Das steht in der DIN 5008 genau so und ist für moderne Typographie (also alles, was nach der Schreibmaschine kam) in etwa so geeignet ist wie die beim Bundesheer in den 90ern verwendete "k&k"-Kanzleiordnung.
Wenn es auch in "deiner" Norm steht, hast du noch weniger Spielraum, deine Interpretation der Bindestrichsetzung zu untermauern. Wo tatsächlich keine Leerzeichen stehen, ist die Angabe von Zeiträumen, Abschnitten und dergleichen, etwa: Type E
1, Baujahre 1967–1976. Kanzleistunden von F59 jeden ersten Donnerstag im Monat 09.00–09.30 Uhr.