WL, sondern von der MA46 errichtet.
--- Ende Zitat ---
Da der 30er nach der Fahrbahnsanierung (für den IV) angebracht wurde, gehe ich davon aus, dass es eine Ortverhandlung gab, wo auch ein Vertreter der WL dabei war. Im Normalfall gibt der Verhanlungsleiter (von MA 46) großteils den Wünschen oder Einsprüchen der WL statt! (Weiß ich aus eigener Erfahrung) Für mich 2 Möglichkeiten: 1) dem Vertreter der WL ist dieser Passus "durch die Lappen" gegangen, oder 2) die ganze Aktion ist eine "Linke" der grünen Bezirksvertretung!
contra:
Z.B. war auch in der Bruno-Marek Allee eine 30er Tafel, die wurde aber recht schnell wieder abmontiert, denn auch dort hätte es für Straßenbahn gegolten, somit dürfen dort jetzt Straßenbahn UND Autofahrer 50 fahren! Im Bereich des Grüngleises gibt es eine Zusatztafel für die Sraßenbahn (selbst. Gleiskörper!).
Bhf_Breitensee:
StVO §30 (2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.
Da die Bim ein Fahrzeug ist, gilt vermutlich Genanntes? Wobei die Bim ja bekanntlich nicht gelenkt sondern geführt wird.
hema:
--- Zitat von: StVO ---§ 102. Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften.
Durch dieses Bundesgesetz werden die Straßenverwaltungsgesetze sowie eisenbahnrechtliche und
arbeitsrechtliche Vorschriften nicht berührt.
--- Ende Zitat ---
Laut StrabVO gilt primär die in der erforderlichen Genehmigung* zum Bau und Betrieb einer Strecke von der Behörde (in Wien die MA64) festgelegte Höchstgeschwindigkeit, weiters natürlich alle anderen diesbezüglichen Bestimmungen der StrabVO sowie die bezughabenden Punkte der Betriebsvorschrift des Eisenbahnbetriebes. Die StVO und die MA46 sind dadurch eigentlich nur indirekt befasst.
*) Natürlich einschließlich späterer seitens der Behörde verfügten Auflagen und Änderungen des ursprünglichen Bescheides.
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