Die Grundkosten sind eben nicht kleiner, weil, und das hat der von der Buwog in dem Bericht eh gut erklärt, sich der Grundstückspreis an dem orientiert, wieviel Wohnnutzfläche man darauf errichten kann.
In Wien ist es bei z.B. landwirtschaftlichen Gründen üblich, das Grundstück erst umzuwidmen, wenn es im Besitz einer Wohnbaugesellschaft ist.
Ich glaube, das da alle Szenarien möglich sind. Die Seestadt oder das Donaufeld gehören schon seit jahrzehnten der Stadt.
Wenn man keinen Strom im Haus hat, ist es egal ob ein Aufzug oder 4 Aufzüge nicht fahren. Und geh mal 4 mal in den 5.Stock und einmal in den 20. Stock eines Gebäudes. Der Unterschied ist enorm. Aber ja, für jemand der nichtmal eine Stufe alleine gehen kann ist auch der erste Stock dann unerreichbar. Hochhaus hin oder her.
In einem Hochhaus wird es wohl auch für wichtige Sachen ein Notstromgerät geben, unter anderem auch, weil es Aufzüge gibt, die im Brandfall weiter benutzbar beiben.
Brandaufzüge fahren ins EG und bleiben dort bis sie jemand mittels Schlüssel zum bewegen bringt (bei Brandalarm). Alle anderen fahren ins EG und bleiben dort mit offenen Türen wie ein Bock stehen.
Detto beim Stromausfall, weil Fahrkabinen beim runter fahren im normalfall keinen Strom benötigen.
Über die Notfallstromversorgung werden Ganglichter und Brandschutzeinrichtungen betrieben. Ob der Aufzug darunter fällt, hängt vom Gebäude selbst ab. Aber das ist maximal einer und der fährt dann wahrscheinlich wie im Brandfall nur mehr mit Schlüssel.
Und beim Notstromaggregat sind wir wieder bei den höheren Betriebskosten. Regelmässige Lauftests. Treibstoffüberprüfung etc.. Bei einem normalen Haus gibts, je nach größe, von einer Anlage die jediglich mittels Batteriebetriebenen Fluchtwegsschilder bis zur einfachen Akkuanlage mit damit betriebenen Notleuchten. Überprüft müssen die auch werden aber das ist weniger Aufwändig als ein Aggregat bzw. braucht auch eine Aggregatanlage Akkus, um den Anlauf zu überbrücken.