Frage eines Unbedarften:
Bin ich als Fahrer bei den WL verpflichtet, dem TL meine private Telefonnummer zu geben? Oder haben jetzt alle schon Diensthandies?
Weiters muss ich 24/7 erreichbar sein? Das wäre ja dann sowas wie Rufbereitschaft. Wird dies extra entlohnt?
Im Bundesdienst:
Rufbereitschaft ist zu entlohnen, Höhe hängt von den Umständen ab:
Wenn du deinen Aufenthaltsort frei bestimmen kannst, dann ist die Bereitschaft selbst am geringsten entlohnt, die Zeit von Aufnahme einer dienstlichen Tätigkeit bis zur Beendigung wird als Normallohn und eventuell mit Überstunden, Sonn- und Feiertags zw. Nachtzuschlägen entlohnt. Das wäre z.B. bei Homeoffice-Rufbereitschaft, wenn dir Laptop und mobiler Internetzugang zur Verfügung gestellt wird oder abgegolten wird.
Dann gibt es eingeschränktes Aufenthaltsgebietes, so dass er vorgeschrieben wird oder über die maximale Zeit zum Erreichen des Arbeitsplatzes ab der Verständigung definiert wird, dann wirds für den Dienstgeber teurer. Wenn man zu Hause oder an einem sonstigen Ort sitzen muss, dann ist die Zeit, wenn ich mich noch richtig erinnere, voll zu entlohnen.
Wenn die WL nur nach der billigsten Variante entlohnen will, dann ist man halt so weit weg, dass man erst in 3 Stunden den Dienst antreten kann.
Nur habe ich den Eindruck, dass dieser Zettel eher in Richtung Sklavenhaltung geht und der- bzw. diejenigen, die diese verfasst und rausgehen ließen scheinen mir ein Feind der Wiener Linien zu sein, das riecht ja schon nach Dolchstoßlegende