Autor Thema: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft  (Gelesen 36987 mal)

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coolharry

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #30 am: 05. März 2019, 07:55:57 »
...
Damit kann man nicht verhindern, das ein Kind zwischen parkenden Autos hervor läuft. Damit kann man nicht verhindern, dass jemand sich deppert mit seinem Handy spielt während er am Verkehrsgeschehen teilnimmt (egal wie). Damit lässt sich auch nicht verhindern, das ein LKW Fahrer beim Abbiegen eine zu nah am LKW stehende Person nicht erkennt. Auch nicht das Leute anderen die Vorfahrt nehmen, weil sie das Schild nicht gesehen haben. Auch nicht, dass das Rotlicht am Bahnübergang mißachtet worden ist. Oder das ein ULF Fahrer den Bremsweg falsch eingeschätzt hat. Ja auch das ist ein Verkehrsunfall.

2017 gab es in Österreich 47258 verletzte Personen im Straßenverkehr sowie 414 getötete.
2017 gab es in Österreich insgesamt 784300 Verletzte Personen überhaupt. Also alles zusammen.
Davon waren 285.900 Freizeitunfälle. Also beim Skifahren und sonstiges abseits des Straßenverkehrs.
Also selbst wenn die Maßnahme greift und wirklich die Zahl der verletzten und Toten auf Null zurück geht (was super wäre aber äusserst unrealistisch) dann wären das ~6% aller Unfälle.
Quelle: Statistik Austria und das KfV

Du argumentierst ein Bisschen wie die Wiener Linien. Nur, weil man manche Extremfälle nicht verhindern kann, heißt es nicht, dass man nicht nichts machen sollte.
Beispiel: Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es deutlich weniger Verkehrstote pro 100.000 Einwohner als in Österreich. Also bedeutet das, dass eine Reduktion sehr wohl machbar ist.

Natürlich aber ist eine Einführung von Prüfungen bei Führerscheinverlängerung dafür die geeignete Maßnahme ist oder vielleicht doch etwa eine Änderung von Höchstgeschwindigkeiten für Fahranfänger oder Tempo 30/40 innerhalb geschlossener Ortschaften mehr Effekt erzielen. Auch der Ausbau von öffentlichen Verkehrsmittel im ländlichen Raum wird sicher mehr bringen, meiner Meinung nach, als eine Änderung bei den Führerscheinen.

P.S. Ich bin nicht dagegen nur der Nutzen bleibt hinter den Kosten. Wenn ich mit billigeren Maßnahmen genauso viel oder sogar mehr Effekt erziele sind diese vorzuziehen.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

60er

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #31 am: 05. März 2019, 09:01:11 »
Dafür sind die Strafen in 'Murica wirkliche Strafen und nicht besseres Trinkgeld wie bei uns, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Generell schien mir die durchschnittliche Fahrweise der Amis die geringeren Anforderungen an Ausbildung zumindest teilweise zu rechtfertigen. Vorausschauendes Fahren und Rücksichtnahme auf Andere ist dort weit weniger ein Fremdwort als bei uns.

Wennst in Wien am Gürtel so fahrst wie der durchschnittliche Ami kassierst wahrscheinlich bei jeder zweiten Ampel eine.  ;D
Der durchschnittliche Ami-Autofahrer wäre in Wien völlig überfordert mit den engen, oft verwinkelten Straßen, den vielen Fußgängern, Radfahrern und Straßenbahnen. Er ist halt nur schnurgeraden Autobahnen und breite Straßen gewohnt und es gibt praktisch keine Fußgänger und Radfahrer, die einem "in die Quere" kommen können.

Dass der Ami so viel vorausschauender fährt, würde ich nicht unterschreiben. Unfälle passieren dort genug, naturgemäß halt wenige mit Fußgängern oder Radfahrern. Dafür viel mehr Unfälle, weil z.B. jemand am Steuer eingeschlafen ist und auch Auffahrunfälle sind häufig. Ich habe dort selbst schon brenzlige Situationen erlebt, z.B. jemand vor mir, der auf Autobahn sein Auto plötzlich verrissen und auf den Mittelstreifen (der zum Glück ein 20 Meter breiter Rasensteifen ist) gesetzt hat. Hätte ich so wenig Sicherheitsabstand eingehalten, wie die meisten Amis, wäre ich möglicherweise in ihm dringepickt.

