Tramwayforum

Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien => U-Bahn => Thema gestartet von: 13er am 22. September 2011, 00:42:58

Titel: T-Überstellung
Beitrag von: 13er am 22. September 2011, 00:42:58
Entschuldigung, dass ich dieses Unterboard für eine Süchtung mißbrauche, aber so was fährt einem nach Mitternacht wirklich selten vor die Linse und dann auch noch ohne Autos im Bild. Ich mutmaße, der fährt zum Türumbau in die W:

[attach=1]

Foto: © Viennaslide
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: haidi am 22. September 2011, 02:07:25
Was wird da umgebaut?

Hannes
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 41 am 22. September 2011, 02:49:34
Was wird da umgebaut?
Es werden die Voraussetzungen geschaffen, die Türvoranmeldung wieder einzuführen.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: coolharry am 22. September 2011, 07:39:42
Man sieht auch wieder, das die gar kein so großer Fremdkörper auf den Straßen wären.

Schönes nächtliches Foto übrigens. Hat was von Frühester Morgen. Die Stadt ist noch ausgestorben und einsam dreht die Bahn schon ihre Runden.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 95B am 22. September 2011, 09:15:25
Man sieht auch wieder, das die gar kein so großer Fremdkörper auf den Straßen wären.
Wenn da bloß nicht die ungeeignete Einstiegshöhe wäre.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 158er am 22. September 2011, 09:35:52
Für wen oder was muß der T eigentlich mit Innenbeleuchtung durch die Gegend fahren?  ???
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 58 am 22. September 2011, 09:36:58
Für wen oder was muß der T eigentlich mit Innenbeleuchtung durch die Gegend fahren?  ???

Na, für die Fotografen natürlich!  8)

Nettes Bild übrigens!
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 95B am 22. September 2011, 09:45:52
Für wen oder was muß der T eigentlich mit Innenbeleuchtung durch die Gegend fahren?  ???
Vielleicht kann man die Innenbeleuchtung nicht separat abschalten?
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Ferry am 22. September 2011, 10:04:55
Man sieht auch wieder, das die gar kein so großer Fremdkörper auf den Straßen wären.
Das kann man an den WLB-400ern jeden Tag sehen.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: HLS am 22. September 2011, 18:15:35
Für wen oder was muß der T eigentlich mit Innenbeleuchtung durch die Gegend fahren?  ???
Es wird vermutlich wie beim ULF sein da kannst du die Innenbeleuchtung auch nicht abschalten, weil eben ein Dämmerungsschalter verbaut ist.
Dort kannst du nur entscheiden ob das Licht immer leuchtet oder es eben der Dämmerungsschalter steuert.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 95B am 23. September 2011, 09:26:55
Ich wage sogar zu behaupten/vermuten, dass das die stabilere Variante ist, einen Einholmstromabnehmer zu befestigen!
Es ist jedenfalls die, bei welcher der Stromabnehmer mit mehr Druck an der Fahrleitung liegt.
Das ist für den T jedenfalls irrelevant, da er ja im Zweirichtungsbetrieb verwendet wird.

Es wird vermutlich wie beim ULF sein da kannst du die Innenbeleuchtung auch nicht abschalten, weil eben ein Dämmerungsschalter verbaut ist.
Dort kannst du nur entscheiden ob das Licht immer leuchtet oder es eben der Dämmerungsschalter steuert.
Man kann bei ULF aber die Innenbeleuchtung reduzieren, indem man das Notlicht einschaltet. Dadurch wird die übrige Innenbeleuchtung zwangsweise deaktiviert.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: HLS am 23. September 2011, 14:28:16
Es wird vermutlich wie beim ULF sein da kannst du die Innenbeleuchtung auch nicht abschalten, weil eben ein Dämmerungsschalter verbaut ist.
Dort kannst du nur entscheiden ob das Licht immer leuchtet oder es eben der Dämmerungsschalter steuert.
Man kann bei ULF aber die Innenbeleuchtung reduzieren, indem man das Notlicht einschaltet. Dadurch wird die übrige Innenbeleuchtung zwangsweise deaktiviert.
[/quote]
Da hast du natürlich recht, ich wollte damit aber sagen das es vermutlich nicht total abgedreht werden kann. Schließlich ist auch beim Notlicht nicht total finster. ;)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: ULF am 23. September 2011, 18:28:07
Wahrscheinlich eine blöde Frage zu dem Licht-Thema: Aber wieso soll es ihnen nicht wurscht sein, dass in ein paar Zügen, die zufälligerweise gerade nicht im Fahrgastbetrieb sind, s'Liacht brennt, wenn selbiges Tag und Nacht 365 Tage im Jahr in der U-Strab brennt, selbst dann, wenn Streckenabschnitte oder Stationen auf Grund von Bauarbeiten geschlossen sind? Und da geht's wohl um ein paar mehr, und wohl stärkere Leuchtstoffröhren als in einem Zug.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: T1 am 24. September 2011, 14:21:55
Für wen oder was muß der T eigentlich mit Innenbeleuchtung durch die Gegend fahren?  ???

