Autor Thema: Haltestelle "NEU"  (Gelesen 214758 mal)

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Linie 41

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #90 am: 24. September 2013, 08:49:30 »
Außerdem wurde im gezeigten Bild die Beschriftung "Abfahrt in Minuten" mit "Linie" vertauscht  C:-) :fp:
Heast, des is nur de Rückseitn, wannst das von vurn oschaust stimmt's eh.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

h 3004

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #91 am: 24. September 2013, 08:57:13 »
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch wurde seinerzeit (1811) auch zuerst in Galizien getestet. :D

coolharry

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #92 am: 24. September 2013, 09:09:07 »
Die neuen Tafeln sind zwar ein Schritt in die moderne, wenn die moderne die frühen 90er sind.
Aber jetzt einfach auf die alten Tafeln verzichten, die seit Jahrzehnten doch das Wiener Stadtbild mitbestimmen, finde ich persönlich nicht gut.
Vielleicht kann man ja auf die Tafeln noch was drauf setzen. Schön sinds ja so oder so nicht.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

moszkva tér

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #93 am: 24. September 2013, 09:20:20 »
Und schon wieder die Mär vom "international gebräuchlichen H".  ::)
Österreich und Deutschland - du willst wohl nicht behaupten, dass das intranational wäre?

Linie 41

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #94 am: 24. September 2013, 09:21:30 »
Österreich und Deutschland - du willst wohl nicht behaupten, dass das intranational wäre?
Das ist eine Frage des Standpunktes – für manche ist das nur deutschnational. 8) >:D
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Haltestelle "NEU"
« Antwort #95 am: 24. September 2013, 10:57:49 »

Das ist eine Frage des Standpunktes – für manche ist das nur deutschnational. 8) >:D
Naja, deren Horizont ist ja bekanntlich ein Kreis mit Radius 0. :P
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95B

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #96 am: 24. September 2013, 11:07:00 »
Naja, deren Horizont ist ja bekanntlich ein Kreis mit Radius 0. :P
Bis drei können die schon zählen, wie man bei Bierbestellungen immer wieder mitbekommt.
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haidi

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #97 am: 24. September 2013, 11:11:59 »
In diesem Zusammenhang:
Ist irgendwo in einem Gesetz festgeschrieben, wie die Kennzeichnung der STraßenbahnhaltestelle aussieht? Wenn ich mir das so überlege, gilt das Halteverbot an Straßenbahnhaltestellen eigentlich nicht.

Hannes
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Linie 41

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #98 am: 24. September 2013, 11:22:39 »
Zumindest in der Signalverordnung der Wiener Linien ist das festgelegt. In einem Bundesgesetz meines Wissens nicht – die Haltestellen sehen ja auch in jeder Stadt anders aus.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

schaffnerlos

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #99 am: 24. September 2013, 11:32:37 »
Ist irgendwo in einem Gesetz festgeschrieben, wie die Kennzeichnung der STraßenbahnhaltestelle aussieht? Wenn ich mir das so überlege, gilt das Halteverbot an Straßenbahnhaltestellen eigentlich nicht.

In der StrabVO steht, dass eine Haltestelle durch ein entsprechendes nicht näher ausgeführtes Zeichen gekennzeichnet werden muss. Die StVO impliziert, dass es sich dabei um eine Haltetellentafel handeln muss. In der Rechtsprechung gibt es ein Urteil, dass eine solche Tafel vom Lenker eines Fahrzeuges problemlos erkannt werden muss (darf also z.B. nicht durch Grünzeug zugewuchert sein). Da also die Gestaltung einer Haltestellentafel nicht explizit vorgeschrieben ist, reicht es, dass sie als solche erkennbar ist. Und das ist in Wien (egal ob alte oder neue Version) eindeutig der Fall.

Was aber zu bedenken ist: Der Haltestellenbereich ist 15 Meter vor und nach der Haltestellentafel. Die "Haltestelle NEU" muss das natürlich auch berücksichtigen und darf nicht irgendwo hingepflanzt werden. Das ist aber nur relevant, wenn der Raum zwischen Gleis und Wartebereich von anderen Fahrzeugen befahren werden kann bzw. bei Haltestelleninseln (weil auch bei diesen Fußgänger die Fahrbahn zum Verlassen oder Erreichen des Zuges betreten dürfen - das wissen allerdings die wenigsten).

95B

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #100 am: 24. September 2013, 11:37:49 »
StrabVO:

§ 30. (1) Haltestellen sind
                              
1. durch Zeichen als solche kenntlich zu machen; bei Haltestellen in Hoch- oder Tieflage sind die Zugänge zu kennzeichnen,
2. mit dem Namen der Haltestelle zu bezeichnen und mit Fahrplänen und Linienübersichten der diese Haltestelle anfahrenden Linien auszustatten und
3. als Doppelhaltestelle zu kennzeichnen, wenn an einem Bahnsteig zwei Züge hintereinander halten und abgefertigt werden können.


Wie diese Zeichen aussehen müssen, ist nicht näher spezifiziert und daher auch nicht von Bedeutung.

E: schaffnerlos war schneller.
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W_E_St

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #101 am: 24. September 2013, 12:33:22 »
Was aber zu bedenken ist: Der Haltestellenbereich ist 15 Meter vor und nach der Haltestellentafel. Die "Haltestelle NEU" muss das natürlich auch berücksichtigen und darf nicht irgendwo hingepflanzt werden. Das ist aber nur relevant, wenn der Raum zwischen Gleis und Wartebereich von anderen Fahrzeugen befahren werden kann bzw. bei Haltestelleninseln (weil auch bei diesen Fußgänger die Fahrbahn zum Verlassen oder Erreichen des Zuges betreten dürfen - das wissen allerdings die wenigsten).
Ist ja auch in der Realität leider wenig relevant, so wie die WL ihre Inseln abzäunen.

Wobei... wie ist eigentlich die Rechtslage bei der ehemaligen Haltestelle 40/41/42 Richtung stadtauswärts bei der Volksoper (während der Umleitung bzw. bei EInführungsfahrten)? 4 Gürtelfahrstreifen und dann eine Haltestelleninsel - gilt das mit dem Betreten der Fahrbahn dort auch?  >:D
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

Linie 41

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #102 am: 24. September 2013, 13:05:54 »
@WeSt: Die ist doch abgezäunt, ich vermute dann gilt das nicht.
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U4

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #103 am: 24. September 2013, 15:08:05 »
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

hema

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Re: Haltestelle "NEU"
« Antwort #104 am: 24. September 2013, 15:08:26 »
4 Gürtelfahrstreifen und dann eine Haltestelleninsel - gilt das mit dem Betreten der Fahrbahn dort auch?  >:D
Das ist dort keine Haltestelleninsel. Inseln liegen im Fahrbahnbereich, am Gürtel ist der Gleiskörper neben der Fahrbahn! Außerdem ist dort eine Ampel, also gilt die 25 Meter-Regelung und wenn wo Absperrungen sind, darf dort eine Fahrbahn auch nicht überquert werden.


 
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