Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, wenn sie vorher angehalten und sich überzeugt haben, daß sie hiebei nicht Menschen gefährden oder Sachen beschädigen.
Vor allem das Anhalten wird gerne nicht eingehalten und oft auch mit für die Situation hoher Geschwindigkeit durchgefahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Einsatzfahrzeug durch einen bei Rot fahrenden Fahrzeug abgeschossen wird, geht schon rein statistisch gegen Null.