Warum auch nicht? Gewährleistet immerhin eine bessere Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer.

Es geht aber auch definitiv ohne:

(http://share.bahnforum.info/transfer/eb6a1944c35d436f7d28fab95e14d70f9dc5e0be/2011/07_Juli/DSC_7138.jpg)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 41 am 24. September 2011, 18:46:09
Nette Stimmung, so einsam und verlassen bei der HW.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: tram am 25. September 2011, 11:49:16
Diskussion über die Montagerichtung von Halbscherenstromabnehmern abgetrennt.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 95B am 26. September 2011, 08:51:19
Entschuldigung, dass ich dieses Unterboard für eine Süchtung mißbrauche, aber so was fährt einem nach Mitternacht wirklich selten vor die Linse und dann auch noch ohne Autos im Bild. Ich mutmaße, der fährt zum Türumbau in die W:
Zu meiner allergrößten Überraschung konnte ich heute die Sichtunğ eines Sıchtungsfotos machen - und zwar in der aktuellen Heute-Zeitung. Es handelt sich um exakt dasselbe Foto wie in diesem Thread, wie man an der Position der Fußgänger leicht feststellen kann. Eventuell magst du ja bei "Heute" nachfragen, wie es dazu kommen kann!? :o
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 158er am 26. September 2011, 08:58:05
Eventuell magst du ja bei "Heute" nachfragen, wie es dazu kommen kann!?
Naja, ich sehe da eigentlich nur zwei Varianten:
- Robin Fenzl gibt es tatsächlich und er leitete dieses Bild an Heute weiter, um (offenbar erfolgreich) 50 Euro einzustreichen.
- "Robin Fenzl" ist erfunden und das Bild wurde direkt von Heute-Redakteuren aus diesem Thread gestohlen.

Oder ist "Robin Fenzl" schlicht der Deckname von "13er"?  :D
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 41 am 26. September 2011, 09:19:11
Zu meiner allergrößten Überraschung konnte ich heute die Sichtunğ eines Sıchtungsfotos machen - und zwar in der aktuellen Heute-Zeitung. Es handelt sich um exakt dasselbe Foto wie in diesem Thread, wie man an der Position der Fußgänger leicht feststellen kann. Eventuell magst du ja bei "Heute" nachfragen, wie es dazu kommen kann!? :o
Ja, die Beine der beiden Damen befinden sich in exakt derselben Position wie am anderen Bild. Den Mann rechts dürften sie weggeschnitten haben. Wenn es sich wirklich um einen Diebstahl "handelt" sollte man hier mit aller Härte vorgehen.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 13er am 26. September 2011, 09:29:12
Oder ist "Robin Fenzl" schlicht der Deckname von "13er"?  :D
Nein, ich hab keinen Decknamen außer 13er und schicke auch keine Bilder an die Heute! Danke fürs Entdecken, 95B! Ich glaub, wenn ich die Heute heute irgendwann aufgeschlagen hätte, hätt' mich der Schlag getroffen ;)

