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Neues OGH Urteil (2Ob31/19a) zum Straßenbahnvorrang

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daveuno:
Titel: Auto muss nicht immer Straßenbahn weichen
Kein Abbruch des Linksabbiegevorgangs wegen eines herannahenden Schienenfahrzeugs

Unfall mit der Badnerbahn
Kreuzung Eichenstraße mit der Hanauskagasse
1120 Wien
01.07.2017

https://360.lexisnexis.at/d/u_zivil_OGH_2019_JJT_20190919_OGH0002_0_15dd497f58?origin=gs




67er:
Soviel Hausverstand sollte schon vorhanden sein, das man niemanden auffährt...

Halbstarker:
Das ja, aber ich würde die Gültigkeit des Urteils anzweifeln, da darin schon wieder einmal der Zugführer mit dem Triebfahrzeugführer verwechselt wird. >:D
Das dürfte aber rechtlich irrelevant sein.

Klingelfee:

--- Zitat von: Halbstarker am 12. November 2019, 08:26:47 ---Das ja, aber ich würde die Gültigkeit des Urteils anzweifeln, da darin schon wieder einmal der Zugführer mit dem Triebfahrzeugführer verwechselt wird. >:D
Das dürfte aber rechtlich irrelevant sein.

--- Ende Zitat ---

Das Urteil hat sicherlich seine Gültigkeit, da ich von mehreren solchen Prozessen weis, die alle so ausgegangen ist. Und auch in teilgenommenen Schulungen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass andere Verkehrsteilnehmer, die verbrauchsbedingt auf den Schienen stehen, diese nicht bei herannähern einer Straßenbahn freimachen müssen.

Auch KFZ, die am einparken sind, müssen nicht dein Einparkvorgang abbrechen, nur weil sich eine Straßenbahn nähert.

haidi:

--- Zitat von: Klingelfee am 12. November 2019, 08:35:51 ---Das Urteil hat sicherlich seine Gültigkeit, da ich von mehreren solchen Prozessen weis, die alle so ausgegangen ist. Und auch in teilgenommenen Schulungen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass andere Verkehrsteilnehmer, die verbrauchsbedingt auf den Schienen stehen, diese nicht bei herannähern einer Straßenbahn freimachen müssen.

Auch KFZ, die am einparken sind, müssen nicht dein Einparkvorgang abbrechen, nur weil sich eine Straßenbahn nähert.

--- Ende Zitat ---
Bitte schalt die Autokorrektur ab oder lies besser mit, sonst glaubt am Ende noch wer, dass er auf den Schienen stehen bleiben kann, wenn er als Verbraucher zum Würschtstand oder einkaufen geht.

Aber:
Das Verhalten des KFZ-Lenkers ist typisch für die Panik, die diese oft auch bei der Annäherung eine Einsatzfahrzeuges haben. Der Versuch, durch die Kolonne der entgegenkommenden Fahrzeuge zu kommen, hat sicher zum Fehlverhalten des Triebfahrzeugführers beigetragen, wenn auch nicht dessen Schuld vermindert. Direkt auf dem Gleis stehen und das frei werden der Gegenfahrbahn abzuwarten führt nicht zum Gefühl, "der is eh glei weg"

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