Das Eckhaus Ketzergasse 411 in Rodaun wurde in den letzten Tagen abgerissen. Gestern standen nur noch letzte Mauerreste. Interessant dürfte es für viele hier sein, da es recht markant an der Schleife Rodaun steht und von der Haltestelle Kaiser-Franz-Josef-Straße einsehbar war und das südliche Ende dieser Straße markierte. Ein Foto konnte ich noch nicht machen.
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Das Nachfolgeprojekt könnte - da orientiere ich mich am Nebenhaus - ein vier- oder fünfgeschossiges Gebäude sein, ob die Bäume im Gastgarten überleben, bezweifle ich.
Den Flächenwidmungsplan nach darf das Haus gesamt 11m sein. Muss aber zur Ketzergasse hin ein geneigtes Dach (30-45°) haben.
Bei 11m gehen sich ~3 Geschoße aus. 4 wenn man das EG ein bissl einbuddelt oder den Nullpunkt aushandeln kann.
Dann paßt es ja - wenn auch knapp - mit fünfgeschossig; ich habe nämlich das Garagengeschoss mitgezählt. So weit ich weiß, müssen bei Neubauten auch Tiefgaragen mitgebaut werden - oder gilt das nur für Neubauten im innerstädtischen Bereich?
Grundsätzlich muss der Bauwerber der Parkplatzverordnung nachkommen. Stichwort: Pflichtstellplätze.
Dies kann der Bauwerber auf verschiedenen Wegen machen.
1. Er errichtet Stellplätze auf dem Grundstück (egal ob Ober oder Unterirdisch, im freien oder nicht etc.)
2. Er errichtet Stellplätze in der Nähe zum Objekt (z.b. größerer Neubau in der Nähe der mehr Platz für Rampen etc. bieten würde, Abstand max ca. 500m)
3. Er zahlt die "Strafe" für das Nichterrichten der Parkplätze (Dieses Geld versickert im Stadtbudget).
Um auf deine Frage zurück zu kommen: Er muss keine Garage (egal ob hoch oder tief) errichten ausser er möchte das weil z.B. die Strafe höher wäre als die Errichtungkosten.
Gezwungen wird niemand. Druck gibts aber durch die Abgabe sehr wohl.
Weiters gibt es Stadtentwicklungsgebiete wo die Flächen für die Stellplätze im vorherein festgelegt werden und der Bauwerber auf seinem Bauplatz von der Pflicht entbunden ist. Das heißt aber nicht das er sich nicht trotzdem an den Errichtungskosten der Sammelgaragen beteiligen muss. Bei Gewerbeflächen gibts auch Parkplatzhöchstzahlen. So darf der Bau neben der U-Bahn Station Kagran (vis a vis des Donauzentrums) nur 500 Parkplätze errichten. Die wollten ursprünglich mehr errichten.