Autor Thema: Linie 65 (1907-2008)  (Gelesen 134512 mal)

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Ferry

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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #165 am: 07. August 2017, 11:37:29 »
Auch dort wäre sie unsinnig, weil die Straßenbahn sowieso ihre eigenen Tafeln zur Signalisierung der  Höchstgeschwindigkeit hat!

Die Tafel kann sich an dieser Stelle nur auf Radfahrer beziehen. Und wenn ich mir so ansehe, mit welchem Affentempo manche Radler bei uns am Liesing-Radweg, der aber gleichzeitig auch ein Fußgängerweg ist, daherkommen, dann würde ich mir dort auch solche Tafeln wünschen (wenngleich sich vermutlich ohnehin niemand daran halten würde).
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haidi

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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #166 am: 07. August 2017, 13:45:25 »
Rad- und Fußwege gehören getrennt - man baut ja auch nicht auf der Autobahn einen Gehsteig
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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #167 am: 07. August 2017, 14:02:00 »
Rad- und Fußwege gehören getrennt

Manchmal geht es halt aus Platzgründen nicht anders.
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haidi

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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #168 am: 07. August 2017, 14:34:00 »
Rad- und Fußwege gehören getrennt

Manchmal geht es halt aus Platzgründen nicht anders.

Geht immer. Radfahrer auf die Fahrbahn - zumindest wenn gemischter Rad- und Fußweg angeordnet werden muss oder weniger als 2 m Breite für den Radweg da ist.
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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #169 am: 07. August 2017, 14:36:44 »
Rad- und Fußwege gehören getrennt

Manchmal geht es halt aus Platzgründen nicht anders.

Geht immer. Radfahrer auf die Fahrbahn

Geht eben nicht immer, weil manchmal kein Platz für eine Fahrbahn da ist.
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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #170 am: 07. August 2017, 15:18:48 »
Rad- und Fußwege gehören getrennt

Manchmal geht es halt aus Platzgründen nicht anders.

Geht immer. Radfahrer auf die Fahrbahn - zumindest wenn gemischter Rad- und Fußweg angeordnet werden muss oder weniger als 2 m Breite für den Radweg da ist.

Der Liesingradweg führt aber über weite Strecken abseits einer normalen Straße. Es ist halt eine "Straße" die nur für Fuß und Radverkehr gedacht ist.
Da enstehen halt solche Konflikte. Ähnlich wie auf der Donauinsel oder am Donaukanal.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #171 am: 07. August 2017, 18:34:36 »
Rad- und Fußwege gehören getrennt

Manchmal geht es halt aus Platzgründen nicht anders.

Das nütz nichts! Immer wieder nehme ich "Verkehrsteilnehmer" war die sich NICHT auf dem ihnen zugedachten Verkehrsflächen bewegen! Radfahrer fahren illegal auf Gehsteigen (selbst eine Funkstreife, die das wahrgenommen haben muss, fährt vorbei und schreitet NICHT ein! :bh:) und die Fußgänger latschen auf dem Radweg herum, nicht einmal die GALLGRÜNE Farbe beindruckt die!!! :fp:

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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #172 am: 07. August 2017, 18:37:13 »
Rad- und Fußwege gehören getrennt

Manchmal geht es halt aus Platzgründen nicht anders.

Das nütz nichts! Immer wieder nehme ich "Verkehrsteilnehmer" war die sich NICHT auf dem ihnen zugedachten Verkehrsflächen bewegen! Radfahrer fahren illegal auf Gehsteigen (selbst eine Funkstreife, die das wahrgenommen haben muss, fährt vorbei und schreitet NICHT ein! :bh:) und die Fußgänger latschen auf dem Radweg herum, nicht einmal die GALLGRÜNE Farbe beindruckt die!!! :fp:

Ja, und? Auch Autofahrer und Fußgänger halten die Verkehrsregeln nicht immer ein. Selbst Fahrbedienstete von Verkehrsunternehmen übertreten hin und wieder Verkehrsregeln und Dienstvorschriften. Jeder Verkehrsunfall und auch jede unfallgefährliche Situation mit mehr als einem beteiligten Verkehrsteilnehmer ist im Prinzip eine Folge der Nichteinhaltung der Verkehrsregeln. So ist das halt einmal, wenn Menschen handeln und nicht Maschinen.
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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #173 am: 07. August 2017, 23:32:54 »
Auch dort wäre sie unsinnig, weil die Straßenbahn sowieso ihre eigenen Tafeln zur Signalisierung der  Höchstgeschwindigkeit hat!