btw: Ich habe das Originalfoto in JPG und RAW noch auf der Kamera.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 58 am 26. September 2011, 09:31:10
Hat mich heute Morgen auch sehr gewundert. Dem sollte wirklich nachgegangen werden.  8)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 41 am 26. September 2011, 09:46:47
 ;D ;D Auf in den Kampf ;D ;D
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 95B am 26. September 2011, 10:04:52
Eventuell kann tramway.at hierzu ein paar Tipps geben, wie man das erfolgreich anstellt? Meines Erachtens - und das ist nur mein Hausverstand, denn ich bin diesbezüglich keinesfalls sachverständig - müsste 13er der Heute erst einmal eine Rechnung für den Abdruck des Fotos stellen und darauf hinweisen, dass ein Robin Fenzl ganz sicher nicht Urheber des Fotos sein kann. Inwiefern er dann selber Robin Fenzl wegen Verletzung des Urheberrechts zu belangen hat, weiß ich freilich nicht; ebenso könnte ich mir vorstellen, dass Heute meint: "Wir können nicht beurteilen, ob das Foto von Robin Fenzl oder 13er stammt, machts euch das bitte selber aus."

Wenn es einen Robin Fenzl wirklich gibt und der für den Abdruck in der Zeitung Geld kassiert hat, steht möglicherweise auch § 146 StGB im Raum:

Zitat
§ 146 Betrug
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

–> Es gilt die Unschuldsvermutung. :)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: E2 am 26. September 2011, 10:07:38
Unschuldsunvermutung ;D
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 41 am 26. September 2011, 10:30:55
ebenso könnte ich mir vorstellen, dass Heute meint: "Wir können nicht beurteilen, ob das Foto von Robin Fenzl oder 13er stammt, machts euch das bitte selber aus."
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Zeitung "Heute" ihrer Pflicht nachgekommen ist, die Herkunft des Bildes zu klären. Sollten sie beispielsweise Name und Adresse von Robin Fenzl nicht haben, dann kann ihnen definitiv eine Pflichtvernachlässigung angelastet werden. Zum anderen müßte einem verantwortungsvollen Redakteur außerdem auffallen, daß das Bild in einer sehr untypisch niedrigen Qualität für den Druck geliefert wurde, allerdings nicht die schlechten Belichtungscharakteristika eines Handybildes aufweist.

Im übrigen bin ich der Meinung, daß der Dichandkomplex zerstört werden müsse.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 13er am 26. September 2011, 10:35:21
Ich habe mein Originalbild jetzt einmal so beschnitten, dass es möglichst genau dem "Heute"-Bild entspricht:

[attach=1]

Zum Vergleich, die ganze Szenerie 2(!) Sekunden später:

[attach=2]

Der "andere" Fotograf müsste also ganz exakt an meiner Stelle gestanden sein und noch dazu in derselben Sekunde abgedrückt haben ;)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 95B am 26. September 2011, 10:56:39
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Zeitung "Heute" ihrer Pflicht nachgekommen ist, die Herkunft des Bildes zu klären.
Das wird bei solchen Zusendungen Dritter schwer möglich sein.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: moszkva tér am 26. September 2011, 11:19:51
Es stellt sich natürlich die Frage, ob die Zeitung "Heute" ihrer Pflicht nachgekommen ist, die Herkunft des Bildes zu klären.
Das wird bei solchen Zusendungen Dritter schwer möglich sein.
Nun, ich nehme an, dass wenn Heute an eine Person Geld für die Nutzung eines Fotos zahlt, sie auch eine Rechnung dafür bekommen. Also muss ein Name und eine Rechnungsadresse vorliegen, möglicherweise sogar eine Kontonummer.
Wenn der Robert Fenzl das Geld bar entgegengenommen hat, kanns natürlich sein, dass Name und Adresse frei erfunden sind.

Edit:
Eigentlich müsste Heute sich einen Ausweis zeigen lassen und Hr. Fenzl müsste das Einkommen theoretisch versteuern.
Edit Ende.

Wenn 13er eine Rechtschutzversicherung hat, kann sichs aber auf jeden Fall auszahlen, einmal einen Anwalt zu konsultieren.

