. . . . ein paar Meter danach folgend ein Einfahrt-verboten-Schild. Nach StVO sind für den Fahrzeugverkehr Verkehrszeichen immer rechts der Fahrbahn aufzustellen (§ 48 Abs 2 erster Halbsatz StVO).
Auf der rechten Seite steht eh auch ein Schild (Einfahrt verboten)!
Und das Rechtsabbiegegebot steht auch auf der rechten Seite (ganz am Bildrand mit Mistkübel) - diese beiden Tafeln (Rechtsabbiegegebot) sind unnötig, weil eh das Fahrverbot steht und damit nur mehr rechts abgebogen werden kann. 2 Unnötige STangerln.
... deswegen habe ich ja extra auf die Zulässigkeit der zusätzlichen Anbringung dieser Verkehrszeichen hingewiesen (siehe § 48 Abs 2 zweiter Satz). Sprich: Die beiden Tafeln am rechten Fahrbahnrand der Einbahn (also hausseitig das Rechtsabbiegegebot an der einen Ecke der Jheringg, ganz am Bildrand mit Mistkübel, und Einfahrt verboten an der anderen, remisenäheren Ecke der Jheringg) sind korrekt und gelten eindeutig für den Fahrzeugverkehr in der Einbahn.
Die zwei unnötigen Stangerln hingegen - so wie sie aufgestellt sind - können gerade nicht dem Einbahnverkehr der Gummiradler gelten. Im Gegensatz zu früher, wo die zusätzliche Rechtsabbiegegebot-Tafel noch an der Nase des Fahrbahnteilers angebracht war (siehe die von mir angehängten Fotos von 2006 und 2013; das unsinnige am Fahrbahnteiler zusätzlich angebrachte Einfahrt verboten gab es damals noch nicht), ist heute, wie dem Foto von User Kanitzgasse zu entnehmen, jedenfalls das Rechtsabbiegebot so knapp rechts von der Gleisfahrbahn angebracht und gilt daher - nur - für den gummibereiften Verkehr auf der Gleisfahrbahn. Auf dieser fahrende Fahrzeuge, die keine Schienenfahrzeuge sind, haben daher von der Gleisfahrbahn quer über den Fahrbahnteiler drüber rechts abzubiegen. Rein rechtlich betrachtet.
Dass die beiden Stangerln samt den beiden Verkehrszeichen - so wie sie ganz offensichtlich gemeint sind - überflüssig sind, darüber sind wir uns eh einig. Es ist halt typisch der heutigen Zeit geschuldet: Alle sind quasi per definitionem deppert (hier also: die Autofahrer), Eigenverantwortung und Mitdenken wird durch alle möglichen und unsinnigen Maßnahmen gemindert bzw. abgeschafft. Die Folgen kennen wir alle ... Fahrzeuge in offenen Gleisbaustellen, Polizeiautos im Kiesbett der Gleisfahrbahn, etc. pp.