Autor Thema: Vorrangregeln für Straßenbahnen  (Gelesen 35797 mal)

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TH

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #60 am: 20. Januar 2012, 10:40:45 »
Anscheinend sind wir uns hier teilweise nicht einig, was gelb blinkt, daher nochmal zusammengefaßt:

VLSA gelb blinkend – SVLHS weiß blinkend
VLSA komplett rot – SVLHS gelb blinkend (Schloßallee)

Kagran, Praterstern hast vergessen.  8) 8)

Linie 41

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #61 am: 20. Januar 2012, 11:41:45 »
Kagran, Praterstern hast vergessen.  8) 8)
Do woar i no nia und da muaß i a net hin. 8)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

schaffnerlos

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #62 am: 20. Januar 2012, 11:46:10 »
Gibt es nicht am Europaplatz auch ein orange blinkendes Signal?

hema

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #63 am: 20. Januar 2012, 15:07:15 »
. . . .  die gelb blinkende von der Schloßallee gibt es eindeutig nicht.

mfg
Luki
Eben. Diese Leuchtkörper mit gelber oder gelb blinkender Lampe 4, die äußerlich aussehen wie Strab-Signale, sind rechtlich gesehen keine. In der Signalvorschrift sind die Leuchtpunkte eindeutig weiß dargestellt und auch die StrabVO spricht ausschließlich von weißem Licht. Gelb blinkendes Licht könnte somit nur gemäß der StVO gedeutet werden und heißt dort Achtung.

Der Praterstern ist sowieso ein eigenes Kapitel, da gibt es sogar gelb blinkende "Vorsignale" und ein "Hauptsignal", das neben Gelbblinken auch ein gelb/weißes Linksabbiegen zeigt! Dort gibt es sogar das Straßenbahnsignal "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen" für den Bus, welches ihm den Vorrang gegenüber der Straßenbahn einräumen soll, obwohl er gem. StVO Nachrang hat.  ::)



Gibt es nicht am Europaplatz auch ein orange blinkendes Signal?
Nein. Wo sollte das sein?
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schaffnerlos

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #64 am: 23. Januar 2012, 10:30:40 »
Gibt es nicht am Europaplatz auch ein orange blinkendes Signal?
Nein. Wo sollte das sein?

Bin mir nicht sicher, entweder bei der Schleifenausfahrt 52/58 oder bei der Vereinigungsweiche 6/18 mit 9. Aber vielleicht irre ich auch komplett.

95B

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #65 am: 23. Januar 2012, 12:15:44 »
Bin mir nicht sicher, entweder bei der Schleifenausfahrt 52/58 oder bei der Vereinigungsweiche 6/18 mit 9. Aber vielleicht irre ich auch komplett.
Weder noch, hier irrst du.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #66 am: 23. Januar 2012, 12:57:45 »

. . . .entweder bei der Schleifenausfahrt 52/58 . . . .
Die ist mit Strab-Lichtsignalen geregelt, mit Funkanmeldung für 52/58.


Zitat
. . . . oder bei der Vereinigungsweiche 6/18 mit 9.
Dort wurden die unnötigen Strab-Signale dankenswerterweise vor einiger Zeit entfernt. Es gibt dort jetzt eine, eigentlich auch unnötige, "Örtliche Ausnahme der Vorrangbestimmungen" (Dreiecke mit I, II)!
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schaffnerlos

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Re: Vorrangregeln für Straßenbahnen
« Antwort #67 am: 23. Januar 2012, 13:19:00 »
Ah danke. Ich wusste doch, dort hat sich was geändert.