Nur wirst du nur unter ganz speziellen Gründen (zum x. Mal jetzt auch für dich), die unsereins nicht erfährt wieso es an dem einem Ort geht und an einem anderen Ort nicht.
Wobei die Gründe oft nicht gesetzlich bedingt sind, sondern objektiv nicht nachvollziehbar sind.
Oder aber es sind Gesetze oder Bestimmungen, die niemand von kennt. Oder aber irgend ein Wichtiger einfach fordert und auch aus unerklärlichen Gründen bewilligt bekommt
Wieso es zu Gunsten des Aufzuges keinen Übergang gibt, habe ich schon mehrmals versucht zu erklären. Nur das man Aufzüge mit Gewalt einsparst, wirst du diesbezüglich keine Betriebsbewilligung für einen Übergang bekommen. Und wenn du mit offenen Augen durch Wien gehen würdest, dann würdest du auch sehen, wie viele Personen schon bei der Überquerung von normalen Straßenbahnschienen haben. da wirst du von den Behindertenvertreter NIE die Bewilligung bekommen, am Gewerbepark einen Übergang zu errichten, damit die Fahrgäste dann ggf. den Aufzug auf der anderen Seite benutzen können.
Die Behindertenvertreter können sicher nicht bewilligen, sie können beraten, sie werden bei nicht Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gegen die Bewilligung vorgehen können, aber sie werden sicher nicht "nicht genehmigen" können.
Wenn ich die gesetzlichen Vorschriften einhalte, dann kann der Behindertenvertreter Kopfstände machen wie er will.
Das stimmt, dass die Behindertenverteter selbst keine Einspruchsrecht haben, nur haben die mittlerweile so viel Macht und Beziehungen, dass sie dann hinter herum dir dann so viele Probleme machen, dass du freiwillig das machst, was sie wollen. Weil die verwickeln dich dann in einen jahrelangen Rechtsststreit, wo du dann womöglich noch das verfahren verlierst , weil du angeblich irgendwelche Auflagen lt. Behindertengleichstellungsgesetz nicht eingehalten hast.
Das Problem ist halt, dass schon im Vorfeld viel zu viele Leute mitreden dürfen und Bürgerinitiativen oft schon mehr macht haben, als die Politiker.
Den Übergang mit der Zugspitze mit max. 15 km/h überqueren ist eine 15 - 20 m lange Langsamfahrstelle, die in der Zufahrt zur Haltestelle ein wenig Zeit kostet, beim Abfahren von der Haltestelle gar nichts. Wenn die Zugspitze einmal den Übergang blockiert, dann gibt es keinen Grund mehr für eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Irgendeine Begründung lässt sich sicherlich finden. und sei es nur, die Gefahr, dass jemand gegen den ausfahrenden Zug laufen könnte. Auf alle Fälle ist die Langsamfahrstelle immer so lange, wie auch der Zug lang ist + einige Meter Sicherheitsabstand. Bedeutet, dass du höchstwahrscheinlich 5-10m vor der eigentlichen Berührungspunkt den Anfang hast und das Ende wirst du beim haltepukt haben. Denn es wäre auch von der Verkehrsischerheit nicht wirklich ratsam, wenn ich die Langsamfahrstelle 10-15m vor dem Haltepunkt wieder aufhebe. Selbst wenn, würde ich da sicher nicht nochmals beschleunigen, da ich so nur ein stürzen riskieren würd, da da binnen kürzersten Zeit, wenn auch nur geringe, gegenläufige Beschleunigungskräfte für die Fahrgäste auftreten, wenn sie zur Türe gehen, um dann bei der Haltestelle aussteigen zu können.
Ich habe nicht nur einen Unfall aufgenommen, weil ein Fahrer in der Haltestelle unmittelbar vor dem stehen bleiben nochmals leicht beschleunigt hat und Fahrgast dann gestürzt ist.