Autor Thema: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände  (Gelesen 489928 mal)

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Hauptbahnhof

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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #180 am: 03. September 2014, 14:18:54 »
Heißt Ausschreibung automatisch auch baldiger Baubeginn oder könnte man jetzt dann den O-Wagen ausschreiben, aber vertraglich Baubeginn 2017 fixieren?

Edit: Wie wird der Querschnitt in der B.-Marek-Allee ausschauen? Eigener Gleiskörper in der Mitte, am Rand, oder gemeinsam mit dem MIV?

coolharry

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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #181 am: 03. September 2014, 15:25:13 »
Heißt Ausschreibung automatisch auch baldiger Baubeginn oder könnte man jetzt dann den O-Wagen ausschreiben, aber vertraglich Baubeginn 2017 fixieren?

Edit: Wie wird der Querschnitt in der B.-Marek-Allee ausschauen? Eigener Gleiskörper in der Mitte, am Rand, oder gemeinsam mit dem MIV?

Siehe:
http://www.architekturwettbewerb.at/data/media/med_binary/original/1323090268.pdf

Seite 26
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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #182 am: 03. September 2014, 17:12:15 »
Siehe:
http://www.architekturwettbewerb.at/data/media/med_binary/original/1323090268.pdf

Innerhalb des Nordbahnhof-Areals treten wegen des Schleifenkonzeptes relativ geringe Verkehrsstärken auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Verkehr am Nordbahnhof in den Sammel- und Anliegerstraßen ohne Probleme abgewickelt werden kann. Die Errichtung von Verkehrslichtsignalanlagen ist nicht erforderlich.

Dennoch gehe ich davon aus, dass welche errichtet werden – schon allein im Umfeld der Straßenbahn wird es dutzende Lichtorgeln geben, siehe 26er. :-[
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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #183 am: 03. September 2014, 18:03:21 »
Heißt Ausschreibung automatisch auch baldiger Baubeginn oder könnte man jetzt dann den O-Wagen ausschreiben, aber vertraglich Baubeginn 2017 fixieren?
Theoretisch kann man schon, aber das ist sehr sehr unüblich.

Dennoch gehe ich davon aus, dass welche errichtet werden – schon allein im Umfeld der Straßenbahn wird es dutzende Lichtorgeln geben, siehe 26er. :-[
Solange es nur UVLSA wie am 25er sind, soll's mir recht sein.

haidi

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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #184 am: 03. September 2014, 22:07:40 »
Das geht auch mit Bodenmarkierungen, die overrulen die 5-Meter-Regel, wie ich in meiner Gasse verärgert feststellen musste

Das ist eine große Sauerei, für einen halben Parkplatz die Sicherheit von Fußgängern, Schulkindern und dem Querverkehr zu opfern.
Aber es geht noch blöder, einen fetten Strauch am Eck.

Ich bin für die Abschaffung der Bezirksvorsteher
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hema

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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #185 am: 04. September 2014, 02:00:23 »

Das geht auch mit Bodenmarkierungen, die overrulen die 5-Meter-Regel, wie ich in meiner Gasse verärgert feststellen musste
Nicht wirklich! Vielleicht in den Augen mancher Magistratsbediensteter und eifriger Parksheriffs. Rechtlich bezeichnen Markierungen auf Parkflächen nur die vorgeschriebene Art der Aufstellung (längs, quer, schräg), auch wenn viele das anders zu sehen belieben.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

coolharry

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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #186 am: 04. September 2014, 07:35:50 »

Das geht auch mit Bodenmarkierungen, die overrulen die 5-Meter-Regel, wie ich in meiner Gasse verärgert feststellen musste
Nicht wirklich! Vielleicht in den Augen mancher Magistratsbediensteter und eifriger Parksheriffs. Rechtlich bezeichnen Markierungen auf Parkflächen nur die vorgeschriebene Art der Aufstellung (längs, quer, schräg), auch wenn viele das anders zu sehen belieben.