Du hast das Bild auch auf Facebook gepostet? Angeblich hält Facebook das Copyright für raufgeladene Fotos (hab ich mal wo aufgeschnappt, weiß nicht, obs stimmt). Da ohne RSV dein Prozessrisiko zu groß ist, könntest du aber spaßeshalber das Asoziale Netzwerk informieren und dich dann zurücklehnen und schauen was passiert. Wenn Facebook mit einer Urheberrechtsklage daherkommt, kanns witzig werden. Und vielleicht ist das das Ende der geistigen wie papierernen Umweltverschmutzung  :)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: darkweasel am 26. September 2011, 12:34:34
Du hast das Bild auch auf Facebook gepostet? Angeblich hält Facebook das Copyright für raufgeladene Fotos (hab ich mal wo aufgeschnappt, weiß nicht, obs stimmt). Da ohne RSV dein Prozessrisiko zu groß ist, könntest du aber spaßeshalber das Asoziale Netzwerk informieren und dich dann zurücklehnen und schauen was passiert. Wenn Facebook mit einer Urheberrechtsklage daherkommt, kanns witzig werden. Und vielleicht ist das das Ende der geistigen wie papierernen Umweltverschmutzung  :)
Das Urheberrecht ist doch in Österreich (im Gegensatz zu den USA) nicht übertragbar ...?
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: moszkva tér am 26. September 2011, 13:00:05
Du hast das Bild auch auf Facebook gepostet? Angeblich hält Facebook das Copyright für raufgeladene Fotos (hab ich mal wo aufgeschnappt, weiß nicht, obs stimmt). Da ohne RSV dein Prozessrisiko zu groß ist, könntest du aber spaßeshalber das Asoziale Netzwerk informieren und dich dann zurücklehnen und schauen was passiert. Wenn Facebook mit einer Urheberrechtsklage daherkommt, kanns witzig werden. Und vielleicht ist das das Ende der geistigen wie papierernen Umweltverschmutzung  :)
Das Urheberrecht ist doch in Österreich (im Gegensatz zu den USA) nicht übertragbar ...?
Ich bin kein Jurist, insoferne wirst du das vielleicht besser wissen.
Und Juristen drücken sich in der Regel exakt aus, d.h. es gibt ja einen Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht.
Wobei ich nicht 100% ausschließen möchte, dass man sich als Urheber US-Recht unterwirft, wenn man auf einer Plattform, die in den USA zu Hause ist, wie eben Facebook, seine Werke publiziert.

Übrigens, ich finds jetzt nicht, aber vor 1-2 Jahren gabs einmal ein Urteil (in OÖ) dazu: Die OÖ Nachrichten haben einen Fotowettbewerb mit dem Thema des schönsten Brautpaares abgehalten. Das Siegerpaar musste dann an den Hochzeitsfotographen Entschädigung zahlen, da sie die Hochzeitsfotos, die vom Fotographen erstellt wurden, nur privat nutzen durften.
Allerdings gibts da einen Zusatz, dass ein solches Foto "künstlerische Ansprüche" erfüllen muss, um schützenswert zu sein. Ein echter Gummiparagraph.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: darkweasel am 26. September 2011, 13:02:48
Wobei ich nicht 100% ausschließen möchte, dass man sich als Urheber US-Recht unterwirft, wenn man auf einer Plattform, die in den USA zu Hause ist, wie eben Facebook, seine Werke publiziert.
Ja, das vielleicht schon, aber "Heute" unterliegt ja kaum US-Recht.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: moszkva tér am 26. September 2011, 13:40:45
Wobei ich nicht 100% ausschließen möchte, dass man sich als Urheber US-Recht unterwirft, wenn man auf einer Plattform, die in den USA zu Hause ist, wie eben Facebook, seine Werke publiziert.
Ja, das vielleicht schon, aber "Heute" unterliegt ja kaum US-Recht.
Aber wenns Foto schon auf Facebook war, als Heute es veröffentlichte, haben sie ein US-Urheberrecht verletzt.
Rein theoretisch natürlich... zwei Juristen = drei Meinungen  ;)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: hema am 26. September 2011, 13:52:00

