Autor Thema: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)  (Gelesen 7501 mal)

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Cerberus2

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #45 am: 24. Juni 2023, 06:25:25 »
Kann es ohne Unterstützung 26 km/h fahren, ist es ein Moped, braucht ein rotes Kennzeichen und ist verboten.
Die Unterstützung darf nur bis 25 km/h gehen, dann schaltet sie aus. Du darfst aber pedalierend scheller fahren.
Die Unterstützung muss nicht bei 25 aufhören. Das Gesetz sagt, dass die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h sein darf.

Die Bauartgeschwindigkeit ist definiert als die Geschwindigkeit, die in der Ebene bei Windstille nicht überschritten werden kann. Wenn es bergab geht oder Rückenwind ist, ist Motorunterstützung auch über 25 erlaubt.

Mein Auto hat Bauartgeschwindigkeit 213 km/h. Ich gehe davon aus, dass der Motor bei 213 km/h nicht abgeschaltet wird, sondern bergab oder mit Rückenwind darüber auch noch voll zupackt.

Dass bei E-Rädern der Motor trotzdem bei 25km/h vollkommen abschaltet, ist wahrscheinlich der Rechtslage in Deutschland geschuldet. Dort darf Motorunterstützung nur bis 25 gehen - dort ist das nicht über die Bauartgeschwindigkeit geregelt.

Katana

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #46 am: 24. Juni 2023, 08:23:08 »
Kann es ohne Unterstützung 26 km/h fahren, ist es ein Moped, braucht ein rotes Kennzeichen und ist verboten.
Die Unterstützung darf nur bis 25 km/h gehen, dann schaltet sie aus. Du darfst aber pedalierend scheller fahren.
Die Unterstützung muss nicht bei 25 aufhören. Das Gesetz sagt, dass die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h sein darf.

Die Bauartgeschwindigkeit ist definiert als die Geschwindigkeit, die in der Ebene bei Windstille nicht überschritten werden kann. Wenn es bergab geht oder Rückenwind ist, ist Motorunterstützung auch über 25 erlaubt.

Mein Auto hat Bauartgeschwindigkeit 213 km/h. Ich gehe davon aus, dass der Motor bei 213 km/h nicht abgeschaltet wird, sondern bergab oder mit Rückenwind darüber auch noch voll zupackt.

Dass bei E-Rädern der Motor trotzdem bei 25km/h vollkommen abschaltet, ist wahrscheinlich der Rechtslage in Deutschland geschuldet. Dort darf Motorunterstützung nur bis 25 gehen - dort ist das nicht über die Bauartgeschwindigkeit geregelt.
Ich würde ein E-Bike eher mit einem E-Auto vergleichen, und bei denen wird meines Wissens bei einer gewissen Geschwindigkeit der Antrieb einfach abgeschalten, egal ob Gefälle oder Rückenwind unterstützen würden. Ist zumindest beim E-Mercedes eines Freundes so.

Ferry

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #47 am: 24. Juni 2023, 09:16:55 »
Es steht dir frei, weiter die tatsächlichen Argumente zu ignorieren. Ich habe sie bereits erschöpfend dargelegt und am Bild von tramway.at sieht man es eh deutlich genug.

Mit Deiner Argumentation müsste ein Mensch der 200 Kilo wiegt auch entsprechend mehr zahlen für das Ticket...zum Glück sehen die Wiener Linien das nicht so und verrechnen für Kinderwägen, Rollstühle, Gepäck und Kinderfahrräder keine extra Gebühren.

Wie ist das eigentlich mit Hunden? Seinerzeit musste man für einen Hund einen eigenen (Kinder?)Fahrschein lösen (unabhängig von der Größe des Hundes). Ist das heute auch noch so?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Katana

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #48 am: 24. Juni 2023, 09:25:05 »
Es steht dir frei, weiter die tatsächlichen Argumente zu ignorieren. Ich habe sie bereits erschöpfend dargelegt und am Bild von tramway.at sieht man es eh deutlich genug.

Mit Deiner Argumentation müsste ein Mensch der 200 Kilo wiegt auch entsprechend mehr zahlen für das Ticket...zum Glück sehen die Wiener Linien das nicht so und verrechnen für Kinderwägen, Rollstühle, Gepäck und Kinderfahrräder keine extra Gebühren.

