Hier geht es aber nicht um Schlupflöcher, sondern das Gericht sagt nur, wenn ich es sehr vereinfacht beschreiben darf, dass fast 100 Euro eindeutig zu viel Strafe sind, die in keiner Relation zum Vergehen steht. Und da kommt man nicht umhin, dem Gericht zuzustimmen. Man soll natürlich "Profi"-Schwarzfahrer bestrafen, aber die 100 Euro treffen eine alleinerziehende Mutter, die ihre Wochenkarte zuhause vergessen hat, genauso. Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".
Das liegt daran, daß die Wiener Linien nicht intelligent genug sind das Schwarzfahrerentgeld sinnvoll zu argumentieren. Der erste Schritt wäre einmal von jedem Schwarzfahrer die Personalien aufzunehmen – auch von "Sofortzahlern". Der zweite Schritt ist die Einführung eines gestaffelten Schwarzfahrerentgeldes, welches eine Funktion der Beanstandungshäufigkeit aus Schritt 3 ist eine moderate Intensivierung der Kontrollen inkl. Änderung der Situation bei den SMS-Tickets, sieh unten (kann aus Kostengründen auch innerhalb eines zufällig gewälten Zeitpunkt eines Jahres über mehrere Wochen sein) und Schritt 4 ist die wahrscheinlichkeitstheoretische Argumentation von Gericht, warum das Schwarzfahrerentgeld bei Dauerschwarzfahrern (d. h. solche mit einer bestimmten Beanstandungshäufigkeit) eine bestimmte Höhe haben muß, um den Einnahmenabgang entsprechend kompensieren zu können. Der mittelfristige Schritt 5 bestünde darin die Gesetzeslage auf Bundesebene dahingehend zu ändern, daß wiederholtes Schwarzfahren ein Tatbestand des StGB wird.
Zu den SMS-Tickets: Hier wäre absolut wünschenswert, daß die SMS-Tickets in irgendeiner Form am Entwerter beim ersten Fahrtantritt entwertet werden müssen, damit ein Zeitabgleich möglich ist – in Zukunft eventuel NFC-Scan oder ähnliches.
Ansonsten gehöre ich hier ausnahmsweise der Law-&-Order-Fraktion (obwohl ich durchaus zugebe, die Wahrscheinlichkeitsrechnung auch schon durchgespielt zu haben – und no na, sie zahlt sich aus) an: Einen Fahrschein vergißt man nicht und wenn man ihn vergessen hat, kann man ihn im Zug kaufen (und wenn man ihn wirklich vergessen hat, dann muß man schon extremes Pech haben auch noch in eine Kontrolle zu kommen). Das ist auch bei einer alleinerziehenden Mutter eine billige Ausrede und ein SSKM-Fall.
Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung.
Die Alternative ist leider zu schön um wahr zu sein. Wenn mich ein Schwarzkappler kontrolliert und ich sage daraufhin: "Ich habe keine Fahrschein", und lasse mich dann nicht zu irgendeiner unbedachten Äußerung oder Körperbewegung hinreißen und leiste der Aufforderung das Fahrzeug zu verlassen unverzüglich Folge, dann ist der Straftatbestand der "Erschleichung einer Leistung" nicht erfüllt, denn diese schließt eine Lüge mit ein bzw. den Versuch einer Kontrolle zu entgehen.