Beispiel: Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es deutlich weniger Verkehrstote pro 100.000 Einwohner als in Österreich. Also bedeutet das, dass eine Reduktion sehr wohl machbar ist.
Die Angaben pro 100.000 Einwohner sind halt auch nicht so aussagekräftig. Sie berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Voraussetzungen und das tatsächliche Verkehrsaufkommen im jeweiligen Staat. Österreich schneidet als Transitland in Mitteleuropa mit vielen Straßen und sehr dichtem Verkehrsaufkommen bei solchen Statistiken etwas schlechter ab, als einige andere Staaten. Dennoch sind die Unfalltoten stark rückläufig und auf einem historischen Tiefststand.

95B

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #32 am: 05. März 2019, 09:06:50 »
Natürlich aber ist eine Einführung von Prüfungen bei Führerscheinverlängerung dafür die geeignete Maßnahme ist

Eher nicht, denn das Auswendiglernen von Verkehrsregeln ändert nichts am Fahrverhalten. Die Leute wissen doch eh, dass gelbes Licht der Ampel nicht "jetzt Vollgas" heißt. (Sie wissen aber auch, dass man im Normalfall für diese Interpretation nicht bestraft wird.)

oder vielleicht doch etwa eine Änderung von Höchstgeschwindigkeiten für Fahranfänger

Was glaubst du, wie sich der unsichere Fahranfänger fühlt, wenn er jedes Mal eine Kolonne licht- und tonhupender Autos nach sich zieht und bei jeder sich bietenden Gelegenheit überholt, geschnitten und aus "Rache" ausgebremst wird?

oder Tempo 30/40 innerhalb geschlossener Ortschaften mehr Effekt erzielen

Das schafft man nicht durch Aufstellen von Taferln, sondern nur durch bauliche Maßnahmen, die eine langsamere Fahrgeschwindigkeit erzwingen. Und dann kann ruhig Tempo 50 erlaubt bleiben, weil man es ohnehin nicht ausfahren kann.

Auch der Ausbau von öffentlichen Verkehrsmittel im ländlichen Raum wird sicher mehr bringen, meiner Meinung nach, als eine Änderung bei den Führerscheinen.

Noch mehr bringen würden langfristige strukturelle Änderungen, die das derzeit erforderliche Ausmaß an Mobilität deutlich verringern. Warum gibt es denn keinen Greißler mehr im Ort? Weil die Leute lieber 3 Liter Benzin verfahren, um beim Einkaufen 3 Euro zu sparen.
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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #33 am: 05. März 2019, 10:11:34 »
Die Berufskraftfahrer haben wenigstens viel Fahrpraxis.

...überschätzen sich aber mitunter, sind unaufmerksam, süchteln am Handy (SMS, Facebook, telefonieren während der Fahrt), etc, usw.: Klick :o

Der Typ wäre ein klassischer Fall für Führerscheinentzug, selbst wenn nicht alkoholisiert. Rückgabe nur nach entsprechenden Nachschulungen! (Oder ist wieder mal die pöhse Bahn schuld, weil sie keine Unterführung errichtet hat?)

Ob die Haftpflicht wohl ein neues Haus zahlt  ::) ?

Noch mehr bringen würden langfristige strukturelle Änderungen, die das derzeit erforderliche Ausmaß an Mobilität deutlich verringern.

Nicht bei den Jungspunden z.b., die mit ihren aufgemotzten Rostschüsseln aus Imponiergehabe oder Fadesse die Landstraßen auf- und abrasen und dabei mitunter nimma ganz nüchtern sind! Bekanntlich sind grad die oft in Unfälle verwickelt bzw. verschulden sie. :lamp:


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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #34 am: 05. März 2019, 10:22:28 »
Nicht bei den Jungspunden z.b., die mit ihren aufgemotzten Rostschüsseln aus Imponiergehabe oder Fadesse die Landstraßen auf- und abrasen und dabei mitunter nimma ganz nüchtern sind!

