Es kann durchaus sein, dass ich nach den Beförderungsbestimmungen die Mehrgebühr zahlen muss, wenn ich nur durch die Station gehe, aber wie wollen Sie wissen, wer ich bin. Der Polizist hat keine juristisch einwandfreie Möglichkeit meine Identität festzustellen, den WL ist kein Schaden durch eine nicht bezahlte Fahrt entstanden, da wird auch ein Anhalterecht durch das Kontrollorgan kritisch. Und selbst wenn er mich festhält, wer soll legal meine Identität feststellen.