Öffentlicher Verkehr national und international > Verkehrsrecht
Verkehrszeichen «Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten»
haidi:
--- Zitat von: maybreeze am 28. März 2025, 12:05:41 ---Das Hinweisschild „LATERNEN, DIE NICHT DIE GANZE NACHT ÜBER LEUCHTEN“ (Halbnachtsbeleuchtung) ist dagegen in der StVO geregelt (§53) - es ist übrigens weiß-rot-weiß.
--- Ende Zitat ---
Stimmt - ich hab das Zeichen schon ewig nicht gesehen.
Sonderwagen:
--- Zitat von: haidi am 28. März 2025, 13:25:00 ---
--- Zitat von: maybreeze am 28. März 2025, 12:05:41 ---Das Hinweisschild „LATERNEN, DIE NICHT DIE GANZE NACHT ÜBER LEUCHTEN“ (Halbnachtsbeleuchtung) ist dagegen in der StVO geregelt (§53) - es ist übrigens weiß-rot-weiß.
--- Ende Zitat ---
Stimmt - ich hab das Zeichen schon ewig nicht gesehen.
--- Ende Zitat ---
Dann empfehle ich eine Fahrt mit dem 30er oder 31er durch die Schleife in Stammersdorf.
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