Die Tafel kann sich an dieser Stelle nur auf Radfahrer beziehen. Und wenn ich mir so ansehe, mit welchem Affentempo manche Radler bei uns am Liesing-Radweg, der aber gleichzeitig auch ein Fußgängerweg ist, daherkommen, dann würde ich mir dort auch solche Tafeln wünschen (wenngleich sich vermutlich ohnehin niemand daran halten würde).

Die MA64 (oder wars 46?) sieht das anders, für die steht die Tafel wegen der Straßenbahn. Muss man nicht verstehen ;)

Rad- und Fußwege gehören getrennt

Manchmal geht es halt aus Platzgründen nicht anders.

Das nütz nichts! Immer wieder nehme ich "Verkehrsteilnehmer" war die sich NICHT auf dem ihnen zugedachten Verkehrsflächen bewegen! Radfahrer fahren illegal auf Gehsteigen (selbst eine Funkstreife, die das wahrgenommen haben muss, fährt vorbei und schreitet NICHT ein! :bh:) und die Fußgänger latschen auf dem Radweg herum, nicht einmal die GALLGRÜNE Farbe beindruckt die!!! :fp:

Ja, und? Auch Autofahrer und Fußgänger halten die Verkehrsregeln nicht immer ein. Selbst Fahrbedienstete von Verkehrsunternehmen übertreten hin und wieder Verkehrsregeln und Dienstvorschriften. Jeder Verkehrsunfall und auch jede unfallgefährliche Situation mit mehr als einem beteiligten Verkehrsteilnehmer ist im Prinzip eine Folge der Nichteinhaltung der Verkehrsregeln. So ist das halt einmal, wenn Menschen handeln und nicht Maschinen.
Auch bei Maschinen wird das nicht immer auszuschließen sein.

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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #174 am: 08. August 2017, 06:44:34 »
Auch dort wäre sie unsinnig, weil die Straßenbahn sowieso ihre eigenen Tafeln zur Signalisierung der  Höchstgeschwindigkeit hat!
Die Tafel kann sich an dieser Stelle nur auf Radfahrer beziehen. Und wenn ich mir so ansehe, mit welchem Affentempo manche Radler bei uns am Liesing-Radweg, der aber gleichzeitig auch ein Fußgängerweg ist, daherkommen, dann würde ich mir dort auch solche Tafeln wünschen (wenngleich sich vermutlich ohnehin niemand daran halten würde).
Die MA64 (oder wars 46?) sieht das anders, für die steht die Tafel wegen der Straßenbahn. Muss man nicht verstehen ;)
Die MA46 hat überhaupt seltsame Ansichten von der StVO. Seit neuestem bringen sie an Ampelkreuzungen links von mit Warnlinien markierten Bushaltestellen Geradeaus- und Rechtsabbiegepfeile als Bodenmarkierungen an. Die Begründung ist: Wenn Richtungspfeile angebracht sind, darf man von der Haltestelle nicht in die Kreuzung einfahren, weil dort keine Pfeilmarkierungen sind.
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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #175 am: 08. August 2017, 08:07:40 »
Die MA46 hat überhaupt seltsame Ansichten von der StVO. Seit neuestem bringen sie an Ampelkreuzungen links von mit Warnlinien markierten Bushaltestellen Geradeaus- und Rechtsabbiegepfeile als Bodenmarkierungen an. Die Begründung ist: Wenn Richtungspfeile angebracht sind, darf man von der Haltestelle nicht in die Kreuzung einfahren, weil dort keine Pfeilmarkierungen sind.

Ahh jo.
Seltsame Auslegung.
Dann musste die Haltestelle aber eine Busspur sein.
Aber ich verstehe den Hintergedanken. Früher waren in den Station vor Ampeln die Induktionsschleifen für die Busserl, damit diese vor der normalen Grünphase abfahren konnten. So weit so gut. Nur stellte man sich beim Rechtsabbiegen eben Rechts hin stand man vorm Bus und die schöne Schaltung war fürn a.