Übrigens, ich finds jetzt nicht, aber vor 1-2 Jahren gabs einmal ein Urteil (in OÖ) dazu: Die OÖ Nachrichten haben einen Fotowettbewerb mit dem Thema des schönsten Brautpaares abgehalten. Das Siegerpaar musste dann an den Hochzeitsfotographen Entschädigung zahlen, da sie die Hochzeitsfotos, die vom Fotographen erstellt wurden, nur privat nutzen durften.
Womit der Fotograph vermutlich einmalig ein paar Euro lukrierte, aber sicher nachhaltig eine ganze Familie (+Freunde) als Kunden verloren hat!  ;D
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 95B am 26. September 2011, 13:54:28
Aber wenns Foto schon auf Facebook war, als Heute es veröffentlichte, haben sie ein US-Urheberrecht verletzt.
Nein, da Fakebook auch einen europäischen Sitz hat und deswegen zumindest teilweise auch EU-Recht unterworfen ist (siehe auch http://www.europe-v-facebook.org/ (http://www.europe-v-facebook.org/)).
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 41 am 26. September 2011, 14:02:17
Irgendwas sollte 13er auf jeden Fall tun, ich schätze, daß ihm im schlimmsten Fall "Heute" einfach das Honorar anbieten wird, das dem anderen gezahlt wurde.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 13er am 26. September 2011, 14:38:40
Irgendwas sollte 13er auf jeden Fall tun
Die Sache ist schon im Laufen! :)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 95B am 26. September 2011, 15:02:58
Die Sache ist schon im Laufen! :)
Sehr gut. Halt uns bitte auf dem Laufenden bezüglich der laufenden Sache! ;)
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 158er am 26. September 2011, 17:26:26
Ich bin zwar nicht tramway.at, aber ich geb auch einmal meinen Senf dazu, wozu ist man schließlich Student der Juristerei  :D

Wenn es einen Robin Fenzl wirklich gibt und der für den Abdruck in der Zeitung Geld kassiert hat, steht möglicherweise auch § 146 StGB im Raum:
Der steht in diesem Fall sogar ganz sicher im Raum, alle Tatbestandsmerkmale sind erfüllt.

Selbstverständlich kommen auch zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Zunächst einmal zum Urheberrecht:
Grundsätzlich muß gesagt werden, daß in Urheberrechtssachen - egal welchen Streitwerts - immer das Landesgericht zuständig ist. Dort besteht Anwaltszwang, man muß also einen Anwalt mit Einbringung der Klage beauftragen. Da das nicht gerade kostengünstig ist, sollte man sich diesen Schritt ohne Rechtsschutzversicherung zumindest einmal durchdenken. Geregelt ist das in § 50 Abs 2 Z 10 JN (Jurisdiktionsnorm)

Zitat
§ 50. [...] (2) Ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gehören vor
die Handelsgerichte:
[...]
 10. Streitigkeiten [...] nach dem Urheberrechtsgesetz, [...]

Fotos egal welcher Qualität dürfen auf Webseiten und in Printmedien niemals ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden, genießen also den Schutz des Urheberrechts. Das steht in § 73 UrhG:

Zitat
§ 73. (1) Lichtbilder im Sinne dieses Gesetzes sind durch ein photographisches Verfahren hergestellte Abbildungen

Zu den zahlreichen bei Verletzung des Urheberrechts anstehenden Ansprüchen des Geschädigten erlaube ich mir, auf diese (http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#Anspr%C3%BCche) Seite zu verweisen, die das Problem mE recht gut beschreiben.

Herauszuheben ist, daß sich die Bemessung der Schadenssumme bei Fotos an der unverbindlichen Verbandsempfehlung der Bundesinnung für Berufsfotographen orientiert und in Urheberrechtssachen in der Regel relativ hohe Beträge sowohl bei den Prozeßkosten als auch bei der Bemessung der Schadenssumme anfallen.

Außerdem wären noch schadenersatzrechtliche Ansprüche sowohl gegen Heute (wo es wohl am Verschulden mangeln wird) als auch gegen Robin Fenzl sowie (verschuldensunabhängig) bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen Robin Fenzl zu prüfen.


Das Urheberrecht ist doch in Österreich (im Gegensatz zu den USA) nicht übertragbar ...?
Ja, zu finden in § 23 UrhG:

Zitat
§ 23. (1) Das Urheberrecht ist vererblich; in Erfüllung einer auf den Todesfall getroffenen Anordnung kann es auch auf Sondernachfolger übertragen werden.

(2) Wird die Verlassenschaft eines Miturhebers von niemand erworben und auch nicht als erbloses Gut vom Staat übernommen, so geht das Miturheberrecht auf die anderen Miturheber über. Dasselbe gilt im Falle des Verzichtes eines Miturhebers auf sein Urheberrecht, soweit dieser Verzicht wirkt.

