Der Fahrer des Unfallzuges kann ohne weiteres noch bei der polizeilichen Einvernahme gewesen sein,
Ohne Vorladung geht da zumindest bei mir nichts. Muss ja zuerst mit dem Anwalt reden wie ich meine Aussage machen soll. Da kann man sich ganz schön reinreiten, nur ein Beispiel: zwischen "ist das Fahrzeug zum Stillstand gekommen" vs. "Habe ich das Fahrzeug dort zum Stillstand gebracht"
Du kannst zwar sagen, ohne Anwalt sage ich nichts. Aber nach einem Unfall mit Personenschaden kommt das Unfallkomando. Und ohne das diese nicht die Stellung der Fahrzeuge aufgenommen haben, dürfen die Fahrzeuge gar nicht ortsverändert werden. Und da alle Fahrzeuge der WL (mit Ausnahme der Oldtimer) einen Fahrtenschreiber haben, braucht man gar nicht sagen, ich habe das Fahrzeug da zum stehen gebracht. Das stellen die vom VUK auch ohne Aussage fest.
Und selbst, wenn du die Aussage verweigert, ohne daß du beim VUK einen Alkotest gemacht hast, fährst du auch nicht weiter. Ebenso wenn du meinst, du brauchst einen Anwalt für die Aussage.
Dann bist du bist zur Klärung des Sachverhaltes vom Fahrdienst abgezogen und somit fehlt dann auch ein Fahrer.
Und ich habe noch nie gehört, dass ein Fahrbediensteter die Einvernahme verweigert hat.
Einzige Ausnahme einer sofortigen Einvernahme durch das VUK ist, wenn die zu Einvernehmen Person mit der Rettung ins Spital gebracht wird.
Und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass du bei der Einvernahme vom VUK sehr wohl die Aussage verweigern kannst.
Offensichtlich hattest du noch nie einen Unfall mit Personenschaden.
Denn sonst würdest du nicht so reden.