Man kann die Betriebspficht von Bus und Bim nicht vergleichen.
Denn beim Bus läuft die Konzession auf die Linie, während bei der Schiene die Konzession auf die Strecke laufen.
Und für den Bus reicht zur Aufrechterhaltung der Konzession bereits 1 (in Worten eine) Fahrt im Jahr.
Und solange andere Linien die Beförderung schaffen, kann man nicht von einer MIssachtung der Beförderungspflicht sprechen, sondern maximal einer bedarfsorientierten Anpassung sprechen.