Heutzutage sind die meistens nüchtern, aber durch ganz andere verbotene Substanzen verkehrsuntauglich.
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60er

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #35 am: 05. März 2019, 11:11:02 »
Noch mehr bringen würden langfristige strukturelle Änderungen, die das derzeit erforderliche Ausmaß an Mobilität deutlich verringern.
Nicht bei den Jungspunden z.b., die mit ihren aufgemotzten Rostschüsseln aus Imponiergehabe oder Fadesse die Landstraßen auf- und abrasen und dabei mitunter nimma ganz nüchtern sind! Bekanntlich sind grad die oft in Unfälle verwickelt bzw. verschulden sie. :lamp:
Strukturelle Änderungen wären schon wirksam, da sie dazu führen, dass das eigene, aufgemotzte Auto unter Jugendlichen als Statussymbol an Bedeutung verliert.

haidi

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #36 am: 05. März 2019, 11:15:36 »
Ich hab jetzt auf die Schnelle die Liste aus 2015 in der Wikipedia genommen.

Da schaut es so aus:

Verkehrstote pro 100.000 EW: CH = 3,3 * D = 4,1 * A = 5,4
Verkehrstote pro 100.000
motorisierte Fahrzeuge             CH = 4,7 * A = 7,1 * D = 7,6

Diese Statistiken sind halt eine einfache Statistik, die relativ wenig aussagt.
Gescheiter wäre Unterscheidungen nach:

Anzahl Unfälle mit Todesfolge pro Kilometer oder Fahrt

Aufsplitten der Unfälle nach Schuldtragendem - Bewohner in Österreich oder im Ausland oder Zulassung dessen Fahrzeuges im In- oder Ausland

oder ähnliche.

Man erinnere sich nur an die Unfälle auf der berühmten Gastarbeiterroute, die zu den Urlaubsreisezeiten recht hoch waren und hauptsächlich von den GAstarbeitern verursacht wurden. Ich erinnere mich mit Schrecken an eine Fahrt Graz - Triest zur Urlaubszeit, bei der ich im jugoslawischen Teil an 5  schweren Unfällen vorbei kam.


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hema

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #37 am: 05. März 2019, 12:31:15 »
Die häufigsten Unfallursachen sind mangelnder Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen, Handy, Sekundenschlaf und oft allgemein Unaufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer oder Fehleinschätzung einer Situation. Da nützen Führerscheinbefristung und Wiederholungsprüfungen wohl leider nichts!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #38 am: 05. März 2019, 14:33:01 »
Die Leute wissen doch eh, dass gelbes Licht der Ampel nicht "jetzt Vollgas" heißt. (Sie wissen aber auch, dass man im Normalfall für diese Interpretation nicht bestraft wird.)
Hier wäre es hilfreich, dieses unsägliche Grünblinken endlich abzuschaffen. Ursprünglich war das ja dazu gedacht, die Autofahrer zu warnen, dass sie bald stehenbleiben müssen. Die Warnung funktioniert noch immer, führt aber dazu, dass das Gaspedal bis an die Fußmatte durchgetreten wird, um nicht stehenbleiben zu müssen. Ohne Grünblinken wäre die Zeit, die zum aufs Gas steigen bleibt, kürzer und somit würden die Leute vielleicht eher stehenbleiben. Ist aber wohl eine Frage für Verkehrspsychologen.

Die häufigsten Unfallursachen sind mangelnder Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen, Handy, Sekundenschlaf und oft allgemein Unaufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer oder Fehleinschätzung einer Situation. Da nützen Führerscheinbefristung und Wiederholungsprüfungen wohl leider nichts!
Es hilft nur eine Null-Toleranz-Regelung etwas. Viel geringere Toleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (dann kann man sogar die „heiligen“ 140 auf der Autobahn erlauben, weil die Leute sicher nicht 140 fahren, wenn sie knapp drüber geblitzt werden und es sehr teuer wird - siehe Schweiz, wo aber nur 120 erlaubt ist, die praktisch niemand am Tacho überschreitet). Rotblitzer bei deutlich mehr Kreuzungen an den großen Hauptverkehrsachsen, dazu mobile Rotblitzer, die regelmäßig versetzt werden. Der Führerschein muss außerdem meiner Meinung nach viel schneller und bei Wiederholung viel länger bzw. ab z.B. dem dritten Mal für immer entzogen werden. Beim Handy am Steuer sollten die Strafen ähnlich sein, wie bei Alkoholisierung - weil der Ablenkungseffekt ähnlich groß sein kann. Die einzigen Dinge, die beim Autofahren „billig“ bestraft werden können, sind Parkstrafen (außer natürlich es wird jemand dadurch gefährdet).