Wie ist das eigentlich mit Hunden? Seinerzeit musste man für einen Hund einen eigenen (Kinder?)Fahrschein lösen (unabhängig von der Größe des Hundes). Ist das heute auch noch so?

Zitat
J. Mitnahme von Tieren
1. Sie dürfen kleine, ungefährliche Haustiere unentgeltlich in unseren Anlagen und Fahrzeugen mitnehmen. Diese Tiere müssen in einem geschlossenen Behältnis (zB ein Tragekorb für Katzen) so verwahrt werden, dass Verletzungen und Verunreinigungen von anderen Fahrgästen ausgeschlossen werden können.
2. Hunde außerhalb eines geschlossenen Behältnisses brauchen Maulkorb, Leine und eine gültige eigene Fahrkarte nach den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Ost-Region. Sollte bei einer Kontrolle keine Fahrkarte für den Hund vorgewiesen werden können, wird vom/von der HalterIn des Hundes eine zusätzliche Beförderungsgebühr gemäß Pkt. L.1.) eingehoben.
3. Für Assistenzhunde (das sind Signal-, Service- und Blindenführhunde), die als solche gekennzeichnet sind, besteht weder Leinen-, Maulkorb- noch Fahrkartenpflicht.
https://www.wienerlinien.at/bef%C3%B6rderungsbedingungen

haidi

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #49 am: 24. Juni 2023, 10:59:16 »
Die Bauartgeschwindigkeit ist definiert als die Geschwindigkeit, die in der Ebene bei Windstille nicht überschritten werden kann. Wenn es bergab geht oder Rückenwind ist, ist Motorunterstützung auch über 25 erlaubt.

Mein Auto hat Bauartgeschwindigkeit 213 km/h. Ich gehe davon aus, dass der Motor bei 213 km/h nicht abgeschaltet wird, sondern bergab oder mit Rückenwind darüber auch noch voll zupackt.

Dass bei E-Rädern der Motor trotzdem bei 25km/h vollkommen abschaltet, ist wahrscheinlich der Rechtslage in Deutschland geschuldet. Dort darf Motorunterstützung nur bis 25 gehen - dort ist das nicht über die Bauartgeschwindigkeit geregelt.
Dann würde es bei Fahrrädern mit Daumengas auch keine Abschaltung geben. Die Bauartgeschwindigkeit ergibt sich bei Verbrennern durch die Leistung Motors und den Übersetzungsverhältnis von Getriebe und Differential. Bei Elektrofahrzeugen wird sie üblicherweise durch die Abschaltung bestimmt. Ich weiß nicht, wo der Mercedes abschaltet, beim Elektro-Twingo bei 140.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Cerberus2

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #50 am: 24. Juni 2023, 15:21:21 »
Die Bauartgeschwindigkeit ist definiert als die Geschwindigkeit, die in der Ebene bei Windstille nicht überschritten werden kann. Wenn es bergab geht oder Rückenwind ist, ist Motorunterstützung auch über 25 erlaubt.

Mein Auto hat Bauartgeschwindigkeit 213 km/h. Ich gehe davon aus, dass der Motor bei 213 km/h nicht abgeschaltet wird, sondern bergab oder mit Rückenwind darüber auch noch voll zupackt.

Dass bei E-Rädern der Motor trotzdem bei 25km/h vollkommen abschaltet, ist wahrscheinlich der Rechtslage in Deutschland geschuldet. Dort darf Motorunterstützung nur bis 25 gehen - dort ist das nicht über die Bauartgeschwindigkeit geregelt.
Dann würde es bei Fahrrädern mit Daumengas auch keine Abschaltung geben. Die Bauartgeschwindigkeit ergibt sich bei Verbrennern durch die Leistung Motors und den Übersetzungsverhältnis von Getriebe und Differential. Bei Elektrofahrzeugen wird sie üblicherweise durch die Abschaltung bestimmt. Ich weiß nicht, wo der Mercedes abschaltet, beim Elektro-Twingo bei 140.
Angefangen hat das mit der Motorabschaltung, wo Elektroautos noch kein Thema waren. Stark motorisierte Verbrennerautos wurden auf 250 km/h limitiert, weil der Motor noch viel mehr gepackt hätte, aber Fahrwerk und Bremsen nicht dafür ausgelegt waren. Dass das jetzt bei Elektroautos auch so praktiziert wird, kann ich mir durchaus vorstellen. Genaueres weiß ich nicht.

