Wenn der Zug, an anderer Stelle runter bremsen will als ich und dann auch noch mit der Schienenbremse, ziehe ich den Zug ein, Argument Sturzgefahr und außerdem nicht materialschonendes Bremsen.
Mit diesen Argumenten stellt man sich die Frage, wieso (abgesehen vom § 36 (4)) man eine Schienenbremse einbaut, insbesondere wenn sie digital wirkt. Und die Sturzgefahr ist bei der Gefahrenbremse noch viel höher. Oder machst da vorher eine Durchsage "bitte festhalten"?
Da habe ich sie eingeleitet und trage die Verantwortung, kommt sie vom Zug aus mir unerklärlichen Gründen, ist das dem Betrieb anzulasten und somit gehört der Zug überprüft.
Weiteres kommt es, lt. mehreren Aussagen von Kollegen zu Bremsungen, wo gar keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr sind, z.B. nach Weichen wo aber bereits der komplette Zug den Weichenbereich verlassen hat.