Trotzdem müsste man die Station als Busspur anzeigen damit man beim Rechtsabbiegen nicht rechts stehen darf.
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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #176 am: 08. August 2017, 09:40:38 »
Aber ich verstehe den Hintergedanken. Früher waren in den Station vor Ampeln die Induktionsschleifen für die Busserl, damit diese vor der normalen Grünphase abfahren konnten.

Ich halte es ohnehin für illegal, dass ein beliebiges, vom Verkehrsbetrieb frei erfundenes weißes Lichtsignal dem Bus erlauben soll, eine rote Ampel zu überfahren. Schließlich gilt die StrabVO samt der SV-STRAB nur für Straßenbahnen. Die SV-BUS hingegen ist eine reine Erfindung der WL.
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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #177 am: 08. August 2017, 10:07:41 »
Ich halte es ohnehin für illegal, dass ein beliebiges, vom Verkehrsbetrieb frei erfundenes weißes Lichtsignal dem Bus erlauben soll, eine rote Ampel zu überfahren. Schließlich gilt die StrabVO samt der SV-STRAB nur für Straßenbahnen. Die SV-BUS hingegen ist eine reine Erfindung der WL.
Ohne jetzt über Gesetze philosophieren zu wollen: § 38 Abs. 8 StVO sagt da aber ganz was anderes..  ;)

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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #178 am: 08. August 2017, 10:14:19 »
Ich halte es ohnehin für illegal, dass ein beliebiges, vom Verkehrsbetrieb frei erfundenes weißes Lichtsignal dem Bus erlauben soll, eine rote Ampel zu überfahren. Schließlich gilt die StrabVO samt der SV-STRAB nur für Straßenbahnen. Die SV-BUS hingegen ist eine reine Erfindung der WL.
Ohne jetzt über Gesetze philosophieren zu wollen: § 38 Abs. 8 StVO sagt da aber ganz was anderes..  ;)

Lies den ganzen Absatz! Am Schluss steht nämlich: Hinsichtlich der Bedeutung solcher Lichtzeichen und des Verhaltens der betroffenen Straßenbenützer gelten die Bestimmungen der Abs. 1 bis 7 sinngemäß. Da in den Absätzen 1 bis 7 nirgends die Rede von beliebig ausgeführten weißen Lamperln ist, können die auch "sinngemäß" nicht gesetzeskonform sein, da sie für andere Verkehrsteilnehmer nicht "leicht erkennbar" sind. Meiner Ansicht nach müsste ein Bussignal so ausschauen.

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Re: Linie 65 (1907-2008)
« Antwort #179 am: 08. August 2017, 10:51:42 »
Hinsichtlich der Bedeutung solcher Lichtzeichen und des Verhaltens der betroffenen Straßenbenützer gelten die Bestimmungen der Abs. 1 bis 7 sinngemäß. Da in den Absätzen 1 bis 7 nirgends die Rede von beliebig ausgeführten weißen Lamperln ist, können die auch "sinngemäß" nicht gesetzeskonform sein, da sie für andere Verkehrsteilnehmer nicht "leicht erkennbar" sind.
Keine Sorge - hab ich gelesen. Nur wörtlich genommen - und das ist da das einzige was zählt - glaube ich kann/soll (?) man die Bestimmung so deuten bzw. wird sie gedeutet:
  • Abs. 1 bis 7 gelten hinsichtlich der Bedeutung und des daraus ableitbaren Verhaltens sinngemäß - nicht hinsichtlich des Aussehens von Halt & co.
  • Abs. 8 spricht nur von "anderen leicht erkennbaren Lichtzeichen" - dass diese für andere Verkehrsteilnehmer leicht erkennbar sein müssen, steht da nicht.
Wie gesagt, ich möchte nicht über Gesetze philosophieren (solange wir keinen echten Experten da haben, können's wir ohnehin nicht definitiv sagen).. aber ich glaube nicht, dass Balkensignale für Busse per se rechtswidrig sind.

Witzig finde ich aber:
Zitat
...wobei hinsichtlich des grünen Lichtes die Bestimmung des Abs. 6 erster Satz anzuwenden ist.
Das würde bedeuten, dass die Busampel viermal blinken müsste, bevor sie auf Halt schaltet - das kannte ich so noch nicht. :D
Oder irre ich mich da?