@ Klingelfee:
Es gibt derzeit zwei Alternativen:
A) Gezielte Ausdünnung bzw Streichung oder Kürzung einzelner Linien (z.B. 30, 33, 42)
B) unberechenbare Intervalle mit immer wieder auftretenden krassen Lücken, die meist in der Fahrgastinfo verschwiegen werden (z.B. 45 min keinen 60er in Mauer)
Jetzt ist nur die Frage, was für das Gesamtsystem der Öffis in Wien weniger Schaden anrichtet und dadurch leichter verträglich ist.
Und von A) halte ich grundsätzlich nichts. Denn auch die angeführten Linien haben ihre Daseinberechtigung. Auch wenn es manche von Euch nicht glauben wollen.
Und B) - Da sollte man sich etwas einfallen lassen. Denn es ist leider immer die gleichen Linien, wo die extremen Probleme auftauchen. Denn es ist schon sonderbar, dass die extremen Intervallöcher immer im Westen sind, während es in den anderen Sektoren noch in Grenzen gehalten werden kann.
Zu dem Vorschlag von 95B: Kürzung eines jeden 2 Zuges in den Aussenästen. Ich weiß nicht, ob das wirklich so viel bringt. Ich halte nämlich absolut nichts, das man dann auf den Teilstrecken in den Abendstunden einen planmässigen 20, bzw 30 min Intervall hat. Und ohne einer Trassenverschiebung würde es auf der Linie 60 gar nichts bringen.
Zu den längeren Plänen. Ich will nicht bestreiten, dass Mitarbeiter in der Frühdienstwoche bis 22:00 Uhr fahren. Aber das liegt dann auch oft daran, dass es eben viele andere Mitarbeiter gibt, die sich aus welchen Grund auch immer spezielle Dienste ausgewählt haben. Denn mWn ist es ohne Probleme möglich, zeitgerecht eben solche Dienste zu wählen, damit man eben Behördenwege oder Arzttermine wahrnehmen kann. Ausserdem gibt es für beides immer noch eine Dienstfreistellung. Und damit man abwesende Mitarbeiter nachbesetzen kann, muss man oft auch Dienste von Mitarbeiter verschieben, damit sie ihre Ruhezeit einhalten können. Auch wenn Mitarbeiter Schulungen machen, müssen sie oft schon eine Woche oder länger aus ihrem Turnus genommen werden.
Und meines Wissen wird der Dienst auch schon wesentlich länger vor eingeteilt, der aber anlassbezogen bis 4 Tage im vorhinein verändert werden kann.