Mich wundert diese Aussage auch etwas.
Was ist den am Bahnsteig anders, als bei den Bahnsteigkanten einer Haltestelle?
Ausserdem ist mir weder ein Fahrverbot mit Fahrgästen auf der Linie 26 bekannt, noch ist mir ein Dienstauftrag bekannt, dass man ggf. die Schenkstufe sperren muss, wenn man dort die Türen öffnen muss.
Dies ist nämlich auch bei Schul-, bzw Testzügen möglich