(3) Im übrigen ist das Urheberrecht unübertragbar.

(4) Geht das Urheberrecht auf mehrere Personen über, so sind auf sie die für Miturheber (§ 11) geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 13er am 26. September 2011, 18:51:12
158er, danke für deine Erläuterungen als angehender Jurist! :) Ich bin gespannt, wie sich die rechtliche Seite nun entwickelt.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Ferry am 27. September 2011, 08:53:00
Dort besteht Anwaltszwang, man muß also einen Anwalt mit Einbringung der Klage beauftragen.
Warum ist das so bzw. warum gibt es überhaupt einen solchen Zwang?

Zitat
Da das nicht gerade kostengünstig ist, sollte man sich diesen Schritt ohne Rechtsschutzversicherung zumindest einmal durchdenken.
Also riskiert deswegen jemand, der keine Rechtsschutzversicherung hat, seine wirtschaftliche Existenz, wenn er sein Recht durchsetzen will? Das ist - gelinde gesagt - merkwürdig.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: coolharry am 27. September 2011, 09:10:24
Also riskiert deswegen jemand, der keine Rechtsschutzversicherung hat, seine wirtschaftliche Existenz, wenn er sein Recht durchsetzen will? Das ist - gelinde gesagt - merkwürdig.

Na Anwälte sind zwar teuer aber die Existenz? Man riskiert halt ein paar Tausender bekommt die aber wiederrum ersetzt falls man gewinnt.
Recht zu haben war schon immer teuer. Ausserdem kann man ja immer noch versuchen sich ohne Gericht zu einigen.

Edit: Absatz entfernt.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: 158er am 27. September 2011, 09:12:31
Dort besteht Anwaltszwang, man muß also einen Anwalt mit Einbringung der Klage beauftragen.
Warum ist das so bzw. warum gibt es überhaupt einen solchen Zwang?
Einerseits um eventuellen Druckausübungen einer Partei auf die andere vorzubeugen und andererseits um auch Personen, die sich keinen Anwalt leisten können, die anwaltliche Vertretung durch einen Pflichtverteidiger, den sie im schlimmsten Fall nicht einmal bezahlen müssen, zwingend vorzuschreiben. Letzten Endes vermutlich auch, um das Verfahren zu beschleunigen. Am Bezirksgericht gibt es übrigens nur eingeschränkt Anwaltszwang.

Also riskiert deswegen jemand, der keine Rechtsschutzversicherung hat, seine wirtschaftliche Existenz, wenn er sein Recht durchsetzen will? Das ist - gelinde gesagt - merkwürdig.
Das Risiko, einen Prozeß zu verlieren, besteht immer und natürlich müssen diesfalls dann die Prozeß- und Anwaltskosten übernommen werden.


Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: Linie 41 am 28. September 2011, 01:45:28
Eine Rechtsschutzversicherung sollte man sich ohnehin zulegen, sobald man es sich nur leisten kann. Es laufen – vor allem im Handwerksbereich – zu viele kriminelle Elemente herum.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: moszkva tér am 28. September 2011, 07:52:25
Eine Rechtsschutzversicherung sollte man sich ohnehin zulegen, sobald man es sich nur leisten kann. Es laufen – vor allem im Handwerksbereich – zu viele kriminelle Elemente herum.
Eine RS sollte auf jeden Fall auch arbeitsrechtliche Beratung abdecken. Auf die AK alleine würde ich mich im Ernstfall nicht verlassen wollen.
Titel: Re: T-Überstellung
Beitrag von: coolharry am 28. September 2011, 08:32:57
Eine RS sollte auf jeden Fall auch arbeitsrechtliche Beratung abdecken. Auf die AK alleine würde ich mich im Ernstfall nicht verlassen wollen.

Die von der AK sind eigentlich ganz lustig. Wennst bei denen Fragen hast, schau auf ihre Homepage, weil wennst anrufst bekommst schlicht falsche Informationen, die aber auf deren Homepage richtig beschrieben sind. Wenn wir sich auf die AK allein verlassen hätten wären wir ganz schon verlassen gewesen. Aber zum Glück gibts ja in vielen Belangen noch andere Anlaufstellen.