Autor Thema: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2022  (Gelesen 2128862 mal)

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t12700

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2580 am: 30. Januar 2017, 20:59:17 »
Wie sieht das eigentlich mit 4556 und 4859 aus? Sind die noch im Wagenstand weil sie eventuell zurückkommen? Ich kanns mir beim Zustand der beiden ehrlich nicht vorstellen, da würde es mehr Sinn machen 4551 und/oder 4553 wieder zu aktivieren.

LG t12700

nord22

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2581 am: 30. Januar 2017, 21:16:58 »
Es ist aus nicht näher bekannten Gründen 2016 die traditionelle Dezemberskartierung entfallen. E1 4556 und 4859 sind grundsätzlich zur Skartierung vorgesehen.

nord22

E1-c3

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2582 am: 30. Januar 2017, 21:24:07 »
Gab es das überhaupt schon mal dass man ein bereits skartiertes Fahrzeug wieder reaktiviert hat? Ich kanns mir nur schwer vorstellen...

Alex

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2583 am: 30. Januar 2017, 22:21:58 »
Die in BRG abgestellten E1 haben (mit Ausnahme von 4814) eine wichtige Funktion als Ersatzteilspender. Die Reparaturkosten der in Betrieb befindlichen E1 beschränken sich durch die Verwendung von Schlachtteilen auf die Arbeitszeit der Werkstatt. Es würden sich manche wundern, wie viele ULF ohne SAP beschnittene Ersatzteilbudgets und Arbeitsstundenkontingente der F52 von ihrem Dasein als Staubfänger in den Remisen erlöst würden ...

nord22

Genau deswegen finde ich es ja "verdächtig", dass 4821 bereits in der HW ist ;-)

60er

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2584 am: 30. Januar 2017, 22:41:55 »
Gab es das überhaupt schon mal dass man ein bereits skartiertes Fahrzeug wieder reaktiviert hat? Ich kanns mir nur schwer vorstellen...

Oben genannte Fahrzeuge sind (noch) nicht skartiert, sondern nur wegen Fristablauf abgestellt.

Ferry

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2585 am: 31. Januar 2017, 09:57:19 »
Gab es das überhaupt schon mal dass man ein bereits skartiertes Fahrzeug wieder reaktiviert hat? Ich kanns mir nur schwer vorstellen...

Du musst unterscheiden zwischen Fristablauf und Skartierung. Fristablauf bedeutet einfach, dass das Fahrzeug wegen verstrichener HU nicht mehr eingesetzt werden darf, obwohl es durchaus noch betriebsbereit ist (es ist ja kaum anzunehmen, dass ein Wagen einen Tag nach Verstreichen der HU auseinanderfallen wird - obwohl..., nun ja, lassen wir das. ;) ). Verpasst man einem solchen Fahrzeug nachträglich eine HU, kann es danach wieder im Personenverkehr eingesetzt werden, es kann aber auch entschieden werden, es zu skartieren (z.B. wenn sich wegen des schlechten Allgemeinzustandes eine HU, die natürlich vorher ein entsprechendes Aufarbeiten voraussetzt, nicht mehr lohnt).

Skartiert (oder auch ausgemustert, aus dem Wagenstand genommen) bedeutet, dass das Fahrzeug buchmäßig aus dem Wagenstand entfernt wird. Es ist also von diesem Zeitpunkt im Wagenpark nicht mehr vorhanden, sondern mehr oder weniger nur mehr "ein Haufen Blech", der herumsteht und je nach Lust und Laune verkauft, verschrottet, in Museumstand übernommen oder einer sonstigen Aufgabe zugeführt werden kann. Dieser Prozess ist normalerweise nicht mehr reversibel.

Die E1 in BRG sind wegen Fristablauf abgestellt, aber noch nicht skartiert.
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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2586 am: 31. Januar 2017, 09:59:52 »
Gab es das überhaupt schon mal dass man ein bereits skartiertes Fahrzeug wieder reaktiviert hat? Ich kanns mir nur schwer vorstellen...

Ja, BH 6400.
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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2587 am: 31. Januar 2017, 13:16:45 »
4859+1356 wurden heute in die HW gebracht. Beide werden verschrottet.

13er

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2588 am: 31. Januar 2017, 13:24:44 »
4859+1356 wurden heute in die HW gebracht. Beide werden verschrottet.
Aber die sollten doch noch eine HU bekommen? Jetzt doch nicht mehr?
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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2589 am: 31. Januar 2017, 14:44:30 »
Es ist also von diesem Zeitpunkt im Wagenpark nicht mehr vorhanden, sondern mehr oder weniger nur mehr "ein Haufen Blech", der herumsteht und je nach Lust und Laune verkauft, verschrottet, in Museumstand übernommen oder einer sonstigen Aufgabe zugeführt werden kann. Dieser Prozess ist normalerweise nicht mehr reversibel.

Das Fahrzeug ist nur aus dem aktiven Betriebsstand entfernt, aber noch als Fahrzeug vorhanden, solange es nicht zerlegt oder verschrottet wird. Ist es in (noch) betriebsfähgem Zustand oder wird in solchen gebracht, kann es durchaus wieder wo in Betrieb genommen werden. Normalerweise halt an anderer Stelle, also im Museum oder es wird an einen anderen Betrieb verkauft.
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E1-c3

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2590 am: 31. Januar 2017, 16:24:50 »
4859+1356 wurden heute in die HW gebracht. Beide werden verschrottet.
Sind sie aus eigener Kraft gefahren?

haidi

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2591 am: 31. Januar 2017, 16:59:35 »
4859+1356 wurden heute in die HW gebracht. Beide werden verschrottet.
Sind sie aus eigener Kraft gefahren?
Der 1356 nicht  >:D
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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2592 am: 31. Januar 2017, 17:54:51 »
4859+1356 wurden heute in die HW gebracht. Beide werden verschrottet.
Sind sie aus eigener Kraft gefahren?
Dürfte ein E1+c4 überhaupt von einem anderen Fahrzeug geschleppt werden und wenn ja, von welchem?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

h 3004

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2593 am: 31. Januar 2017, 18:35:47 »
Ich gehe davon aus, daß zumindest ein Rüstwagen (LKW) die Garnitur schleppen kann und darf. Dürfte ja im Betrieb öfters passieren.

hema

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Re: E1: aktueller Wagenstand August 2013; Entwicklung bis Ende 2020
« Antwort #2594 am: 31. Januar 2017, 18:38:58 »

Dürfte ein E1+c4 überhaupt von einem anderen Fahrzeug geschleppt werden und wenn ja, von welchem?
Die kannst du ja locker mit einem E1 schleppen. Außerdem werden in der Praxis beide Fahrzeuge extra überstellt, also auf zwei Fahrten.
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