Bei der ÖBB heißt es diesbezüglich:
Im Rahmen der COVID 19 Krise befindet sich das BMLV im Einsatz gemäß § 2 WG 2001, Abs. 1 lit b. Beim Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt unterstützen die Soldaten die Polizei und nehmen dabei auch Aufgaben der sicherheitspolizeilichen Assistenz wahr. Die Soldaten im Assistenzeinsatz tragen Uniform und Ausrüstung.
Ab sofort werden Soldatinnen und Soldaten im Assistenzeinsatz zum Zwecke der Wahrnehmung ihrer damit verbundenen dienstlichen Aufgaben auf allen Zügen der ÖBB-Personenverkehr AG in Österreich kostenlos befördert. Sie sind durch eine Uniform (Tarnmuster oder Grün) gekennzeichnet. Als Fahrschein führen sie entweder eine ÖC-Bundesheer, eine Fahrtberechtigung in Papierform oder eine eigene Bestätigung zur Freifahrt laut beiliegendem Muster mit. Die Soldatinnen und Soldaten führen weiters im Bedarfsfall Kurz- und/oder Langwaffen, in ausreichend gesicherter Form, mit sich. Klarstellend wird festgehalten, dass diese Personengruppe entgegen der Regelung im Punkt A.4.1.1.3. des Handbuchs für Reisen mit der ÖBB in Österreich diese Waffen in ausreichend gesicherter Form in den Zügen der ÖBB-Personenverkehr AG mitführen darf.
Diese Regelung ist befristet mit dem 31.05.2020.
Ich denke diese Regelung wird analog bei den Wiener Linien und anderen Verkehrsträgern in den jeweiligen Verbünden umgesetzt.
lg