Das kommt, meiner Meinung nach, auch darauf an, welche 5m. Also bei 5m vor einer Ampel sinds etwas strenger, genauso wie bei den 5m vor einem echten Schutzweg, bei den 5m vor einer 0815 Kreuzung sind sie meist sehr nachgiebig.Vorallem es ja dort auf das Maßverständnis des Strafenden Organs ankommt. wirklich mit dem Maßband hab ich persönlich noch keinen gesehen.
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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #187 am: 04. September 2014, 09:25:39 »
5 m-Grenze vor Ampeln gibt es nicht!
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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #188 am: 04. September 2014, 09:30:18 »
Das kommt, meiner Meinung nach, auch darauf an, welche 5m. Also bei 5m vor einer Ampel sinds etwas strenger, genauso wie bei den 5m vor einem echten Schutzweg

Die 5 m kann man ja von der Haltelinie bzw. vom Zebrastreifen schön abschreiten.

bei den 5m vor einer 0815 Kreuzung sind sie meist sehr nachgiebig.

Die kann man nicht so bequem abschreiten, denn dazu müsste man zuerst überlegen, wo der Beginn der 5 m ist.
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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #189 am: 04. September 2014, 09:38:37 »
Das kommt, meiner Meinung nach, auch darauf an, welche 5m. Also bei 5m vor einer Ampel sinds etwas strenger, genauso wie bei den 5m vor einem echten Schutzweg

Die 5 m kann man ja von der Haltelinie bzw. vom Zebrastreifen schön abschreiten.

Noch einmal:
Zitat
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
...
c) auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs,
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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #190 am: 04. September 2014, 09:38:52 »

Das geht auch mit Bodenmarkierungen, die overrulen die 5-Meter-Regel, wie ich in meiner Gasse verärgert feststellen musste
Nicht wirklich! Vielleicht in den Augen mancher Magistratsbediensteter und eifriger Parksheriffs. Rechtlich bezeichnen Markierungen auf Parkflächen nur die vorgeschriebene Art der Aufstellung (längs, quer, schräg), auch wenn viele das anders zu sehen belieben.

Doch, die Markierung overrult:

§ 24 StVO Halte- und Parkverbote
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
[...]
c) auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs,
d) unbeschadet der Regelung des § 23 Abs. 3a
[Anm.: betrifft Taxis] im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder,
[...]
(2) Die in Abs. 1 lit. b bis n und Abs. 3 lit. d angeführten Verbote gelten nicht, wenn sich aus Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt.

 

haidi

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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #191 am: 04. September 2014, 09:43:42 »
Nebenbei: Es gibt auch Parkplätze nach der Haltelinie:
z.B. auf der Altmannsdorfer Straße stadtauswärts vor der Breitenfurter Straße zwischen Haltelinie und Zebrastreifen.

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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #192 am: 04. September 2014, 09:45:34 »
Das kommt, meiner Meinung nach, auch darauf an, welche 5m. Also bei 5m vor einer Ampel sinds etwas strenger, genauso wie bei den 5m vor einem echten Schutzweg

Die 5 m kann man ja von der Haltelinie bzw. vom Zebrastreifen schön abschreiten.

Noch einmal:
Zitat
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
...
c) auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs,

Sorry.
Hab das mit der Sichbarkeit der Lichtzeichen (man darfs ja mit einem Kastenwagen nicht verstellen) verwechselt.
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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #193 am: 04. September 2014, 11:04:50 »
In der aktuellen Flächenwidmung sind auf einen Beiblatt schon die Gleise eingezeichnet.


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Re: Verlängerung O-Wagen ins Nordbahnhofgelände
« Antwort #194 am: 04. September 2014, 11:14:56 »
Soll man einem Machwerk trauen, auf dem allen Ernstes "Bruno-Marek Alle" steht? :o
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