Bauartgeschwindigkeit bei Fahrrädern mit und ohne Motor halte ich für einen sehr interessanten und nicht zielführenden Ansatz des Gesetzgebers. Die Bauartgeschwindigkeit ist die Richtlinie, nach der Bremsen und Fahrwerk auszulegen sind. Wir können gerne diskutieren, ob die Grenzen des Fahrwerks und der Bremsen eines heutigen Fahrrads, wurscht ob mit und ohne Motor, bei 60 km/h oder bei 140 km/h liegen. Bei 25 km/h jedenfalls nicht. Eine Bremsung aus 80km/h bergab ist brems- und fahrwerkstechnisch bei einem Fahrrad kein Problem.


Bus

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #51 am: 06. Juli 2023, 17:40:15 »
Interessanterweise sieht man jetzt immer Leute mit E-Scooter in der Ubahn, sogar in der Bim und Bus. Reicht der Akku nicht oder warum nimmt man ein Öffi. Diese Dinger sind gute Stolperfallen, ein Rad nimmt man noch eher wahr als den Hinterteil des Scooters. Was macht man eigentlich, wenn so ein Akku im Tunnel zu brennen beginnt? Sind die WL darauf vorbereitet?

Ferry

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #52 am: 07. Juli 2023, 10:18:54 »
Interessanterweise sieht man jetzt immer Leute mit E-Scooter in der Ubahn, sogar in der Bim und Bus. Reicht der Akku nicht oder warum nimmt man ein Öffi. Diese Dinger sind gute Stolperfallen, ein Rad nimmt man noch eher wahr als den Hinterteil des Scooters. Was macht man eigentlich, wenn so ein Akku im Tunnel zu brennen beginnt? Sind die WL darauf vorbereitet?

Die Frage ist, ob E-Scooter in den Beförderungsbestimmungen überhaupt erwähnt sind. Falls nicht, bewegt sich deren Mitnahme ohnehin in einer rechtlichen Grauzone.
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Katana

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #53 am: 07. Juli 2023, 10:30:55 »
Interessanterweise sieht man jetzt immer Leute mit E-Scooter in der Ubahn, sogar in der Bim und Bus. Reicht der Akku nicht oder warum nimmt man ein Öffi. Diese Dinger sind gute Stolperfallen, ein Rad nimmt man noch eher wahr als den Hinterteil des Scooters. Was macht man eigentlich, wenn so ein Akku im Tunnel zu brennen beginnt? Sind die WL darauf vorbereitet?

Die Frage ist, ob E-Scooter in den Beförderungsbestimmungen überhaupt erwähnt sind. Falls nicht, bewegt sich deren Mitnahme ohnehin in einer rechtlichen Grauzone.
In der U-Bahn sind E-Bikes erlaubt.
Allg. sind Scooter im zusammengeklappten Zustand erlaubt.
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Bus

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Re: Radmitnahme (war: Der neue U-Bahn-Zug für Wien: Type X)
« Antwort #54 am: 07. Juli 2023, 10:35:56 »
Interessanterweise sieht man jetzt immer Leute mit E-Scooter in der Ubahn, sogar in der Bim und Bus. Reicht der Akku nicht oder warum nimmt man ein Öffi. Diese Dinger sind gute Stolperfallen, ein Rad nimmt man noch eher wahr als den Hinterteil des Scooters. Was macht man eigentlich, wenn so ein Akku im Tunnel zu brennen beginnt? Sind die WL darauf vorbereitet?

Die Frage ist, ob E-Scooter in den Beförderungsbestimmungen überhaupt erwähnt sind. Falls nicht, bewegt sich deren Mitnahme ohnehin in einer rechtlichen Grauzone.
In der U-Bahn sind E-Bikes erlaubt.
Allg. sind Scooter im zusammengeklappten Zustand erlaubt.
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Wer soll es kontrollieren? So wie die Bahnsteige momentan voll sind, fällt das niemandem auf.