Aber gut, das sind Wünsche ans Chistkind und das gibt es bekanntlich nicht. :P
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schaffnerlos

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #39 am: 05. März 2019, 15:45:57 »
Hier wäre es hilfreich, dieses unsägliche Grünblinken endlich abzuschaffen. Ursprünglich war das ja dazu gedacht, die Autofahrer zu warnen, dass sie bald stehenbleiben müssen. Die Warnung funktioniert noch immer, führt aber dazu, dass das Gaspedal bis an die Fußmatte durchgetreten wird, um nicht stehenbleiben zu müssen. Ohne Grünblinken wäre die Zeit, die zum aufs Gas steigen bleibt, kürzer und somit würden die Leute vielleicht eher stehenbleiben. Ist aber wohl eine Frage für Verkehrspsychologen.

Der einzige Grund gegen das Grünblinken ist die Verzögerung beim Wechsel der Ampelphasen, z. B. durch eine Anmeldung der Straßenbahn. Ich selbst bin eher der Gleiter beim Autofahren und möchte das Grünblinken nicht mehr missen. Es hilft beim voraussehenden Fahren sehr. Wenn es Sünder gibt, die noch auf die Pedale treten oder bei Kirschgrün fahren, dann gehören dieses genau aus diesen Gründen auch bestraft. Da bin ich voll bei dir, dass hier weniger Toleranz, höhere Strafen und mehr Kontrollen hergehören. Apropos Toleranz: Noch hat es sich kaum herumgesprochen, dass die neuen Radargeräte tatsächlich weniger Toleranz haben und auch in beiden Richtungen funktionieren.

Tatra83

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #40 am: 05. März 2019, 16:05:07 »
Der einzige Grund gegen das Grünblinken ist die Verzögerung beim Wechsel der Ampelphasen, z. B. durch eine Anmeldung der Straßenbahn.

Eigentlich nicht, denn die Straßenbahn muss sich einfach die 7 oder 8 Sekunden früher bei der LSA anmelden.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

haidi

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #41 am: 05. März 2019, 16:40:38 »
Der einzige Grund gegen das Grünblinken ist die Verzögerung beim Wechsel der Ampelphasen, z. B. durch eine Anmeldung der Straßenbahn.

Eigentlich nicht, denn die Straßenbahn muss sich einfach die 7 oder 8 Sekunden früher bei der LSA anmelden.
4 Sekunden (4 mal je 1/2 Sekunde Finster und Grün)
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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #42 am: 05. März 2019, 16:42:09 »
4 Sekunden (4 mal je 1/2 Sekunde Finster und Grün)

Das Doppelte, denn die querenden Fußgänger haben auch ein Grünblinken. ;)
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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #43 am: 05. März 2019, 20:31:42 »
Für die Fußgänger sollte es wohl besser bleiben. Für den Autoverkehr gehört es längst abgeschafft, es führt eigentlich hauptsächlich zu Unsicherheit, einige geben Gas, andere bremsen (was eigentlich falsch ist, Grünblinken ist Grün, erst Gelb heißt "Halt").
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haidi

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Re: 30. StVO-Novelle tritt mit 1.4.2019 in Kraft
« Antwort #44 am: 05. März 2019, 23:38:31 »
Für die Fußgänger sollte es wohl besser bleiben. Für den Autoverkehr gehört es längst abgeschafft, es führt eigentlich hauptsächlich zu Unsicherheit, einige geben Gas, andere bremsen (was eigentlich falsch ist, Grünblinken ist Grün, erst Gelb heißt "Halt").
Deine Aussagen kann ich nicht bejahen. Kaum wer bremst bei Grünblinken zu früh, die meisten bremsen erst kurz vor gelb-Ende
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