Anhalten eines Zuges außerhalb einer Haltestelle und ohne Begründung? Benutzen eines Bild und/oder Tonwiedergabegerätes im Fahrbetrieb? Benutzung eines Handys wärend der Fahrt(ja auch das zählt zu wärend der Fahrt, da dieses nur in den Endstellen nach erfolgter Wagenumsicht benutzt werden darf)?
Irgendwie hoffe ich das der Fahrer hier mitließt und solch einen Blödsinn ganz schnell wieder einstellt, kann er doch damit mehr Ärger bekommen als ihm lieb ist und wenn er vielleicht schon unter Beobachtung steht könnte so eine "Scherz" sein letzter gewesen sein.
Man stelle sich vor, dass ein Kind oder eine kleine Person, weil es denkt der Fahrer hätte wegen ihnen angehalten, die Gleise überquert und es der Fahrer(eigentlich Wagenbeweger) es gar nicht bemerkt weil er ja anderweitig "wichtig" beschäftigt war und sein Zug wieder in Bewegung setzt. Mehr dazu brauch ich glaub ich nicht sagen.
Klingelfee kann uns da die Vorgänge eventuell genauer erklären...