Interessant sind aber dort die markierten Parkplätze im Haltestellenbereich. Meines Wissens nach darf das Parken an Stellen, wo es normalerweise verboten ist, durch Bodenmarkierungen erlaubt werden. Nur wie sollen dann Fahrgäste aussteigen, und ich rede dabei von Fahrgästen auf Rädern?
Und Ausgleichzeiten halten ist da wohl auch nicht drin, da sonst die Fahrbahn blockiert wird. Gleicher Sachverhalt ist in der Matthäusschleife. Da waren aber wohl zur Zeit der 2er-Linien, die dort geendet haben und auf Grund ihrer Länge wohl auch Ausgleichszeit hielten, nur Parallelparkplätze in Fahrtrichtung links. So sagt es mir zumindest meine Erinnerung.
Die Haltestelle wird im Normalfall nur von außerplanmäßigen Kurzführungen ohne Fahrgäste befahren. Für die Dauer der Bauarbeiten wurde, wie bereits erwähnt, eine dauerhafte Haltestelle eingerichtet und ein absolutes Park- und Halteverbot erlassen.
Autofahrer müssen eben warten, wenn ein Zug dort steht. Ich gehe aber davon aus, dass laut Fahrplan beim Zimmermannplatz eh keine Stehzeit vorgesehen ist.