Ich versteh auch nicht ganz das Problem was ihr habt und warum jetzt wieder ein "Schuldiger" gesucht werden muss... Das ist die einzig logische Lösung.
Unabhängig von der Lage der prov. Haltestelle geht es
darum. Wer "schuld" daran ist, vermag ich letztlich nicht zu beurteilen. In Frage kommen meiner Ansicht nach die WL (...Wurschtigkeit) und der Bezirk / die Behörde, die dem Bauwerber die Auflage hätten erteilen müssen, einen Unterstand in der Ersatzhaltestelle zu errichten oder zu finanzieren, um während der zwei Jahre eine gleichwertige Ausstattung wie die "Original"-Haltestelle zu schaffen.
(Ich bin jetzt schon seit ca. einer Woche nicht dort gewesen, vielleicht steht da eh schon irgend so ein Hütt'l)
Dass es auch anders geht, sieht man
hier. Einziger Unterschied ist, dass dort keine Haltestelle betroffen ist. Die Lösung mit einem überdachten Gehtsteig, der Schutz vor Staub, etc. bietet, ist vorbildlich. Ich gehe davon aus, dass es dafür eine behördliche Auflage gab, die Baufirma wird die Konstruktion bestimmt nicht freiwillig dort hingestellt haben. Derart geschützt hätte man zumindest die Hst. Preyergasse belassen können. Die Größe der Baustellen ist vergleichbar, es gibt aber in der Hetzendorfer nur
eine Zufahrt, und die scheint zu genügen. Anderer Bezirk (12. vs 23.), andere behördliche Entscheidungen?